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DATEV Rechnungsschreibung: E-Rechnung - Nachweis des Versands

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letzte Antwort am 26.11.2024 17:10:30 von andreashofmeister
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Neu_hier
Meister
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Ein Rechnungsempfänger behauptet, die E-Rechnung nicht bekommen zu haben (DATEV Rechnungsschreibung). Wo kann ich den Ausgang der Rechnung erkennen / nachweisen?

Danke
tu_heggi
Fachmann
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hruediger
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Daß ein Empfänger eine E-Mail bekommen hat oder nicht, kann man als Absender wie beim Brief weder beweisen noch widerlegen. Es gibt lediglich Indizien:

 

1. Im Auftrag in der Statusübersicht ist mit Datum und Rechnungsnummer die Fakturierung festgehalten.

 

2. In der Dokumentenablage ist die Rechnung abgelegt.

 

3. Im Programm "Fakturierung" (über Programmsuche) kann man die Rechnungsnummer suchen und bekommt dann in der Spalte "Status E-Rechnung" den Status "versendet" angezeigt. 

 

Das Hilfedokument Nr. 1028311 zeigt noch etwas zum Hintergrund des DATEV E-Rechnungs-Services auf, das vielleicht ganz interessant ist.

 

In der Praxis wird es wohl einfach darauf hinauslaufen, dass man dem Mandanten noch einmal eine Kopie der Rechnung schickt. Haben wir aber auch noch nicht machen müssen; ich weiß daher nicht, wie.

martinaschwarz
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Hallo zusammen, wir haben auf die E-Rechnung umgestellt, und bei den Aufträgen entsprechend E-Rechnung / Unternehmen online eingestellt. 

 

Nach mehreren Anfrage von unseren Mandanten haben wir festgestellt, dass bei der o. g. Konstellation kein EXTRA Email Versand der Rechnung mehr an den Mandanten erfolgt, sondern nur noch der Upload in DUO. 

 

Das ist ziemlich bescheiden, da wir das bei der Einrichtung nicht gelesen haben.  Das Ganze steht aber im Hilfedokument 1028604, der den Ablauf der E-Rechnung beschreibt. Beides geht also nicht (vorher ging das !)

 

Nun haben wir die Konstellation wie oben beschrieben wieder geändert und laden derzeit bei der Rechnungsschreibung keine Rechnungen mehr automatisch in die DUO Bestände hoch, sondern beschäftigen jemanden damit, dass dann zweimal die Woche aus DATEV DMS zu machen, anhand der Liste über die geschriebenen Rechnungen. DATEV geht offensichtlich davon aus, dass jeder Mandant auch mit DUO intensiv arbeitet, sei es denn auch nur ein winziger Kiosk auf einer Insel. Das ist richtig schwach und wir ärgern uns darüber sehr. 

Neu_hier
Meister
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Das stimmt, daher sprach ich ich von Nachweis des Ausgangs und nicht Beweis des Eingangs. Ob etwas angekommen ist, kann man natürlich nicht beweisen, zumindest aber den Postausgang / Mailausgang glaubhaft machen. Ein korrekt geführtes Postausgangs- Eingangsbuch macht dies z.B. ggü. dem FA glaubhaft. 

Danke
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Neu_hier
Meister
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Das dachte ich zunächst auch und war ungehalten wegen den Änderungen.

 

Allerdings ist es ja bei allen anderen Rechnungen auch Aufgabe des Mandanten, diese selber nach DUO hochzuladen.

Daher ist es prozesslogisch gar kein Problem, wenn der Mandant nun auch vom StB nur die E-Rechnung erhält und nicht zusätzlich das auch noch nach DUO für ihn hochgeladen wird. Ich meine, das passt jetzt viel besser zusammen. 

 

Und sei der Kiosk auf Hawaii noch so klein, um seine E-Rechnungen muss und kann sich jeder Unternehmer selber kümmern. Selbstständigkeit heißt auch Eigenverantwortung.

 

 

Danke
martinaschwarz
Beginner
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So gesehen ist das natürlich richtig, aber im ländlichen Raum mit fast null Internet in den Außenbereichen ist das teilweise einfach nicht abbildbar.

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Neu_hier
Meister
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Wenn das Mandat eine Mail empfangen kann oder eine Mail senden kann, kann er es auch nach DUO hochladen. Ich kann die Aussagen daher nicht nachvollziehen.  

Danke
andreashofmeister
Überflieger
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@martinaschwarz  schrieb:

So gesehen ist das natürlich richtig, aber im ländlichen Raum mit fast null Internet in den Außenbereichen ist das teilweise einfach nicht abbildbar.


Verraten Sie, wo es solche Zustände noch gibt ?

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letzte Antwort am 26.11.2024 17:10:30 von andreashofmeister
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