Hallo und ein frohes neues Jahr.
Was passiert eigentlich, wenn eine falsche oder nicht existierende E-Mail-Adresse eines Mandanten bei der Versendung einer E-Rechnung verwendet wurde?
Wie erfolgt die Benachtichtigung der Kanzlei? Hat jemand schon die Erfahrung gemacht?
Gruß
Martin Heim
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Übermittlungsfehler sollten in EO comfort in der Versandübersicht auftauchen:
Fehler beim Versenden von E-Rechnungen / Digitalen Rechnungen - DATEV Hilfe-Center
Zumindest bei einer falschen E-Mail dürfte gar nichts passieren, denn woher soll die DATEV wissen, dass die Mail, die an Meier@mandant,de gesendet wurde, eigentlich an Schulze@mandant.de gehen sollte?
Wie das in EO classic/compact aussieht, weiß ich leider nicht.
In Auftragswesen Next wird ja nur der Versand als Vorgang dokumentiert:
DATEV Auftragswesen next - E-Rechnung erstellen - DATEV Hilfe-Center
Siehe Punkt 3:
Der Abschluss des E-Rechnungserstellungsprozesses ist in DATEV Auftragswesen next durch den Status in der Historie Versendet und Archiviert erkennbar. Der Status Versendet bedeutet nicht, dass die Rechnung beim Empfänger auch angenommen und bearbeitet wird, da durch die Rechnungsempfänger unterschiedliche Verfahren angewendet werden
und jetzt kommts:
Um die Annahme, Bearbeitungsstand oder Ablehnung einer E-Rechnung zu kommunizieren, ist eine diesbezügliche Statusanzeige nicht möglich.
Ich habe den Satz jetzt mehrfach durchgelesen und überlege immer noch, ob das richtiges Deutsch ist? Wenn ich mal die Objekte rausnehme, lautet der Satz:
Um zu kommunizieren, ist eine Statusanzeige nicht möglich.
Das ergibt für mich keinen Sinn.
Ich denke, der Satz soll eher heißen:
Da die Annahme, Bearbeitungsstand oder Ablehnung einer E-Rechnung nicht kommuniziert wird, ist eine diesbezügliche Statusanzeige nicht möglich.
Ich kann mich aber auch täuschen und der Autor wollte etwas ganz anderes sagen - mir fällt es aber schwer, diese Worte zu interpretieren.
Ein anderes Dokument wird da eindeutiger:
DATEV Auftragswesen next - E-Rechnung erneut versenden - DATEV Hilfe-Center
Heißt also: AW next kann weder sagen, wie die Mail versendet wurde, noch ob sie angekommen ist. Der Status sagt also lediglich, dass irgendetwas versendet wurde.
Hallo @andrereissig
Wir arbeiten nicht mit EO comfort oder Auftragswesen next.
Kann ein falscher Rechnungsempfänger, wenn beisp.weise die Endung .de statt .com verwendet wurde und eine falsche Person diese E-Mail erhält per "Antwort" Datev erreichen? Dann könnte DATEV dies dem Berater mitteilen.
Bei einer nicht existierenden E-Mail erreicht DATEV wohl auch eine Rückmeldung, oder?
Gruß
Martin Heim
Hallo,
seitens EO compact/classic (auch EO comfort) kann ich Ihnen folgendes sagen. Wenn wir eine Information über eine fehlgeschlagene Zustellung erhalten, z. B. weil das Postfach des Empfängers voll ist oder weil die E-Mail-Adresse nicht existiert, dann informieren wir darüber an die auf der E-Rechnung/E-Mail angegebenen E-Mail-Adresse.
Standardmäßig wird auch bei einer Antwort auf die E-Mail von DATEV E-Rechnung Service die in der E-Mail angegebene Kontaktadresse des Rechnungsstellers vorbelegt.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Wie kann ich in EO Comfort vorgehen, wenn ich die E-Rechnung noch einmal an eine andere Adresse versenden möchte.
Wie ich die Rechnung erneut ausgebe ist klar: https://apps.datev.de/help-center/documents/1029738
Hallo @Felix_Mueller
Eine E-Rechnung ist ein Orignaldokument und kann als solches nur einmal versendet werden.
Natürlich können Sie die Kopie der PDF-Datei auch an jemanden versenden. Allerdings sollten Sie vermerken, dass es sich um eine Abschrift handelt.
Gruß
Martin Heim
Hallo Frau @Kerstin_Schulz ,
habe heute an eine "Fakemailadresse" eine Rechnung versendet, da ich wissen wollte was passiert wenn es die Mailadresse nicht gibt. Nach 2 Stunden habe ich noch keine "Fehlermail" von Datev bekommen das der Versand nicht ging. Wie lange dauert es? Gibt es in Eigenorganisation classic ein Protokoll über die versendeten Rechnungen per E-Mail?
Freundliche Grüße
Berthold Berger
Ich kann die Rechnung erneut versenden, ist dann Vermerkt, dass es sich um eine Zweitschrift handelt?
Ich verstehe nicht, was die Lösung ist, wenn z.B. in den Stammdaten ein Fehler bei der E-Mailadresse vorliegt und die E-Mail nie angekommen ist. Wie gehe ich dann vor?
Wenn die E-Mail nie angekommen ist, dann hat der Mandant auch keine Orignalrechnung erhalten, aus der er z.B. Vorsteuer ziehen könnte.
Ich würde die fehlgeleitete Rechnung (intern) stornieren aber nicht als E-Rechnung verarbeiten.
Anschließend würde ich an den Mandanten eine neue E-Rechnung schicken.
Danke für Deine Antwort.
Ich verstehe nicht so ganz die "starre" Verbindung der E-Rechnung mit der E-Mailadresse.
Starr ist die Verbindung nicht. Die Adresse kann bei jeder Rechnung geändert werden.
Es ist nichts anderes wie bei der guten alten Papierrechnung. Der Empfänger hat eine bestimmte Adresse, sonst kann der Beleg nicht zugestellt werden.
Oft wird dazu übergegangen eine zentrale Mail-Adresse für Rechnungen einzurichten (invoice@max.mustermann.de) Anschließend werden die Rechnungen intern an die zuständigen Personen verteilt.
Hallo,
wenn der Empfänger eine automatische Nachricht sendet (Postfach voll oder E-Mail-Adresse nicht vorhanden), leitet DATEV die Information an Sie weiter. Teilweise schon automatisiert und sehr zeitnah (< Std.), teilweise kann es allerdings aktuell auch noch ein paar Tage dauern.
PS:
Wenn Unternehmen online ausgewählt wurde, wird keine zusätzliche Information per E-Mail an den Mandanten gesendet.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Und wenn die Adresse falsch war, muss die Rechnung storniert werden und mit neuer E-Mailadresse versendet werden?
Was ist aber wenn der Mandant keinen Zugriff mehr auf das Postfach hat (was auch immer die Gründe sind), ich davon jedoch erst ein halbes Jahr später erfahre, dann ist es doch nicht richtig das ich eine bereits fällige Rechnung storniere und neu erstelle.
Hallo,
sie können die E-Rechnung jederzeit erneut versenden. Im Dokumentenmanagement liegt das Exemplar, das über DATEV E-Rechnung Service gesendet wurde.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG