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Mandanten Direktgeschäft: Vollmacht?

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letzte Antwort am 22.11.2024 11:18:33 von Melanie_Pongratz
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Hallo Community,

eine frühere Mitarbeiterin meines Mandanten hat - eher versehentlich - vor langer Zeit im Mandanten Direktgeschäft Rechnungswesen online bestellt.

Inzwischen buchen wir das Mandat wieder in der Kanzlei. Meinem Mandanten ist nun aufgefallen, dass immer noch Onlinegebühren berechnet werden. Da der Mandant sonst nichts mit der Datev zu tun hat, habe ich im versprochen, mich um die Kündigung zu kümmern.

Inzwischen komme ich mir vor wie in Schilda. Eine Kündigung durch mich Namens und in Vollmacht für meinen Mandanten wird weder telefonisch, noch per Fax oder Servicekontakt akzeptiert. Die Kündigung dürfte nur direkt durch den Mandanten erfolgen. alternativ müsste ich eine Vollmacht vorlegen.

Dass sowohl Finanzamt als auch Finanzgericht Erklärungen von mir im Regelfall ohne Vollmachtsvorlage akzeptieren, hat mehrere Datev MitarbeiterInnen nicht erweichen lassen, die Kündigung eines Vertrages über ca. € 1,- monatl. durch mich als Datev Genossen für meinen Mandanten zu akzeptieren.

Haben Kollegen ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann jemand von der Datev erklären, was das soll? Warum werden Erklärungen von mir für meinen Mandanten nicht akzeptiert? Mir eine Vollmacht geben zu lassen, damit ich so einen Firlefanz kündigen darf, ist ja wohl Datev rufschädigend und mir zu peinlich...

Freundliche Grüße

Kai Finger

harachte
Einsteiger
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Sehr geehrter Herr Finger,

grundsätzlich ist das richtig von der DATEV. Die Bereitstellung von IT-Dienstleitungen hat ja mit dem Mandatsgeschäft nichts zu tun. Vertragspartner der DATEV im Direktgeschäft ist der Mandant.

Wenn ich Sie allerdings richtig verstehe, geht es um die Löschung von Beständen im RZ unter dessen Beraternummer. Dies können Sie - RZ-Kennwort vorausgesetzt - auch selbst bereinigen.

Mit freundlichen Grüßen

O. Schneider

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andreashofmeister
Überflieger
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Das ist leider so. Wenn der Mandant im direktem Vertragsverhältnis zu DATEV (migMag-Mandant) steht, dann können Sie nicht einfach für ihn Leistungen abschließen oder stornieren... Dann muss der Mandant das machen (Sinn und Zweck des migMag).

Aber: Sie können sich vom Mandanten eine Vollmacht ausstellen lassen, die Sie dann dazu wieder ermächtigt (Aussage DATEV).

Unglaublich aber wahr. Vor allem dann, wenn es mal schnell gehen soll ( Mandatsübertragungen /-löschungen etc.). Ich habe aufgehört, darüber zu schimpfen...

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marcohüwe
Meister
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Hallo Herr Finger,

das kennen (und akzeptieren) wir auch - und lösen solche Fälle damit, dass wir dem Mandanten

  • die Email-Adresse vom Logistikcenter/ alternativ die Faxnummer von DATEV geben
  • dazu den vorgeschriebenen Text "...wir bitten um Kündigung / Mandantenübertrag etc...." mitschicken
  • und dies von dort weiterleiten lassen

Das ging immer schnell und problemlos. Vermutlich auch schneller, als sich von DATEV die Hintergründe erläutern zu lassen....

Mit freundlichen Grüßen

Marco Hüwe

deusex
Allwissender
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Aber: Sie können sich vom Mandanten eine Vollmacht ausstellen lassen, die Sie dann dazu wieder ermächtigt (Aussage DATEV).

Sehr richtig. Wir haben alle Mandanten vom MIGMAG umgestellt und per einfachem Fax erledigtKündigung MIGMAG.png. Siehe Anlage.

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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 6 von 14
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Nachteil Ihrer Vorgehensweise: Die Berechnung der DATEV-Gebühren wird dann wieder über Ihre Hauptberaternummer vollzogen!

@ DATEV: Vielleicht mal überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, von vornherein eine Regelung zu finden, die es dem (Hauptberater) ermöglich, "logistische" Prozesse weiterhin zu veranlassen.

Es macht keinen Sinn, dies zu sperren, nur weil die Unterberaternummer MigMag hat!

Wenn es sich um größere Mandate handelt, ist es manchmal schwierig, "so mal eben" eine Unterschrift für eine logistische Aktion zu erhalten.

Denn: Wir (also die Hauptberaternumern) "werben"  für die DATEV neue Kunden. Und haben dann die "Qual" mit der Organisation der Kundenbetreuung. Der Kunde wendet sich nämlich immer noch an uns (weil er keine Lust hat, sich mit dem ganzen Service-TAN-Gedöns auseinanderzusetzen).

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Hallo Datev,

wenn man bei der Datev meint, hierfür eine schriftliche Zustimmung zu benötigen, bitte ich diese in die erstmalige Vereinbarung mit dem Mandanten aufzunehmen. Es ist unsinnig, dass ich den Zugriff auf alle (vertraulichen) Daten meines Mandanten habe, aber die Datev die Vorlage einer gesonderten Vollmacht verlangt, wenn ich eine Bestellung für meinen Mandanten (ausdrücklich in dessen Namen) aufgeben will. Wenn diese Vollmacht mir tatsächlich nicht erteilt worden wäre, hätte ich ein Problem zunächst mit meinem Mandanten (und nicht mit der Datev).

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deusex
Allwissender
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Hallo Herr Hofmeister,

wir hatten ca. 15 Mandate im UO-MigMaG. Es ist schon richtig, dass diese Auslagen wieder in der Beraterrechnung auftauchen, dafür fließen diese wieder in die Bemessung der Rückvergütung mit ein, was bei MigMaG nicht der Fall ist; ist aber nur ein "soft-fact".

Der Großteil der o.g. Mandanten fand sich ein wenig "brüskiert" Rechnungen von einem Rechenzentrum zu erhalten und diese gesondert abgerechnet zu bekommen.

Nach einer Befragung unserer betroffenen Mandanten, wurde einstimmig das System Berechnung an Berater und Weiterberechnung der Auslagen, präferiert.

Wenn der Auftrag über die Buchführung erteilt wird, sollte das "Alles-in-allem-wunschlos-glücklich-Paket" auch die Abwicklung mit dem RZ enthalten.

Dem Wunsch sind wir kanzleiweit gefolgt.

Wie Sie schon erwähnte, wollten unsere Mandanten uns als Ansprechpartner für Ihre Buchführung, auch in technischen Belangen, und sich nicht mit Dritten auseinandersetzen.

Nicht nur in UO, auch bei unseren Selbstbuchern, wurde das System wieder auf "Kanzlei" umgestellt.

Die DATEV-Auslagen erscheinen als gesonderte Position in der Rechnung. Ich gebe Ihnen Recht, dass MigMaG mehr hemmt, als hilft. Für eine eine erweiterte Vollmachtserteilung zur "Flexibilität" i.R. von MigMaG sehe ich keinen Handlungsbedarf, da MigMaG für uns kein Thema ist.

Wenn Sie dies im Einzelgespräch mit Ihren Mandanten ansprechen, werden Sie voraussichtlich die selben Resonanzen erhalten.

Wir sind kanzleiweit nunmehr MigMaG-frei und das ist auch gut so !

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andreashofmeister
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Das ganze "Konstrukt MiGMaG" ist eigentlich total prozesshemmend. Auf der einen Seite, werben wir Neukunden für die DATEV. Diese bekommen dann eine Unterberaternummer werden dann natürlich noch mittels "Zustimmung" für MiGMag freigeschaltet. Dann wiederum darf man zwar für diese Neukunden bestellen, ist aber nicht mehr in der Lage, Daten im RZ logistisch zu administrieren?!

Wenn dann noch das Logistik-Center eingeschaltet werden muss (unausweichlich) ist man ganz drin im Verwaltungsmoloch. Wer will das? Was soll das?

Wenn schon MiGMag dann doch bitte unkompliziert! Natürlich kommt der Mandant  vielleicht irgendwann zur Erkenntnis, dass der Berater nicht mehr über logistische Prozesse entscheiden soll (weil das Mandat evtl. eine gewisse Größe überschreitet) und man sich selbst um solche Dinge kümmern will. Aber nicht am Anfang einer solchen MiGMag-Beziehung......

zieglerconsult
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@andreashofmeister  schrieb:

Das ganze "Konstrukt MiGMaG" ist eigentlich total prozesshemmend. Auf der einen Seite, werben wir Neukunden für die DATEV. Diese bekommen dann eine Unterberaternummer werden dann natürlich noch mittels "Zustimmung" für MiGMag freigeschaltet. Dann wiederum darf man zwar für diese Neukunden bestellen, ist aber nicht mehr in der Lage, Daten im RZ logistisch zu administrieren?!

 

Wir stehen gerade mit der Einführung der E-Rechnung auch in so einer Mandanten-Direktgeschäft Falle. Es ist hier z.B. der Fall dass wir Rewe compact für den Mandanten abkündigen wollen, weil Wechsel auf Mittelstand Faktura mit großem Rewe das aber nicht dürfen ohne Vollmacht, auf der anderen Seite wenns Geld gibt können wir für den Mandanten bestellen. Macht auf mich keinen Sinn. 

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andreashofmeister
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Sie sehen, @zieglerconsult , in den letzten 8 Jahren hat sich diesbezüglich nicht viel getan.

Ob es in 8 Jahren dazu eine Änderung gibt, wer weiß das schon...

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ww3
Fortgeschrittener
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Im Hilfecenter unter der Dok.-Nr.: 0908429 ist eigentlich alles kurz und knapp beschrieben, was zur Abwicklung notwendig ist.

 

Auch unter Punkt 5 ist der Link auf das Formular für die Vollmacht ist vorhanden.

 

In dem Dokument sollte aber nochmal deutlicher herausgestellt werden, dass der Mandant unmittelbarer Vertragspartner der DATEV wird.

 

Außerdem fehlt eine eindeutige Erläuterung, dass es die Vollmacht braucht, wenn die Kanzlei weiterhin für den Mandanten weiterhin logistisch tätig sein soll/will.

 

ww3

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zieglerconsult
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Nachricht 13 von 14
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Ok geh ich mit aber warum kann ich dann im Namen des Mandanten ohne Vollmacht einkaufen und er bezahlt aber nicht mehr kündigen. Entweder es geht beides oder beides geht nicht. Sonst macht es keinen Sinn 

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DATEV-Mitarbeiter
Melanie_Pongratz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zieglerconsult,

 

wie Sie bereits schreiben, kann ein Mitglied für seinen Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft DATEV-Leistungen bestellen, diese jedoch nicht ohne Vollmacht kündigen.
Wenn eine Kündigung durchgeführt wird, ohne dass sie vom Mandanten gewünscht ist, kann das weitreichende Folgen von der Lahmlegung der Programme bis hin zum Löschen von noch benötigten Daten haben. Es entstünden signifikante Nachteile für den Mandanten.
Bestellt ein Mitglied für seinen Mandanten, gehen wir zunächst davon aus, dass dies im Einvernehmen mit dem Mandanten erfolgt. Zudem hat dieser noch die Möglichkeit beispielsweise der Rechnung zu widersprechen. Die Bestellung wird in diesem Fall rückabgewickelt.

 

Viele Grüße 

Beste Grüße Melanie Pongratz
Logistik-Center DATEV eG
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letzte Antwort am 22.11.2024 11:18:33 von Melanie_Pongratz
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