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Tabellen und Informationen Aboanlage

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letzte Antwort am 07.05.2024 17:32:39 von Christian_Bock
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wwinkelhausen
Fachmann
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Moin,

 

ich würde gern für die DATEV-Heftchen "Tabellen und Informationen" für eine Betriebsstätte ein Abo anlegen, erst erst für die 2024er. Geht das, oder muss ich das für den Jahresanfang auf Wiedervorlage legen?

Dinosaurier
m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 2 von 11
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Weil die Dinger ja -egal welches Jahr- immer die identische Artikelnummer haben, und man aktuell beim Shop keine verschiedenen Jahre auswählen kann, befürchte ich, dass Sie sich das auf Wiedervorlage legen müssen.

mivo
Einsteiger
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Moin,

 

das geht einfach. Unter Bestellung einfach das Abo anlegen.

 

mivo_0-1694151083292.png

 

VG

Michael Vogel

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andrereissig
Experte
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@mivo  schrieb:

Moin,

 

das geht einfach. Unter Bestellung einfach das Abo anlegen.


Dann wird aber sofort die Version für 2023 geliefert und nicht erst in 2024, wie von @wwinkelhausen gewünscht.

 

Geht also nicht.

 

Da muss man sich eine Wiedervorlage anlegen, bis die neue Version erschienen ist.

Live long and prosper!
mivo
Einsteiger
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Bei der Bestellung des aktuell verfügbaren Artikels wird das Abo mit angelegt und der Hase läuft. Sicherlich ist das erst bei der nächsten tatsächlichen Bestellung (Tabellen 2024) wie von @wwinkelhausen gewünscht, notwendig.

 

Alternativ kann das Abo dann über die Service-Anwendungen geändert werden.

 

VG Michael Vogel

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Bock
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Winkelhausen!

 

Erstmal vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Werk! Wie freundlicherweise bereits von @mivo per Screenshot gezeigt, können Sie im Bestellprozess zwischen "Bestellung" und "Abonnement" unterscheiden. Bei "Bestellung" wird die aktuelle Ausgabe 2023 sofort ausgeliefert. Bei "Abonnement" wird erst ausgeliefert, wenn es eine Neuauflage gibt. Bei den "Tabellen und Informationen" ist das jeweils am Jahresanfang. In diesem Fall bekommen Sie sicher die gewünschte Menge der Ausgabe 2024 und Sie müssen sich das nicht auf Wiedervorlage legen 🙂

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie unser Werk abonnieren würden. Vielen Dank!

 

Herzliche Grüße

Christian Bock

DATEV Verlagsmedien

m_brunzendorf
Fachmann
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@Christian_Bock 

 

Verstehe ich das wirklich richtig, dass wenn ich jetzt ein neues Abo abschließe, dass mir die 2023er "Heftchen" dann nicht geliefert werden (wie von Herrn Winkelhausen gewollt) und das Abo dann erst ab 2024 gilt?

 

Wenn das so ist - klasse! - aber leider kann man das so aus dem DATEV Shop nicht herauslesen. 😞

DATEV-Mitarbeiter
Christian_Bock
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Ja, völlig richtig. Um die aktuelle Ausgabe zu erhalten muss "Bestellung" gewählt werden. Die "Aboanlage" sichert die Versendung aller weiteren Ausgaben in der Zukunft - unbefristet bis zur Kündigung des "Abos".

 

Das kann man tatsächlich unmissverständlicher bzw. eindeutiger darstellen im Shop. Danke für die Anregung. Wir werden das zeitnah umsetzen.

 

Beste Grüße

Christian Bock

DATEV Verlagsmedien

wwinkelhausen
Fachmann
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Vielen Dank. Ich habe bei dem bisherigen Text auch unterstellt, dass man die aktuelle Ausgabe mit erhält.

Dinosaurier
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Beerster_Steuerberater
Beginner
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Hallo, wir haben das Abo seit vielen Jahren.

Wie läuft es mit der 2. Auflage? Müssen wir neu bestellen oder bekommen wir die Abomenge zzgl. Freiexemplar automatisch?

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Christian_Bock
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 11 von 11
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Hallo @Beerster_Steuerberater !

 

Vielen Dank für Ihr Interesse! Die zweite Auflage unserer "Tabellen und Informationen" ist ein "eigenständiges" Werk, das zusätzlich zur 1. Auflage erworben werden kann. Hier sind sowohl Einzelbestellungen als auch die Einrichtung eines Abonnements (für die Folgejahre) möglich:

 

Tabellen und Informationen für die steuerliche Beratung 2024 - 2. Auflage (datev.de)

 

Beste Grüße

Christian Bock

DATEV-Verlagsmedien

 

 

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letzte Antwort am 07.05.2024 17:32:39 von Christian_Bock
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