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Anlage SO

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letzte Antwort am 10.07.2024 18:10:34 von bodensee
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Puzzlestein1986
Beginner
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Nachricht 1 von 7
196 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

wie kann man unter "meine Steuern" in der Anlage SO "andere Wirtschaftsgüter" (in der ESt-Erklärung Zeile 42-49) erfassen? 

Die Übersicht in der Anlage SO beschränkt sich nur auf Grundstücke:

 

Puzzlestein1986_0-1720507837335.png

 

Oder übersehe ich hier evtl. etwas?

 

Vielen Dank schon mal!!

DATEV-Mitarbeiter
Aydan_Atilgan
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 7
161 Mal angesehen

Hallo @Puzzlestein1986 ,

in Digitale Belege Steuern ist über den steuerlichen Sachverhalt nicht jedes Erfassungsfeld in Einkommensteuer auswählbar.
Sie können den Beleg jedoch per Drag&Drop jedem Feld zuordnen.

Die Anregung, weitere Erfassungsfelder in Digitale Belege Steuern zu implementieren haben wir entsprechend notiert.

Mit freundlichem Gruß

 

Aydan Atilgan
DATEV eG

bodensee
Allwissender
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Nachricht 3 von 7
152 Mal angesehen

Habe ich das jetzt gerade richtig verstanden ? 

 

Im Programm von Datev meine Steuern kann ich manche Felder nicht ansteuern ?  D.h. im Zweifel kann ich die Erklärung gar nicht richtig erstellen ? 

 

Wenn ich das richtig verstanden habe bin ich ja Gott froh das ich meine  Steuern nicht oder fast nicht nutze. 

 

Gebühren werden dann wie üblich für teilweise nciht funktionsfähige Programme erhoben.  Darüber freut sich dann Herr Krug in seinem offsite  Posten | Feed | LinkedIn vermutlich weniger. 

Ich für meinen Teil kann nur den Kopf schütteln. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Meister
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Nachricht 4 von 7
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Drag and Drop geht ja. Das reicht m.E. vollkommen.

in dubio pro theo
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bodensee
Allwissender
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Nachricht 5 von 7
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D.h. ich muss einen Beleg generieren indem ich den Veräußerungsgewinn z.Bsp. aus Bitcoinspekulationen erkläre und das Programm erkennt dann Veräußerungspreis - Kaufpreis = gewinn. 

 

Schon mal konkret probiert ?

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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Meister
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Nachricht 6 von 7
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@bodensee  Alles, was du bisher im Steuer Programm gemacht hast, geht noch genauso.  In den digitalen Belegen gibt es zwei Möglichkeiten, Belege einem Sachverhalt zu zu ordnen. Das ist Drag and drop oder über eine Suchmaske. Diese Suchmaske kann nicht alle Sachverhalte abbilden. Ist aber auch nicht schlimm, weil Drag and drop geht. Die Suchmaske ist eher ein großer Zeitfresser. Man muss die Zuordnung auch nicht nutzen, so wie es @deusex macht. 

in dubio pro theo
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 7 von 7
120 Mal angesehen

Danke für die Nachhilfe 😀

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
6
letzte Antwort am 10.07.2024 18:10:34 von bodensee
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