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mehrere Grundstücke in einem Aktenzeichen

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letzte Antwort am 18.01.2023 12:10:46 von Brezel
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ChrisW
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Hallo zusammen,

 

aktuell sind wir noch am Anfang was die Nutzung des Grundsteuerportals angeht.


Folgende Hürde:

Wir haben aus den Daten die wir haben (z.B. aus dem Anlagevermögen), die Grundstücke erfasst.

Jetzt ist es ja so, dass unter einem Aktenzeichen beim FA mehrere Grundstücke laufen können.

 

Ich dachte bisher ganz naiv, dass die Grundstücke ganz normal erfasst werden, damit die alle separat in der Liste stehen und wenn es dann zur Erklärung kommt, dann wählt man die Grundstücke aus, die zu einem Aktenzeichen und somit in eine Erklärung gehören.

 

Ich finde aber hier keinen Punkt wie man mehrere erfasste Grundstücke auswählt um diese gesammelt in einer Steuererklärung aufzuführen.

 

Gibt es diese Funktion nicht oder bin ich nur zu doof.

 

Danke für evtl. Tipps.

 

VG

StB_Alexander_Völkl
Einsteiger
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Ich weiß nicht genau, ob ich Sie richtig verstehe, aber nachdem Sie ein Grundstück angelegt haben, können Sie doch innerhalb des Grundstücks mehrere Grundstücksflächen erfassen:

StB_Alexander_Vlkl_0-1656598995726.png

 

Entspricht das dem, was Sie erreichen möchten?

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ChrisW
Aufsteiger
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Hallo Herr Völkl,

 

vielen Dank für die Info. Ja das haben wir später auch gesehen.

Allerdings haben wir jedes Flurstück separat als Grundstück erfasst und waren der Meinung dass die Grundstücke später eine Erklärung zugeordnet werden können.

 

So wie sie es vorschlagen würde es bedeuten

1 Erklärung = 1 Grundstück 

Und in diesem einem Grundstück sind dann verschiedenste Flurstücke aufgelistet.

 

Dann werden wir wohl auf diese Vorgehensweise umswitchen müssen.

 

Danke.

 

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sandrame
Einsteiger
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Hallo,

 

das hilft aber nur in dem Fall, in dem alle zu erfassenden Grundstücke gleich zu behandeln sind, im Sinne von "bebaut oder unbebaut". Oder übersehe ich da was? Ich habe nämlich den Fall, dass ich unter einem AZ sowohl ein ZFH als auch eine unbebaute Fläche habe. (Die der Zuweg ist, an dem alle Anlieger zu gleichen Teilen beteiligt sind und das FA sagt, "erfassen sie das beim Haus, und machen einen Vermerk das das nur anteilig zu berücksichtigen ist")

 

Prima Aussage...

 

Schönes Wochenende an alle Verzweifelten (und an alle anderen, so es die denn gibt)

 

S. Mettig

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Zyndstoff
Beginner
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Ich habe ein bebautes Wohngrundstück (EFH) und drei Forstgrundstücke (räumlich getrennt) unter einem Aktenzeichen.

Wie ist das in Elster einzugeben? Muss ich zwei Erklärungen machen? Die Art der Grundstücke ist ja unterschiedlich.

 

Ich bin gerade hilflos.

 

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Zyndstoff
Beginner
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Keine Hilfe hier...?

Schade.

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Chris607
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Eine Erklärung, sprich ein Aktenzeichen ist eine wirtschaftliche Einheit. Das muss natürlich bewertet werden. Sofern dies also in Vergangenheit falsch war, sollte dies mit der Erklärung berichtigt werden.

mehrkaffee
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Ich würde das auch über eine Erklärung lösen, ein bisschen wie die Systematik bei der ESt:

 

Eine Steuernummer für ESt -> unter dieser werden mehrere Einkunftsarten erfasst und anschließend eine Steuererklärung abgegeben.

 

Ein Einheitswert-Aktenzeichen -> unter diesem werden die zugehörigen Flurstücke (vgl. die versandten Infos von den Finanzämtern) erfasst und dann eine Steuererklärung abgegeben.

 

(Meine Überlegung war immer: Ein EW-AZ = eine Feststellungserklärung mit den zugehörigen Grundstücken)

 

Ich würde schon alleine deswegen nur eine Erklärung abgeben, weil sonst ja zwei Erklärungen mit der gleichen Steuernummer beim Finanzamt eingehen - welche soll denn dann gelten? Beide, nur weil jeweils unterschiedliche Anlagen (Grundvermögen und LuF) beiliegen?

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Brezel
Beginner
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Hallo Zyndstoff,

 

haben Sie inzwischen eine Lösung für das Problem?

Ich habe einen ganz ähnlichen Fall. Ein Aktenzeichen, vier Fluhrstücke mit zwei unterschiedliche Nutzungsarten (2 x Gebäudefläche und 2 x Landwirtschaftlichefläche).

Wie das alles unter einen Hut bekommen?

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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@Brezel Unabhängig von der verwendeten Software behandle ich solche Fälle wie folgt:

 

Wenn ein LuF-Aktenzeichen vorhanden, jedoch hierunter auch Flurstücke ohne LuF-Nutzung, packe ich nur die Flurstücke mit LuF-Nutzung in die Erklärung.

 

In den weiteren Erläuterungen zur Erklärung schildere ich den Sachverhalt der fehlenden Flurstücke und bitte um Vergabe einer neuen EW-Nummer. Soll sich das FA damit rumschlagen. 

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Brezel
Beginner
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Vielen Dank für die Antwort. Werde ich wohl auch so in der Art machen müssen.

Grüße

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letzte Antwort am 18.01.2023 12:10:46 von Brezel
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