Guten Tag zusammen,
der manuelle Eingriff in der Fälligkeit der Rechnung funktioniert bei mir nicht, wenn das E-Rechnungsdatum ungleich heute gesetzt wird. In diesem Fall wird bei Überweisungsfällen Rechnungsdatum + Standart-Tage gerechnet, ich ja gerade nicht habe möchte.
Mache ich was falsch oder geht das nicht?
Mfg.
Mfg.
stbab1
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ich habe in einer E-Rechnung (Zahlungsträgerart K) das Rechnungsdatum geändert (vor- und zurückdatiert). In der Vorschau wurde mir immer das passende Fälligkeitsdatum angezeigt (+ der Tage unter Kanzleidaten | Grundwerte | Registerkarte FIBU/OPOS/RW -> Feld Fälligkeit in Tagen).
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
sorry, das macht es bei mir nicht.
Der Test:
E-Rechnung, Zahlungsart K,
Rechnungsdatum 31.12.2024, manuell überschrieben
Leistungsdatum 31.12.2024
Standardzahlungsfrist 14 Tage
Eingetragene abweichende Fälligkeit 23.01.2024.
führt zur Fälligkeit 14.01., die Eintragung Fälligkeit wird ignoriert. Das ist nur bei der E-Rechnung so (glaube ich).
und was ist das jetzt?
Rechnung ist nicht raus gegangen, unknown Fehler
nichts geht, Storno führt zu:
Hallo,
Sie haben im Fenster "Rechnung drucken und verarbeiten" oder "Probe-/Wiederholrechnung drucken" bei "Fälligkeitsdatum (Ausführungsdatum" ein anderes Datum erfasst? Dieses Feld wirkt nur bei SEPA-Lastschriften (also SEPA-Zahlungsträgerarten).
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
genau so.
Wo wir die abweichende Fälligkeit bei einem abweichenden Rechnungsdatum bei Zahlungsart K denn sonst eingetragen?
Für Selbstzahler kann keine abweichende Fälligkeit erfasst werden, habe ich aufgenommen.
Guten Tag Frau Schulz,
das ist aber kein frommer Wunsch, sondern schlichtweg ein Fehler in der Software, der unverzüglich zu beheben ist.
Wie soll man mit so einer fehlerhaften Software vernünftig arbeiten?
Mfg.
Moin Frau @Kerstin_Schulz ,
gibt es dazu schon Neuigkeiten? Das Problem besteht auch bei uns - Fälligkeit soll sein Rechnungsdatum + 14 Tage, ausgewiesen werden aber 30 Tage.
Das stimmt nicht mit den bei uns hinterlegten Fälligkeiten überein, diese greifen aber beispielsweise in der OPOS-Liste (Rechnungsdatum 5.2., OPOS: Fälligkeit 19.2., auf der E-Rechnung steht "...überweisen Sie bis zu. 07.03.2025").
Viele Grüße aus dem hohen Norden!
Guten Tag Frau Schulz,
auch von meiner Seite nochmal, wann ist das das Problem erledigt?
dazu noch eine Sache: Die Fälligkeitsberechnung ignoriert Wochenendetage und Feiertage. Wo kann ich einstellen, dass ich keine Sonntage als Fälligkeit in der Rechnung stehen habe? Das ist etwas peinlich sonst für einen Steuerberater.
Mfg.
Hallo,
bei Ihnen geht es auch um eine E-Rechnung? Dann wirken die Einstellungen wie im Dokument 1029025 beschrieben.
Wenn nicht, melden Sie sich bitte im Programmservice.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Hallo,
ich habe Ihre Anforderung aufgenommen. Aktuell gibt es noch keine Planungen bezüglich einer Umsetzung.
Ja, bei der Fälligkeit für Überweisung gibt es keine Prüfung auf die Tage. Auch das habe ich aufgenommen. Danke für Ihre Rückmeldung.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG
Moin Frau @Kerstin_Schulz ,
verstehe ich das richtig, dass man bei jeder Rechnung, die man schreibt, die von DATEV vorgegebene Fälligkeit von +30 Tagen überschreiben muss?
Hallo,
die Fälligkeit geben Sie vor. Die Einstellungen sind unterschiedlich (Überweisung und Lastschrift).
Die Einstellungen für die E-Rechnung finden Sie hier beschrieben: 1029025 (Sepa betrifft standardmäßig E-Rechnung, Papierrechnung und Digitale Rechnung). Bei Papier- und Digitale Rechnung gibt es verschiedene Wege zum Ziel bezüglich Überweisung ( 9262224 ).
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG