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E-Rechnung aus DATEV Programmen mit anpassbarem Layout und mitsendbarem Leistungsnachweis

Offen
letzte Antwort am 23.04.2024 16:31:26 von d_z_
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JonathanLindner
Beginner
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Als Projektverantwortlicher für das Thema "E-Rechnung" bei uns in der Kanzlei möchte ich zu dieser Thematik mal die Fragen stellen, die aktuell bei uns bestehen und beschreiben, was das konkret bei uns bedeutet.

 

Wieso können unsere Mandanten mit DATEV Auftragswesen next - heute schon - ihr Layout bei den E-Rechnungen individuell anpassen und mit Logo versehen, wir als Steuerberater (und direkte Kunden der DATEV) haben aber nur dieses fürchterliche Erscheinungsbild zur Auswahl?

 

Warum kann kein Leistungsnachweis bei einer E-Rechnung mitgeschickt werden? Das ist wirklich klasse, wenn bei jeder zweiten Rechnung, die nach Zeit abgerechnet wurde, der Mandant anruft und man 5-10 Minuten erklären muss, wie sich die Stunden zusammensetzen oder man einen Zeitnachweis mit einer separaten E-Mail senden muss. Das ist wirklich kontraproduktiv und sorgt für einen nicht tragbaren Mehraufwand.

 

 

Wir werden ohne eine annehmbare Lösung der DATEV (wohl oder übel) noch beim alten System der pdf-Rechnungen bleiben. 

Aus Sicht des Projektverantwortlichen ist mein Frust enorm, wenn ich unseren Mandanten verkaufen soll, dass sie auf die E-Rechnung umstellen sollen und selbst verschicken wir noch keine. Das ist jetzt nicht gerade das authentischste Verkaufsargument.

 

Ich hoffe hier auf eine baldige Stellungnahme der DATEV, mit Zeitplan, für eine moderne Lösung, mit einfacher Einrichtungsmöglichkeit für die kein einstündiger Beratungstermin mit einem EO Comfort Spezialist nötig ist.

 

Zum Schluss soll ich noch einen Nutzen schreiben. Ich fasse wie folgt zusammen:

1. Optisch ansprechend - die meisten Mandanten schauen ja noch mit ihren Augen auf die Rechnung ihres Steuerberaters und lesen diese nicht einfach ein und bezahlen "blind". 

2. Leistungsnachweis - um Mehraufwand durch Rückfragen und Diskussionen zu vermeiden

3. Authentizität - Ich kaufe auch kein E-Auto von einem Verkäufer, der einen V8 Verbrenner fährt, warum soll ich also die E-Rechnung jetzt schon implementieren, wenn mein Steuerberater das auch noch nicht macht...

 

Ich freue mich auf Rückmeldungen, Ergänzungen und Lösungsvorschläge.

Status: Offen
6 Kommentare
metalposaunist
Unerreicht
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@JonathanLindner schrieb:

Wieso können unsere Mandanten mit DATEV Auftragswesen next - heute schon - ihr Layout bei den E-Rechnungen individuell anpassen und mit Logo versehen, wir als Steuerberater (und direkte Kunden der DATEV) haben aber nur dieses fürchterliche Erscheinungsbild zur Auswahl?


Weil AW next technisch aus 202X kommt und daher sich so anfühlt, wie es andere Partner aus dem Ökosystem heute auch schon tun. Namen darf ich nicht nennen. Erst heute ein Webinar gehabt, wo man als Unternehmer sogar XRechnung v2 und v3 und ZUGFeRD nach v2 und v2.2 auswählen konnte.  

 

Mit EOcomfort setzt man auf Technik aus 199X, wo Word die Grundlage für alle Vorlage bildet. Das ist eben sehr oldschool. 

 


@JonathanLindner schrieb:

Warum kann kein Leistungsnachweis bei einer E-Rechnung mitgeschickt werden?


Da ist DATEV meine ich dran. Bis 2025 ist noch Zeit und eine E-Rechnung schreiben muss man nach Gesetz §§§ erst ab 2028. Ab 2025 muss man sie nur empfangen können, was DUO kann. Also: keine Panik. 

 


@JonathanLindner schrieb:

Das ist wirklich kontraproduktiv und sorgt für einen nicht tragbaren Mehraufwand.


Deshalb rechnet die megra und viele andere Berater nicht mehr nach Zeit ab, sondern nach Paketen. Dann muss man nur schauen, dass der Paketpreis nicht geringer als die erbrachte Leistung ist. Andernfalls den Paketpreis erhöhen, fertig. Damit hat der Mandant auch übers Jahr planbare Kosten und sieht sich nicht plötzlich mit einer hohen Rechnung konfrontiert. 

 


@JonathanLindner schrieb:

Wir werden ohne eine annehmbare Lösung der DATEV (wohl oder übel) noch beim alten System der pdf-Rechnungen bleiben. 


Ist ja rechtlich erlaubt.  

 


@JonathanLindner schrieb:

Aus Sicht des Projektverantwortlichen ist mein Frust enorm, wenn ich unseren Mandanten verkaufen soll, dass sie auf die E-Rechnung umstellen sollen und selbst verschicken wir noch keine. Das ist jetzt nicht gerade das authentischste Verkaufsargument.


Wenn die Mandanten heute nicht mehr mit Word / Excel die Rechnungen schreiben, sehe ich das entspannt. Dann muss diese Lösung, wenn sie nicht aus annotuk ist ein Update bereitstellen. Mit DATEV Lösungen und jenen aus dem Ökosystem hat man schon gut vorgesorgt. Alles weitere dann ab 2025. 

 


@JonathanLindner schrieb:

für eine moderne Lösung, mit einfacher Einrichtungsmöglichkeit für die kein einstündiger Beratungstermin mit einem EO Comfort Spezialist nötig ist.


Deshalb gibt es Kanzleien, die die oben erwähnten Paketpreise über eine Lösung vom Marktplatz realisieren. Dank wiederkehrender Rechnungen schreiben sich Rechnungen dann vollautomatisch. Andernfalls wird Deine Hoffnung zuletzt sterben 😊. EOcomfort und das "Rechnungsschreibungsprogramm" tauscht man nicht von heute auf morgen aus. 

 

Viel eher kommt vielleicht KMnext und löst EO ab. 

 


@JonathanLindner schrieb:

3. Authentizität - Ich kaufe auch kein E-Auto von einem Verkäufer, der einen V8 Verbrenner fährt, warum soll ich also die E-Rechnung jetzt schon implementieren, wenn mein Steuerberater das auch noch nicht macht...


Das Problem hast Du ja in vielen Bereichen der DATEV auf eine ähnliche Art. Auftragswesen next ist auch eher der Verbrenner, wenn man weiß, was technologisch heute schon möglich ist.  

Andreas_Weber
Einsteiger
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Hallo Jonathan, 

ich denke, das Thema ist zwar in Nürnberg bekannt, es wird aber ganz viel Energie darauf verwendet, dieses auszusitzen (zumindest wird mir sehr erfolgreich dieser Eindruck vermittelt). Das Marketing für die E-Rechnungen funktioniert auf jeden Fall besser, als die Lösungen für uns.. Ich versuche das seit Jahren anzubringen, aber selbst in den Gremien stößt man nicht überall auf Gehör. 
…wenn dann mal KM Next läuft, wird ja alles besser. Ich denke aber, dass dann ein nicht unerheblicher Teil der Verantwortlichen im Ruhestand sein werden. 
schön aber, wenn das Thema auch hier angesprochen wird. 

JonathanLindner
Beginner
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Nachtrag:

Unser DATEV KV hat mir die folgende Information mitgeteilt, mit dem expliziten Hinweis auf das markierte Wörtchen:

"Lt. Rückmeldung eines Fachkollegen soll die Logo-Einbindung im ZUGFeRD-Format mit der Programm-Version 18 (ab August 2024) zur Verfügung stehen."

 

wwinkelhausen
Fachmann
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Ein zusätzliches Logo macht das Layout aber auch nicht besser. Das das Logo ab August kommen soll, wird aber auch schon länger von der DATEV so kommuniziert.

 

Durch die E-Rechnung wird das Layout in den nächsten Jahren m.E. immer weiter in den Hintergrund treten.

 

In meinen 30 Jahren im Beruf habe ich schon verschiedene Kanzleien durch. Keine von diesen hat Zeitnachweise zu den Stundenabrechnungen verschickt und habe auch nie Nachfragen dazu erhalten. Wer eine bestimmte Stundenzahl abrechnen will, wird auch für einen entsprechenden Stundennachweis sorgen können, also sehe ich darin keinen besonderen Beweiswert für die Arbeit, die man abgeliefert hat.

JereMDC
Beginner
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Ich sehe das Thema Layout ähnlich wie @wwinkelhausen.

 

Wir haben bei uns zwei EOc-Experten im Team die sich sehr darauf freuen, wenn das Thema Rechnungsmuster und Layout endlich der Vergangenheit angehört und man den DATEV Musterdokumenteditor nie nie wieder öffnen muss.

Aus meiner Sicht sollte es allen DATEV Kanzleien hier ähnlich gehen, da diese hier sehr viel Zeit und Geld "verbrennen".

 

Der Leistungsnachweis MUSS kommen. Das gehört zu einer transparenten Honorarpolitik und ist durch den Wandel von Datenerfassung hin zu aktiven Beratung der Mandanten unverzichtbar. 

d_z_
Fortgeschrittener
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Ich bin für ein bisschen Layout in der Rechnung - ja ein Logo darf es dann doch sein!

 

Versendung direkt - ohne einen neuen supertollen und "meist" funktionierenden Datev Dienst!