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E-Rechnung an 2 Mail-Adressen versenden

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letzte Antwort am 02.08.2024 14:35:24 von Kerstin_Schulz
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0815-02
Aufsteiger
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Nachricht 1 von 7
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Guten Tag,

 

der Mandant möchte die E-Rechnung immer an zwei E-Mail-Adressen gesendet bekommen.

Ist das in Eigenorganisation comfort möglich oder muss der Mandant diese dann an die 2. E-Mail-Adresse weiterleiten?

 

Vielen Dank.

 

 

Thema zu Office Management verschoben und Kategorie EO comfort zugeordnet. 

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klunk_w
Erfahrener
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Nachricht 2 von 7
989 Mal angesehen

Hallo,

 

nach meinem Wissensstand ist das nicht möglich.

Kann der Mandant nicht einfach eine Regel mit automatischer Weiterleitung an die zweite Mailadresse einrichten?

Somit hat er dann auch keinen weiteren Aufwand. 

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Dominika-S
Einsteiger
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Nachricht 3 von 7
979 Mal angesehen

Guten Tag, 

 

nein dies ist nicht möglich und wird auch nicht möglich sein. 

 

Antwort einer Datev-Mitarbeiterin: Es wird nicht möglich sein, die E-Rechnung an mehrere Empfänger zu versenden. Ich hätte dann ein GOBD Problem, welche Datei das Original ist.

 

 

andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 4 von 7
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@Dominika-S warum nicht in einem Portal bereitstellen, auf das alle berechtigten Zugriff haben?

Dann wäre doch das Thema GOBD auch erledigt, oder?

AKoch
Beginner
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Nachricht 5 von 7
874 Mal angesehen

bei seitherigem email-Versand (pdf) funktioniert dies durch Eingabe einfach von zwei email-Adressen in das vorgesehene Feld der Empfänger-email in den Stammdaten:

 

AKoch_0-1722429589029.png

 

tu_heggi
Fachmann
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Nachricht 6 von 7
844 Mal angesehen

Dürfte auch kein GoBD Problem sein:

 

RZ 76

Werden neben bildhaften Urschriften auch elektronische Meldungen bzw. Datensätze
ausgestellt (identische Mehrstücke derselben Belegart), ist die Aufbewahrung der
tatsächlich weiterverarbeiteten Formate (buchungsbegründende Belege) ausreichend,
sofern diese über die höchste maschinelle Auswertbarkeit verfügen

 

BMF 2019-11-28-GoBD 

 

Sonst dürfte es laut GoBD ja auch keine Kopien oder erneute Bereitstellung einer Rechnung geben

DATEV-Mitarbeiter
Kerstin_Schulz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
775 Mal angesehen

Hallo,

 

bei E-Rechnung gibt es lt. Vorgabe der EN16931 nur eine elektronische Adresse für den Käufer/Leistungsempfänger. Das kann eine Peppol-ID oder eine E-Mail-Adresse sein.

 

Deswegen lassen wir in der Eigenorganisation für die E-Rechnung auch nur 1 E-Mail-Adresse zu.

 

Schöne Grüße

Kerstin Schulz

6
letzte Antwort am 02.08.2024 14:35:24 von Kerstin_Schulz
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