Ich verstehe die Logik hier nicht:
Mandant lädt nicht relevanten Beleg Grundbesitzabgaben (selbstgenutztes Wohnhaus) ins Jahr 2020. Kanzlei kennzeichnet ihn aus der EStE heraus als nicht steuerrelevant. So weit so gut.
Wenn der Mandant jetzt aber wieder rein geht, sieht er den Beleg immer noch im entsprechenden Jahr als ungesperrten / unbearbeiteten Beleg. Er kann sogar das Jahr ändern.
Es müsste doch eigentlich so sein, dass der Beleg für ihn gesperrt und am besten noch als "steuerlich irrelevant" gekennzeichnet ist, damit er ihn für die Folgejahre nicht mehr einreicht!?
Hallo @benden,
das stimmt, aktuell ist das Verhalten so.
Damit der Beleg für den Mandant gesperrt ist und das Schloss-Symbol angezeigt wird, können Sie z. B. eine Kanzleinotiz in Digitale Belege Steuern hinterlegen.
Gerne können Sie auch hier mit abstimmen: https://www.datev-community.de/t5/Ideen-zu-Meine-Steuern/Weitergabe-Status-quot-Nicht-steuerrelevant-quot-nach-DATEV/idi-p/257542
@Barbara_Koschek eine Rückfrage zur Funktion "nicht steuerrelevant": Wenn Belege als "nicht steuerrelevant" gekennzeichnet sind, dann haben sie keine Zuordnung zu einem bestimmten Jahr.
Wenn man nun das Folgejahr bearbeitet (z.B. 2021), dann sieht man weiterhin alle nicht steuerrelevanten Belege, die der Mandant im Vorjahr hochgeladen hat (z.B. Grundsteuerbescheid 2020).
Es wäre sehr schön, wenn man die nicht steuerrelevanten Belege einem Jahr fest zuordnen konnte. Oder gibt es hier einen Workaround?
Vielen Dank im Voraus!
Jap gibt es. In einem der festen Ordner in Meine Steuern einen Unterordner anlegen "nicht relevant". Beleg dort zuordnen. Fertig. Dann verbleibt er in dem Jahr.