Ich verstehe die Logik hier nicht:
Mandant lädt nicht relevanten Beleg Grundbesitzabgaben (selbstgenutztes Wohnhaus) ins Jahr 2020. Kanzlei kennzeichnet ihn aus der EStE heraus als nicht steuerrelevant. So weit so gut.
Wenn der Mandant jetzt aber wieder rein geht, sieht er den Beleg immer noch im entsprechenden Jahr als ungesperrten / unbearbeiteten Beleg. Er kann sogar das Jahr ändern.
Es müsste doch eigentlich so sein, dass der Beleg für ihn gesperrt und am besten noch als "steuerlich irrelevant" gekennzeichnet ist, damit er ihn für die Folgejahre nicht mehr einreicht!?