Hallo Datev-Lizenz-Spezialisten und Datev-Zugriffsrechte-Gelehrte,
aus gegebenem Anlass (Aktualisierung eines Uralt-Datev-Versionsstandes) bin ich auf ein paar irritierende Effekte gestoßen.
Ziel :
Aktualisierung des Datev-Versionsstandes von Anfang Jan 2023 auf Ende Dez 2023
Schritte:
Frage:
wann werden neue Programmlizenzen benötigt ? nur bei bestimmten Versionssprüngen ?
aber warum funktioniert die Lizenz für REWE 11.32 noch für REWE 12.2, aber nicht mehr für REWE 12.4 ?
Ich habe offenbar die Lizenzierungslogik der Datev-Anwendungen noch nicht (richtig) verstanden.
Im lokalen Netzwerk begegnet einem dieses Thema nicht, da ja alle Lizenzen automatisch aus dem Pool des Lizenz-Servers gezogen werden ...
... aber am Einzelarbeitsplatz mit ausgeliehenen Lizenzen stößt man leider auf so manche 'Haken und Ösen'.
Außerdem ist die 'Ausleiherei' eine hakelige und fehlerträchtige Aktion
edit :
Mir wäre ganz recht, wenn man nur gelegentlich oder nur bei bestimmten Versionssprüngen neue Lizenzen ausleihen müsste
Ich weiß, dass man ein Client-SWM auch zum weiteren Master-Softwareschutzmodul umwidmen kann, aber es stellt sich dann die Frage:
Könnte ein zweites "Master-SWM" an einem ausgelagerten Datev-Einzelarbeitsplatz versehentlich die Lizenz- und Zugriffsrechtestruktur der Kanzlei durcheinanderbringen, z.B. durch Fehlbedienung beim Aktualisieren der Datev-Software ?
edit:
z.B. wenn über das zweite Master-SWM früher oder öfter aktualisiert wird als in der Kanzlei
... falls nein, wäre das natürlich die Lösung einiger 'Haken und Ösen'
Warum muss es denn hier überhaupt ein Einzelplatz mit ausgeliehen Lizenzen sein?
Je nach Konstellation wäre es vermutlich sinnvoller und einfacher, per eigener (Unter) Beraternummer ein eigenes DATEV System zu nutzen oder "Daten" und "Programme" per Terminalserver / Remotezugriff in die Kanzlei zu holen.
Der Einzelplatz scheint ja auch nicht wirklich gewartet zu werden, wenn da jetzt ein Jahr an Updates nachgeholt wird. 😉
@janm schrieb:Warum muss es denn hier überhaupt ein Einzelplatz mit ausgeliehen Lizenzen sein?
[...]
Es handelt sich um eine Mitarbeiterin einer 'fremden' Datev-Kanzlei, die die gesamte Software-Palette einer Kanzlei bearbeitet (FIBU, LOHN, JA, Steuern etc)
Aber sie 'tanzt noch auf mehreren anderen Hochzeiten', ist technisch eher nichtaffin, kann als Nicht-StBin keine eigene Datev-Mitgliedschaft inkl. Jahresabschluss etc. haben, ist insgesamt deutlich überlastet und kämpft noch an mehreren anderen Fronten gegen Windmühlen.
Ca 1 bis 3 Mal pro Jahr werde ich gefragt, ob ich helfen kann, einen Karren aus dem Dreck zu ziehen 😉
... was bisher immer irgendwie funktioniert hat ...
... die technische Unterstützung durch den Datev-Solution-Partner wurde probiert, ist aber 'in die Hose gegangen', wegen 'hochgejubelten' Kosten, Terminproblemen, Zweifeln an der Kompetenz der beauftragten Techniker etc.
Ja, per Terminalserver / Remotezugriff könnte sie eigentlich (trotz sehr langsamer Internetverbindung) auf das Kanzleinetzwerk zugreifen ....
... falls der Kanzleiinhaber und der Datev-Solution-Partner 'mitspielen' würden
Aber der Kanzleiinhaber mit 4-stelliger Beraternummer ist technisch auch nichtaffin
... und der Datev-Solution-Partner will oder kann das offenbar nicht ändern
Aber bekanntermaßen sind die 'provisorischen' Lösungen ja oft die Zähesten und Langlebigsten 😎
Keine befriedigende Lösung ... ich weiß ...
... und die Datev-Lizenzierungs-Logik macht es hier auch nicht leichter
Klingt grundsolide. Da sollte man am "Konzept" und allen Beteiligten festhalten. 😉
@janm schrieb:Klingt grundsolide. Da sollte man am "Konzept" und allen Beteiligten festhalten. 😉
Ey, nicht solche Postings wenn ich Kaffee trinke 🤡
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Wenn die Kanzlei nicht kann oder will machen wir sowas bisher mit einer getrennten smart IT.
... technisch wäre SmartIT mE eine gute Lösung
... aber dann stellt sich noch die Frage, ob man als Nicht-StBin Datev-Produkte bestellen kann, die eigentlich nur für StBs erhältlich sind, z.B. Kanzlei REWE mit (Jahresabschluss), Steuern etc. ...
... und ob das von den Kosten her passt.
Ich kenne ähnliche Fälle, wo Bilanzbuchhalterinnen zur Konkurrenz gehen mussten, um sämtliche Kanzlei-Produkte selbstständig einsetzen zu können.
Ich kenne genügend Mandanten, wo mit der mandantengenutzte Unterberaternummer Kanzlei Rechnungswesen genutzt wird.
Also sollte sich eine Unterberaternummer anlegen lassen und dafür dann auch KaReWe bestellen. AFAIK muss das der STB dann nur im Logistik Center absegnen.
.. ok, es gäbe mehrere Möglichkeiten, diesen ausgelagerten Datev-Arbeitsplatz viel besser an die Datev-Welt anzubinden und stets aktuell zu halten, ...
... aber was nützt 'die Taube auf dem Dach' ...
... im Moment hat man nur den 'Spatz in der Hand'
Analogie:
... wenn ein einziges 'Zahnrad im Getriebe' klemmt oder blockiert, läuft die Maschine nicht mehr richtig
... also nochmal die Gretchen-Frage :
nun sag, Datev, wie hältst Du's mit den Lizenzen ?
... es kann doch nicht sooo schwierig sein, einem ausgelagerten Datev-Einzel-Arbeitsplatz Zugriff zu den bereits vor langer Zeit gekauften und regelmäßig bezahlten Software-Produkten zu gewähren, ohne einen dreifachen Salto mit 4-facher Schraube machen zu müssen.
Ist es denn von einem großen Software-Hersteller zuviel verlangt, sich mal von der uuuralten Softwareschutzmodul-Technik zu lösen, wenigstens für die ausgelagerten stationären und mobilen Einzelarbeitsplätze mit lokal installierter Datev-Software ?
Jedes Gerät hat doch eindeutige Identifizierungsmerkmale, die man dafür verwenden könnte. oder man authentifiziert sich eben bei Arbeitsbeginn kurz per Internet. Dann wäre diese Lizenz belegt
... oder irgendeine andere 'Raketen-Technik', um die betroffenen Kanzlei-Mitarbeiter wenigstens nicht am Arbeiten zu hindern.
@vogtsburger schrieb:
Jedes Gerät hat doch eindeutige Identifizierungsmerkmale, die man dafür verwenden könnte. oder man authentifiziert sich eben bei Arbeitsbeginn kurz per Internet. Dann wäre diese Lizenz belegt
Na, dann kommt wieder der berühmte Internetausfall, die RZ Störung, das Funkloch mit anschließendem Aufschrei in der Community warum die Lizenzen online .....
@vogtsburger schrieb:
nun sag, Datev, wie hältst Du's mit den Lizenzen ?
siehe DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1033065
Wenn die Notebooks oder Einzelplätze dauerhaft mit Lizenzen bestückt sind, müssen Sie diese nie zurückgeben. Hier reicht es in Zukunft aus, die Zugriffsrechte an einem PC im Büronetz über den Installations-Manager zu exportieren und am Zielrechner zu importieren.
@siro schrieb:
[...]
Wenn die Notebooks oder Einzelplätze dauerhaft mit Lizenzen bestückt sind, müssen Sie diese nie zurückgeben.
[...]
danke, @siro ,
das weiß ich Gott sei Dank schon ...
... war hier in der Community aber auch schon ein Thema mit 'AHA'-Effekt
... beantwortet aber trotzdem nicht meine ursprüngliche Frage.
Ich kann im Moment wegen einer fehlenden "Folgebestückung" nicht weiteraktualisieren
Ich werde die Lizenzen, falls ich sie tatsächlich 'in den Fingern habe' auch nicht mehr zurückgeben, versprochen, ...
... aber ich frage mich, wann eine und wann keine Folgebestückung erforderlich ist
An der Kanzlei-REWE-Versionsnummer kann ich das im aktuellen Fall z.B. nicht ablesen
die alte Version Kanzlei-REWE 11.32 läuft mit alter Lizenz von Anfang Januar 2023
die neuere Version Kanzlei-REWE 12.2 läuft mit alter Lizenz
die neueste Version Kanzlei-REWE 12.4 läuft nicht mit alter Lizenz
also wann erfolgt der 'Quantensprung' auf neue Lizenzen ?
... nach Lust und Laune der Entwickler ?
... nach Sommer- und Winterzeit ?
... nach dem Tages-Horoskop ?
... oder nach einem erkennbaren System ?
... ich wärme diese 'Hängepartie' ... ähm ... dieses noch nicht gelöste 'Ausleih-Lizenzen-Thema' nochmal auf
Ich zitiere ausnahmsweise nochmal aus meinem eigenen Beitrag #1 :
Ich weiß, dass man ein Client-SWM auch zum weiteren Master-Softwareschutzmodul umwidmen kann, aber es stellt sich dann die Frage:
Könnte ein zweites "Master-SWM" an einem ausgelagerten Datev-Einzelarbeitsplatz versehentlich die Lizenz- und Zugriffsrechtestruktur der Kanzlei durcheinanderbringen, z.B. durch Fehlbedienung beim Aktualisieren der Datev-Software ?
edit:
z.B. wenn über das zweite Master-SWM früher oder öfter aktualisiert wird als in der Kanzlei
... oder durch andere versehentlichen 'Mistgriffe' ?
... denn 2 Master-Softwareschutzmodule könnten sich ja gegenseitig behindern oder stören.
Wo befindet sich dann der Lizenzpool des Lizenzservers ?
... oder gibt es derer zwei ?
Gibt es zwei Chefs oder nur einen Chef bezüglich der Lizenzen und Rechte ?
Werden die Lizenzen und Rechte synchronisiert oder führt der Client-Arbeitsplatz ein Eigenleben ?
Ich möchte eben vermeiden, dass zwischen Kanzlei und ausgelagertem Arbeitsplatz immer wieder Diskussionen aufflammen.
... oder anders gesagt:
Aktionen am ausgelagerten Client-PC sollten keine schädlichen Auswirkungen auf das Kanzlei-Netzwerk haben !
... aber ist das so ?
Ich habe in diesem Fall ja sowieso nichts zu melden, sondern will/soll nur helfen
Hallo Herr Vogtsberger,
ein Update von Januar 2023 auf Dezember 2023 ist "fast" Standard bei unseren Mandanten und somit kein Update einer Uralt-Datev-Version.
Das Update sollte immer über den Installations-Link auf dem Rechner unter: C:\Programdata\Datev\DATEV-Programme...V.XXX und weiterführend über den Link vom aktuellsten Patchdaystand "DATEV-Programme...V.XXX incl. Service-Releases (Datum)" gestartet oder der aktuellste "DATEV Basis-Installer incl. Service-Releases (29.12.23) V.17.0" von DATEV.de geladen werden.
Die ISO's der "DATEV-Programme V 17.0" sind vom August 2023 und wir hatten seitdem schon 5 Patchdays...
Wenn mit dem "DATEV Basis-Installer incl. Service-Releases (29.12.23) V.17.0" die Installation gestartet wird, holt sich der Installations-Manager nach der Installation der DATEV-Plattform NUR NOCH die Installationsdaten, die für den aktuellen Patchdaystand benötigt werden.
Die versehentlich falsch gelieferte Transportlizenzdatei hatte auf alle Fälle schon die Lizenzen von Kanzlei-Rechnungswesen V 12.2 "im Bauch", sonst hätte das Programm NICHT genutzt werden können.
Man kann die lokalen Lizenzen im Installations-Manager unter "Lizenzinformationen | Arbeitsplatz" mit dem Anzeigefilter "Verfügbare Lizenzen auf diesem Arbeitsplatz" prüfen.
Hätte man mit der Installation über den "DATEV Basis-Installer incl. Service-Releases (29.12.23) V.17.0" umgangen.
Frage:
wann werden neue Programmlizenzen benötigt ? nur bei bestimmten Versionssprüngen ?
aber warum funktioniert die Lizenz für REWE 11.32 noch für REWE 12.2, aber nicht mehr für REWE 12.4 ?
In der "Produktübersicht" im Installations-Manager kann man gut sehen, welche Programm lizenziert sind.
Bei "Lizenztyp" steht entweder BS-Lizenz, Netz-Lizenz oder PC-Lizenz. Wenn dort nichts steht, handelt es sich zu 95% um Service-Releases oder Hotfixes, die keine "neue" lokale Lizenz benötigen.
Zum Update einer "Programm-DVD" und zum Jahreswechsel wird IMMER eine neue Lizenz benötigt.
Die Steuerprogramme sind zum Jahreswechsel noch nicht fertig und werden unterjährig "lizenziert" ausgeliefert. D. h. wenn ein Steuerprogramm ausgeliefert und installiert wird, muss eine Lizenz dafür bereitgestellt/ausliehen/eingespielt werden.
Könnte ein zweites "Master-SWM" an einem ausgelagerten Datev-Einzelarbeitsplatz versehentlich die Lizenz- und Zugriffsrechtestruktur der Kanzlei durcheinanderbringen, z.B. durch Fehlbedienung beim Aktualisieren der Datev-Software ?
Wegen der o. a. ständigen Lizenz-Aktualisierungen ist unsere Empfehlung, Arbeitsplätze, die dauerhaft mit einer ausgeliehenen Lizenz arbeiten, mit einem zusätzlichen Master-SWM zu bestücken, damit der Arbeitsplatz sich nicht nur die Installationsdaten, sondern auch die Lizenz aus dem Rechenzentrum holen kann.
Dann ist dieser Arbeitsplatz komplett autark und für die Kanzlei ergeben sich keinerlei Einschränkungen oder Handlungsbedarfe mehr.
Viele Grüße
Susanne Folkendt
DATEV eG
Danke, @Susanne_Folkendt , für das Feedback,
bezüglich der Installationsmöglichkeiten und Installationsempfehlungen konnte ich nicht so ganz folgen ...
... aber egal, es sind ja sowieso keine 'normalen' Aktionen.
Normal wäre ja wohl, dass die Kanzlei nach jeder Aktualisierung der Datev-Umgebung in der Kanzlei die Lizenzen und Rechte exportiert und dem ausgelagerten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, damit dort aktualisiert werden kann ...
... was leider nur selten so geschieht.
Und nach einer gewissen Zeit oder spätestens zum Jahreswechsel hat man dann eben einen 'Renovierungsstau' und kämpft evtl. mit mehreren Effekten
Da es auch unterjährig immer wieder Programmänderungen gibt, kommt man wohl um das synchrone Aktualisieren der Lizenzen nicht herum, unabhängig davon, ob es im Einzelfall unbedingt erforderlich ist oder nicht
Wenn tatsächlich ein zweites "Master-Softwareschutzmodul" keinerlei schädliche 'Nebenwirkungen' auf die Kanzlei hat, ist das sicher der beste Weg für diese doch in die Jahr(zehnt)e gekommene Softwareschutz-Technik.
"never change a stunning system" 😎
Hallo Herr Vogtsburger,
"...bezüglich der Installationsmöglichkeiten und Installationsempfehlungen konnte ich nicht so ganz folgen ...
... aber egal, es sind ja sowieso keine 'normalen' Aktionen.
Doch das sind mittlerweile "normale" Aktionen.
Niemand braucht noch ISO's der DVD's, es sei denn, er will sich DVD's brennen, denn der Softwareabruf holt alle Installationsdaten aus dem RZ.
Es braucht für eine Neuinstallation nur noch den "Basis-Installer (aktueller Patchdaystand)"
Erstinstallation der DATEV-Programme am Einzelplatz - DATEV Hilfe-Center
und für ein Update entweder "Installation starten" über den Installations-Manager oder, wenn dieser nicht mehr gestartet werden kann, den Install-Link unter C:\Programdata\Datev\DATEV-Programme..., der nach dem kompletten, erfolgreichen SW-Abruf erzeugt wird.
Viele Grüße
Susanne Folkendt
DATEV eG
... wenn der "Installationsmanager" grundsätzlich nur Produkte installiert, für die eine Lizenz im lokalen Lizenzpool des Arbeitsplatzes existiert, dann ist wenigstens keine totale 'Arbeitsverweigerung' des Datev-Arbeitsplatzes nach der Installation zu befürchten.
Solche 'Arbeitsverweigerungen' habe ich speziell bei diesem ausgelagerten Arbeitsplatz vor Jahren erlebt, z.B. wenn die vorhandenen Lizenzen nicht zu den installierten Programmen passten ...
... dann ging nämlich gaaaar nichts mehr ...
... selbstverständlich passierte das bevorzugt dann, wenn in der Kanzlei und/oder bei der Datev niemand mehr erreichbar war
Die 'Intelligenz' des Installationsmanagers hat sich anscheinend stark verbessert ...
... und das ist gut so ...
Danke !
Hallo Herr Vogtsburger,
das ist leider NICHT korrekt.
Wenn eine Arbeitsplatzaktualisierung gestartet wird, werden alle Programme, für die es ein Zugriffsrecht (Vertrag) gibt, installiert/aktualisiert, ohne die Lizenzen zu prüfen.
Nur wenn die Produkte "manuell" per Doppelklick über den Installations-Manager installiert werden, erfolgt eine sofortige Lizenzprüfung.
Dies wurde u. a. so implementiert, damit Rechner vom Techniker eingerichtet werden können, ohne eine Lizenz zu haben.
Die Lizenzen werden erst beim Aufruf des jeweiligen Programmes geprüft.
Viele Grüße
Susanne Folkendt
DATEV eG
@Susanne_Folkendt schrieb:
[...]
Nur wenn die Produkte "manuell" per Doppelklick über den Installations-Manager installiert werden, erfolgt eine sofortige Lizenzprüfung.
[...]
... aus der Perspektive der Datev oder der Datev-Techniker ist das bequem, um auch ohne Lizenz weiterinstallieren zu können, aber für den Anwender am ausgelagerten Datev-Arbeitsplatz kann das immer wieder ein 'Damoklesschwert' sein, bei jeder einzelnen Aktualisierungsaktion.
Beim ersten Aufruf einer Datev-Anwendung, evtl. erst nachdem der Datev-Techniker längst 'das Weite gesucht' hat, kann der Datev-Anwender nämlich jederzeit gegen die Wand laufen ...
... also bräuchte man zusätzliche Möglichkeiten, die lokal verfügbaren Lizenzen vor einer Arbeitsplatzaktualisierung zu checken.
Wenn bei der manuellen Installation einzelner Anwendungen die sofortige Lizenzprüfung ausgeführt wird, dann sollte es aus meiner Sicht auch möglich ein, vor dem Start einer "Arbeitsplatzaktualisierung" alle betroffenen Produkte vorab auf eine vorhandene Lizenz hin zu prüfen
... ein Hinweis, dass man ja jedes Produkt im Installationsmanager vorab manuell doppelklicken könnte, würde mich jetzt enttäuschen 😎
mein bisheriges Fazit:
in solchen Fällen scheint nur der Einsatz eines eigenen Master-Softwareschutzmoduls am ausgelagerten Datev-Arbeitsplatz einen 'ruhigen Schlaf' zu versprechen 😎
Nachtrag:
... der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die (je nach der Perspektive halb missglückte oder halb gelungene) Datev-Aktualisierung auf einem ausgelagerten Kanzleiarbeitsplatz nun 'friedlich' fortgesetzt und erfolgreich abgeschlossen werden konnte.
Im Nachhinein bin ich der Meinung, dass meine Vorgehensweise für diese speziellen Pannenaktion (wg. fehlender neuer Datev-Lizenzen) 'zufällig' goldrichtig war.
Nur so konnte in REWE wenigstens weitergebucht und die fälligen UStVAs erstellt werden.
Nun ist der Zeitdruck raus und der Rest konnte auch noch 'mit Geduld und Spucke' nachinstalliert werden.
Aber so ähnlich wie "Cato der Ältere" nach jeder Rede im römischen Senat vorschlug :
„Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss“
... würde ich am liebsten in jedem Beitrag vorschlagen :
„Im Übrigen bin ich der Meinung, dass diese Lizenzierungstechnik der Datev abgeschafft werden muss“ 😎