Hallo,
selbstverständlich hängt die Belegverknüpfung mit RABE zusammen, um die optionale Belegübermittlung herstellen zu können; dies waren vorbereitende Funktionen in ESt/Belegverknüpfung.
Ich kann das Ansinnen der DATEV schon verstehen, weil sonst wieder gequengelt wird, warum DATEV RABE nicht kann.
Für alles andere macht diese Funktion keinen Sinn.
Ich hatte bezüglich der Belegverknüpfung in ESt von der DATEV die Auskunft erhalten, dass RABE mittelfristig verpflichtend werden würde, was schlicht reiner "Marketingsprech" für die Funktion ist.
Die Nutzung wird weiterhin von der DATEV forciert, indem das Label "DATEV Digitale Kanzlei" nicht vergeben wird, wenn dies nicht genutzt wird.
Selbstverständlich hatte ich angebracht, dass ein einziger verknüpfter ESt-Beleg je Mandant, egal wie unerheblich, den Zähler und den Prozentsatz für das Label hochsetzt und es wurde mir auch gesagt, ich solle dann eben "cheaten" und je einen Beleg verknüpfen, um das Label zu erhalten und . . . *kopfschüttel* und sich die Programmverantwortlichen an einer Nutzungsstatistik ergözen und selbstbeweihräuchern können, die "erstunken und erlogen" ist. Sorry, da bin ich raus . . .
Ich hatte Gespräche mit zwei Sachgebietsleitern zweier Finanzämter, bezüglich RABE. Es wurde mir beide Male versichert, dass eine Verpflichtung von RABE seitens der Finanzverwaltung nicht einmal in Betracht gezogen wird, weil aus verwaltungsökonomischen Gründen an der Belegvorhaltepflicht festgehalten wird und Steuerpflichtige/Kanzleien angehalten werden, keine Belege in vorauseilendem (Nicht-) Gehorsam zu übermitteln.
Ich habe in der Community zum Unsinn der digitalen Belegverküpfung schon ausführliche Stellungnahmen dargelegt und auch mir wurde von Anwendern bestätigt, dass eben ein "Schambeleg" verknüpft wird, damit das Label nicht gefährdet wird. Das ist grotesk.
Wohl kaum ein wirtschaftlich geprägter Kanzleinhaber ordnet die Arbeitsweise der Belegverknüpfung an, für Belege, die nie oder ggf. vereinzelt angefordert werden (mehrere V+V mit Duzenden Belegen); es sein denn, er besteht auf das "DATEV-Lametta".
Insofern ist es irrelevant, was innerhalb der Anwendung zur digitale Belegverknüpfung in ESt möglich ist, da dies m.E. eine absolut ineffizente, überflüssige Arbeitsweise ist und das kein Mandant bezahlen wird bzw. soll; ja ich würde mich wirklich schlecht fühlen, diesen Aufwand zu berechnen.
Mandanten laden eben aus Unsicherheit oftmals Belege hoch, die nicht relevant sind; wir sagen ihnen auch, dass sie sicherheitshalber lieber einen Belege zu viel, als zu wenig hochladen sollen.
Es wäre ein leichtes ein Verzeichnis für steuerirrelevante Belege in Meine Steuern anzulegen, um dem Mandanten darzulegen, was er künftig nicht hochladen muss; löschen der Belege würde nicht den gleichen Effekt erzielen. Ich will der DATEV hier nichts unterstellen, aber ein erwähnter "Papierkorb" wäre sinnvoll; so behelfe ich mich eben, mit einem Unterverzeichnis.
Ich verweigere die digitale Belegverknüpfung, womit mir "intern" die farbliche Gestaltung steuerlich nicht relevanter Belege nichts bringt; der Mandant bekommt diese sowieso nicht zu Gesicht.
Sind wir mal ehrlich:
Sie verknüpfen 100 Belege mühselig.
Keiner wird angefordert.
Der Bescheid ergeht wie erklärt.
Der Fall wird geschlossen.... das ganze verknüpfen ist Verschwendung von Ressourcen.
Die Belege eines abgeschlossenen Falles schaut doch in ESt doch keine Mitarbeiter mehr an, wenn alle Beteiligten die Dokumente kollaborativ in Meine Steuern archiviert und einsehbar haben.
Selbstverständlich kann dies jeder halten wie er will und das stellt auch nur meine persönliche Einschätzung und Meinung dar; diskussionslos.
Es drängt sich manches Mal der Eindruck auf, dass gute workarounds etwas "sabotiert" werden, damit der DATEV-Weg (zwangsweise) beschritten werden soll . . .
Nochwas: Wer solche Anforderungen wegen des DATEV-Labels und damit DATEV-Digitalisierung zum Selbstzweck mitmacht, kann das gerne tun, ich persönlich bin seit 2019 erstmal DATEV-Label frei und kein "Sklave des Systems" mehr 😉
Ich habe diesen Quatsch mit dem Digitale-Kanzlei-Label von Anfang an nicht mitgemacht, so wie ich diese ganzen Awards von Verlagen, Zeitungen und Zeitschriften "bester irgendwas ..." nicht mitmache.
"RABE" sehe ich sehr skeptisch und nutze es nur sehr sporadisch. Mich stört vor allem, dass es im Ermessen des Finanzamtes steht, was abgerufen wird (wenn ich es richtig verstanden habe).
Von Ausnahmen abgesehen, nutze ich lieber weiter "Belegversandt" oder "sonstige Nachricht":
Insofern beruhigt es mich, dass RABE nicht zum Standard werden soll.
@deusex
Auch bei der Belegnachreichung werden bis heute immer noch keine Ordner angezeigt, obwohl dies vorher stundenlang angelegt, sortiert und bearbeitet wurde.
Gibt es bei den ganzen IT-Profis niemanden, der die praktischen täglichen Probleme angeht?
Kann mich dem nur anschließen, wir haben teilweise bis zu 350 Belege oder mehr durch Mandanten eingestellt, oft doppelt/dreifach und es gibt keine Möglichkeit bei der Bearbeitung von MeineSteuern hier die Anzeige auf 2 Bildschirmen darstellen zu können.
Die Anzeige vom MeineSteuern Portal auf 2 Bildschirme wäre eine echte Erleichterung, ebenso das Anlegen von Unterordnern bei MeineSteuern für z.B. verschiedene Vermietungsobjekte.
Bei der Bearbeitung von MeineSteuern gibt es täglich Störungen, wozu die Bearbeitung nochmals von vorne begonnen werden muss, ebenso sind in dem Feld Übersicht Belege dann alle 350 Belege auf einmal angezeigt ohne Unterordner in der Ansicht bei mehreren Vermietungsobjekten = extrem zeitaufwendig, mühselig und anstrengend.
Die zahlreichen "unnötigen" Arbeitsstunden bezahlt am Ende wer?
Seit Juni 2023 bin ich aktiv dran die Mandanten umzustellen und leider gibt es bis heute keine echten Optimierungen mit MeineSteuern, was extrem traurig und schade ist.
Zahlreiche Fragen und Beiträge sind trotz Servicekontakt und Community bis heute seit Jahren unbeantwortet.
Wir sind leider immer mehr am Verzweifeln😪
Ich bin da ganz bei Ihnen: die Bearbeitung ist alles andere als komfortabel. Für kleinere, übersichtliche Fälle ist das ok. Bei umfassenden Vermietungen nutze ich das Meine Steuern nicht mehr. Die gute alte Windows-Ordner-Ablage mag zwar nicht modern sein - aber praktisch.
Was mich auch nervt: Es kommt immer wieder vor, dass Belege verarbeitet und verknüpft sind - trotzdem erscheinen sie weiter als "offen". Bei 10, vielleicht auch 20 Belegen ist das ok. Bei mehr geht es nicht mehr.
@xyzmic schrieb:Die Anzeige vom MeineSteuern Portal auf 2 Bildschirme wäre eine echte Erleichterung, ebenso das Anlegen von Unterordnern bei MeineSteuern für z.B. verschiedene Vermietungsobjekte.
In der V+V können seit Jahren bereits Unterordner angelegt werden; das war indes die erste Kategorie, in der das ging.
Dies wurde auf weitere Kategorien sukssessive ausgeweitet.
Ganz neu nur, dass man jetzt auch dem Mandanten optional in den Einstellunng das Recht zur Anlage von Unterordnern erteilen kann.
Einen zweiten Monitor für Meine Steuern habe ich in den letzten Jahre seit Beginn von "Meine Steuern" noch nie vermisst; sind wohl verschiedene Blickwinkel.
@Schluchtensauerser : Da bin ich auch anderer Ansicht. Das Arbeiten in "Meine Steuern" selbst ist hervorragend und es gibt für mich lediglich die genannten Mängel. Wichtig ist auch, dass alle Mandanten mit der Umgebung zurecht kommen.
Kurze Einführung und man hört tatsächlich nichts mehr; im besten Fall die Meldung, dass alles hochgeladen wurde. Insofern kann ich die Kritik nicht nachvollziehen und sogar das Gegenteil behaupten, Meine Steuern wäre unkomfortabel in der Anwendung . . . so lange man sich nicht mit der Belegverknüpfung ESt rumschlägt.
Wir arbeiten eben unverknüpft und haben die Akte (Meine Steuern) auf dem Nebenmonitor geöffnet, wärend ESt bearbeitet wird.
Ärgerlich wird es dann, wenn "Meine Steuern" um den Belegverknüpfungswahn herum gebastelt wird; genau dann entstehen solche Mängel mit fehlendem Papierkorb/Ordner steuerirrelevante Belege und machen die "Akte" unsympathischer.