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Datev-Personaldaten in DUO; PDF-Download des eAU-Attests

Idee aufgenommen
letzte Antwort am 30.03.2024 19:15:56 von Uwe_Lutz
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stefaniefuchs
Beginner
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Ein PDF-Download der in Datev-Personaldaten rückgemeldeten eAU-Atteste wäre hilfreich, da unsere Mandanten nun schon mehrfach angefragt haben ob es diese Möglichkeit gibt.

Die Atteste sollen somit außerhalb von DUO zugänglich für Chefs/Mitarbeiter sein, die keinen Zugriff auf DUO haben aber die Atteste für interne Bearbeitungen benötigen.

Status: Idee aufgenommen

Hallo Community,

 

die Umsetzung war ursprünglich geplant. Es hat jedoch eine Umpriorisierung der anstehenden Themen stattgefunden. Da nun die Monatsdatenerfassung und Stammdatenänderung für 2024 im Fokus stehen, kann aktuell kein Ausblick hinsichtlich Umsetzung gegeben werden.

 

Viele Grüße

Sandra Winkler

12 Kommentare
DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Abgelehnt

Hallo Community,

 

nachdem nur ein Datensatz und kein Attest zurückgemeldet wird, kann diese Idee nicht aufgenommen werden. Für die Weiterentwicklung von Personaldaten wurde eine mitarbeiterübergreifende Statusübersicht mit Exportfunktion ins Backlog aufgenommen. 

 

Viele Grüße

Sandra Winkler

Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Winkler,

 

die Aussage, dass nur ein Datensatz und kein Attest zurückgemeldet wird, passt aber nicht zu der Beschreibung für die Anzeige der zurückgemeldeten Daten in Personaldaten Online.

 

Hier ein Auszug aus der Beschreibung im Hilfecenter:

 

Uwe_Lutz_0-1688120247091.png

 

Das heißt, ich soll die Schaltfläche "Attest abfragen/anzeigen" anklicken.

 

Aber letztlich ist dies auch nur eine Wortklauberei. Ob ich nun ein "Attest" ausdrucke oder ein "Protokoll des zurückgemeldeten Datensatzes" ist vom Ergebnis das gleiche.

 

Leider zeigt die fehlende Druckmöglichkeit der zurückgemeldeten Daten wieder, dass von der DATEV m.E. die Notwendigkeiten aus der Praxis nicht gesehen werden.

 

Ich hoffe, dass Sie dies noch einmal prüfen lassen.


Viele Grüße

Uwe Lutz

 

S33K3R
Einsteiger
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Versteh ich nicht. Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist auch nur ein Datensatz. Datensätze können in beliebige Formulare gedruckt ausgegeben werden. Was macht den eAU Datensatz undruckbar?

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Lutz, 

 

Entschuldigung für die Wortklauberei 😉 ! Sie haben Recht.

 

In Personaldaten ist eine mitarbeiterübergreifende Statusübersicht mit Export- bzw. Druckfunktion geplant. Derzeit kann hierfür jedoch noch kein Termin genannt werden. Was es nicht geben wird, ist ein "PDF-Attest" pro Mitarbeiter.

 

Viele Grüße

Sandra Winkler

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Umsetzung geplant

Hallo Community,

 

aufgrund der Stimmen für diese Idee wurde die Anforderung aufgenommen. Sobald ein konkreter Freigabetermin feststeht, informieren wir wieder. Siehe hierzu auch https://www.datev-community.de/t5/Ideen-zur-eAU/Gesamt%C3%BCberblick-%C3%BCber-abgerufene-eAus/idi-p/360725/jump-to/first-unread-message

 

Viele Grüße

Sandra Winkler

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Winkler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Status geändert in: Idee aufgenommen

Hallo Community,

 

die Umsetzung war ursprünglich geplant. Es hat jedoch eine Umpriorisierung der anstehenden Themen stattgefunden. Da nun die Monatsdatenerfassung und Stammdatenänderung für 2024 im Fokus stehen, kann aktuell kein Ausblick hinsichtlich Umsetzung gegeben werden.

 

Viele Grüße

Sandra Winkler

metalposaunist
Unerreicht
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Statt Manuel arbeitslos zu machen, wollte man einen digitalen Datensatz, den es nie als PDF beim Arzt gab, als PDF zum Download zur Verfügung stellen? Verkehrte Welt. Ich bin ja gespannt, was Schönes aus der E-Rechnung wird 😅.

rschoepe
Fachmann
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@metalposaunist, innerhalb des DATEV-Systems macht das wenig Sinn, das stimmt wohl. Ich habe aber bspw. einen Mandanten, wo die Personalerin die eAU selbst über das SV-Meldeportal abfragt und mir die Rückmeldung dann als PDF schickt. (Der Mandant hat noch kein DUO, da ist jetzt erstmal die Fibu-Kollegin dran.)

Und je nachdem, was bei @stefaniefuchs' Mandanten noch an "interner Bearbeitung" läuft, mag es durchaus schneller und praktischer sein, das PDF zu ziehen und dem zuständigen Schicht-/Abteilungsleiter/… ins (elektronische) Fach zu legen, als die Daten jedes Mal in eine Mail abzutippen. Oder für Dutzende Leute SmartLogin zu bestellen und ihnen zu zeigen, wo sie in DUO die Info finden.

metalposaunist
Unerreicht
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@rschoepe schrieb:

Der Mandant hat noch kein DUO


Braucht er auch nicht. Für 1 EUR ist erst beim Personal AddOn dabei. Und ohne MigMag kann sogar die Kanzlei den Betrag übernehmen, wenn es hilft, dass diese PDF da raus ist.  

 

Nä, da bin ich nicht ganz d'accord mit Dir. Da fehlt mir der persönliche UseCase 😅. Aber gut, als digitaler Hardliner bin ich keine Referenz. 

rschoepe
Fachmann
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@metalposaunist schrieb:

Da fehlt mir der persönliche UseCase 😅.

Wie gesagt, am Ehesten sehe ich den Nutzen noch, wenn die Personalabteilung die eAU zentral abfragt, Abteilungs- oder Schichtleiter die Info aus der Rückmeldung aber brauchen für die Dienstpläne. Oder für Paranoiker, die eine Sicherungskopie haben wollen. Und PDF muss da ja nicht automatisch auch Ausdruck heißen. 😉

dtx
Aufsteiger
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Also nochmal zu dem Hinweis aus dem Juni:

 

Da das Ding übers Kabel kommt und nicht per Brieftaube, muß zwangsläufig ein Datensätzlein geliefert werden und kein Papierattest. Dies Datensätzlein sollte - abgesehen von der Unterschrift - inhaltlich alles enthalten, was der AG bislang auf dem gelben Zettel auch vorfand. So wenig, wie das war, könnte man das Verfahren anderenfalls vergessen. Sofern man Langweile hätte, könnte ein gelbes Formular gebastelt und dem Datensätzlein darin seine Platzhalter zugewiesen werden. Damit wären dann wohl auch die Hardcore-Analogiker zufriedengestellt.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Natürlich muss es eine sinnvolle Protokollierung der Daten und Möglichkeit der Ausgabe geben.

 

Es gibt Mandanten die wollen/können sich nicht in DUO bzw. Personal Addon anmelden. Wir erhalten die Mitteilung der AU-Zeiten und kümmern uns um alles Weitere. Hierfür wäre eine sinnvolle "Weitergabe" der Protokollierung schön. Jetzt kann ich dem Mandanten dies einfach nur aufschreiben - d.h. ich muss dies manuell irgendwo erfassen.

 

Und dann gibt es Fälle, in denen ein Nachweis auch für andere Fälle notwendig ist - nur mal zwei Fälle als Beispiel:

 

  1. Wenn es Unstimmigkeiten zwischen AN und AG gibt, welche AU-Zeit denn der Arzt gemeldet hat, wäre es sinnvoll, wenn man dem AN dies als Protokoll zur Verfügung stellen kann. Und dann stelle ich mir vor, dies geht als Streit weiter und ggf. sogar vor Gericht. Wie weise ich dies denn dann nach?

  2. Und ganz banal: Unsere Azubis benötigen für die Berufsschule im Krankheitsfall eine vom Arbeitgeber bestätigte AU-Bescheinigung. Wenn ich dies als Protokoll ausdrucken könnte, wäre dies recht einfach händelbar. Jetzt kopieren die Azubis die eigene Ausfertigung der AU-Bescheinigung (ohne Krankheitsgrund -das geht weder uns noch die Schule etwas an) und auf diese Kopie wird dann -handschriftlich- die Bestätigung vorgenommen.

 

Und jetzt sag mal, @metalposaunist - wäre für die Fälle nicht ein Protokoll als PDF-Datei sinnvoll?

 

Daher auch von mir noch mal die dringende Bitte an die DATEV diese Möglichkeiten möglichst bald mit umzusetzen!

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

 

 

Idee aufgenommen
letzte Antwort am 30.03.2024 19:15:56 von Uwe_Lutz
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