Man sollte mal einen Brief an den DATEV Vorstand schreiben welchen genossenschaftlichen Preis die DATEV für die 51% nicht funktionierendes Programm bezahlt hat.
Denn...Das sind nicht nur unsere Gebühren was wir GD bezahlen sondern wird sich da ja auch in den DATEV Gebühren kalkulatorisch niederschlagen.
Interessant wäre auch, was die "Aushilfen" von DATEV bei fino, von denen hier in der Community berichtet wurden, den DATEV-Genossen, der das fino-Produkt nicht nutzt, kosten. Und diese Grundsteuer-Stabsabteilung in Nürnberg, die fino an uns mitvermarktet.
*Ironie an
Aber ich bin ganz sicher, dass das alles, inklusive der Programmauswahlkosten der Berufskollegen, natürlich viel günstiger ist als wenn die Grundbesitzbewertung aus Erbschaftsteuer etwas angepasst worden wäre und uns als DATEV-Grundsteuer bereitgestellt worden wäre. Das hätte ja 17 Fantaststilliarden gekostet.
/Ironie aus
Wenn Sie einen Brief schreiben, unterzeichne ich den mit, aber Vorstandsbriefe sind formlos, fristlos, und fruchtlos, also leider noch mehr verschwendete Lebenszeit.
Die Gebühren für finitotax werden mit oder ohne Vorstandsbrief erhöht. Die Daten über die Grundstücke finden sich bereits auf irgendwelchen Rechnern oder Mitarbeitern von finitotax. Wurde datenschutzrechtlich geprüft und wird irgendwann zusammen mit den Daten vom Bundesanzeiger gelöscht in 10 Jahren durch die neu gekaufte Firma löschitolöschtax.
Das habe ich sogar schon mal gemacht. In meinem Thema Datenschutzkrake finapi bekam ich sogar einen mit Füller unterschriebenen Originalbrief zurück. Darin stand zwar auch nur "es wird alles gut" aber zumindest wurde mein Schreiben gelesen.
Vielleicht mach ich mir ja die Mühe.
Fakt ist auch ich habe die Abbuchungen seitens fino zurückgehen lassen, ich kann hier keine Leistungserbringung seitens des Betreibers erkennen die eine Bemessungsgrundlage darstellt. Eigentlich sollten wir denen eine Rechnung für Entwicklungsbeihilfe schreiben, aber hier ist es wieder wohl DAVID gegen DATEV.
Genossenschaft schaut oft anders aus als das hier. Traurig aber wahr!
@zieglerconsult schrieb: Man sollte mal einen Brief an den DATEV Vorstand schreiben welchen genossenschaftlichen Preis die DATEV für die 51% nicht funktionierendes Programm bezahlt hat.
Auch wenn es nicht wirklich hilft: Aber die anderen Marktteilnehmer in Sachen Grundsteuer kochen auch nur mit Wasser... bis letzte Woche war eine Übermittlung via ELSTER nicht oder bedingt möglich. Grundstücke die "grün" waren sind nach einen Update wieder "rot"... u.s.w.
Teilweise würde ich auch mal vermuten, fällt der FV auch wieder eine Modifikation im ELSTER-Modul ein und die Entwickler $DATEV und $Marktteilnehmer dürfen den Mist wieder einarbeiten....
Deutschland und digital... wohl eher nicht..
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Ich glaube und befürchte, dass das tatsächlich ein großes Problem ist. Die ELSTER Verwaltung erwartet offensichtlich sich ständig verändernde Vorgaben, die am Anfang nicht vorgesehen waren und jetzt "neu" vorgeschrieben werden. da haben die Softwarelösungspartner wirklich ein sich täglich änderndes Problem.
Allerdings würde es den Softwarepartnern gut tun, dieses auch mal zu kommunizieren, damit auch wir verstehen, was da im Hintergrund passiert. Z.B. neben der Roadmap eine Plattform "ELSTER Validierung" aufzubauen.
ich hätte gaaaar nichts dagegen, wenn die Finanzverwaltung eine XML- oder CSV-Import-Möglichkeit für die zu übermittelnden Daten zur Verfügung stellen würde,
... so ähnlich wie es bei der UStVA auch schon funktioniert
Aus meiner Sicht wäre das eine relativ kleine Programmieraufgabe für die Finanzverwaltung, aber eine große Arbeitserleichterung und Zeitersparnis für die Kanzleien.
Vor der jeweiligen Übermittlung würden die Daten ja von ELSTER sowieso geprüft (validiert) werden.
Die meisten Probleme mit den 'Grundsteuer-Lösungen' entstehen ja durch das Hin- und Herschaufeln der Rohdaten und das Eintragen in die entsprechenden ELSTER Formularfelder
Ich habe gestern Abend mal eben 4 Grundsteuerfälle direkt in ELSTER erfasst und übermittelt.
Ok, zugegeben, es waren einfache Fälle, aber trotzdem, die Anzahl der einzugebenden Daten ist überschaubar, die Formularfelder haben festgelegte Bezeichnungen und Nummern, wären also für den Import gut geeignet.
Was z.B. nervt ist, dass man bei neuen Fällen (bei neuen Einheitswert-Aktenzeichen) immer 'das volle Programm abspulen', also sämtliche Daten neu eintragen muss. Es soll aber auch Grundstückseigentümer mit mehreren Objekten geben, bei denen sich einige Daten wiederholen (Steuernummer, Identifikationsnummer, Postadresse, Gemarkung, Flur, Eigentumsverhältnisse, Empfangsbevollmächtigter u.a.)
Die Erstellung eines neuen ELSTER-Formular auf der Basis eines bereits ausgefüllten Formulars würde helfen. Man bräuchte nur ein paar Felder ändern und man würde viel Zeit einsparen
@vogtsburger schrieb:
Die Erstellung eines neuen ELSTER-Formular auf der Basis eines bereits ausgefüllten Formulars würde helfen. Man bräuchte nur ein paar Felder ändern und man würde viel Zeit einsparen
Schade, ich hatte die Hoffnung, dass das geht. Zumindest bei der UStVA kann man ja (übermittelte) Voranmeldungen als Basis für eine neue nehmen. Bei Entwürfen geht das aber auch dort nicht.
Nach der Übermittlung geht das. Warum erst nach der Übermittlung erschließt sich mir allerdings nicht.
... es fehlt in ELSTER schlicht die Funktion zum Kopieren eines "Entwurfs" bzw. zum Speichern einer "Vorlage" mit gleichbleibenden Stammdaten
Vielleicht könnte man das mal anregen bei ELSTER. Flexibel sind die ja. Ich wüsste nur nicht, an wen man sich wenden könnte...
... es würde mich überraschen, wenn die ELSTER-Entwickler flexibel wären.
Falls doch, könnten sie ja mit dem Import von einfachsten Fällen der Feststellungserklärung beginnen.
Niemand erwartet ja, dass sämtliche Permutationen von Anfang an abgedeckt sind, aber ein sehr großer Prozentsatz betrifft sicher das Ein- und Zweifamilienhaus (im Alleineigentum oder zusammen mit dem/der Ehepartner*in), die Eigentumswohnung in einer Wohnanlage und das private Mietwohnhaus mit mehreren Mietparteien.
Mit den übrigen Spezialitäten tun sich sowieso alle schwer, inkl die Finanzverwaltung.
Um diese komplexeren Fälle könnte man sich dann umso konzentrierter kümmern, je schneller man die Standardfälle abwickeln könnte
Aber man hat den Eindruck, dass Zeit keine Rolle spielt, solange die Zeit von den Mandanten oder von den Kanzleien verbraten werden muss.
Sonst würde man mal einige Stunden oder mehrere Tage auf Entwicklerseite investieren, um Hunderttausende von Stunden bei den Betroffenen einsparen zu können.
@vogtsburger schrieb:
... es würde mich überraschen, wenn die ELSTER-Entwickler flexibel wären.
Ich habe mir mal den Spaß gemacht, dass bei der Elster-Hotline anzuregen (man wartet genauso lange wie bei DATEV, zahlt aber keine 9 Euro😉).
Es ist denen bewusst, dass eine Erklärungsübernahme aus Entwürfen (also quasi kopieren) nicht geht, und man hat auch einen Grund dafür (den man mir nicht nennen konnte).
Ich habe unsere Beweggründe für diese Funktion dargelegt und es wird definitiv weitergeleitet, ob/wann es umgesetzt wird ist unklar.
Mal schauen...
Hallo @stefanbrust ,
... also wenn Sie da etwas erreichen, haben Sie bei mir 'einen großen Stein im Brett'.
@stefanbrust schrieb:
[...] Es ist denen bewusst, dass eine Erklärungsübernahme aus Entwürfen (also quasi kopieren) nicht geht, und man hat auch einen Grund dafür (den man mir nicht nennen konnte) [...]
Aus technischer Sicht könnte ich mir vorstellen, dass ein neues Formular sofort mit einem Ordnungsbegriff (Steuernummer, Aktenzeichen etc. ) verknüpft wird und diese Verknüpfung nicht so ohne Weiteres kopiert oder 'umgebogen' werden kann
Das könnte evtl. der selbe Grund sein, weshalb auch die kostenlose Lösung der 100%igen Tochter der Bundesrepublik (https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/) momentan (noch) nicht mit einem bereits vorhandenen ELSTER-Konto zusammenarbeiten kann
Ich hätte eher vermutet, dass die einfach nicht etliche Entwürfe im Portal haben wollen (wobei ELSTER meines Erachtens ein recht striktes Löschregime fährt).
Mir ist noch eingefallen, denen vorzuschlagen, dass sie diese Lösung nur für StB nehmen könnten (die wissen ja über den Portaltyp wer sich einloggt), aber da war das Telefonat schon beendet...
... also man kann definitiv mehrere Entwürfe anlegen, das hatte ich schon gebraucht, weil einzelne Angaben bei mehreren Immobilien noch geklärt werden mussten.
Nach Klärung und Änderung dieser Daten war die Übermittlung dann nur noch eine Sekundensache
... und es macht aus meiner Sicht keinen Unterschied, ob die Entwürfe durch eine Kopie entstanden sind oder 'von Hand' oder 'zu Fuß'
Manuell wäre es zu mühsam, auszutesten, ob es für die Anzahl der "Entwürfe" eine Grenze gibt.
Hilfreich wäre es auf jeden Fall, wenn man jeweils eine Entwurfs-Vorlage für die unterschiedlichen Kategorien von Immobilien und Eigentumsverhältnissen hätte.
Hatten Sie auch noch wegen der XML-Importmöglichkeit nachgefragt ?
Das wäre nämlich auch eine schöne Möglichkeit, die Erklärungen OFFLINE mit anderen Tools vorzubereiten und zügig zu importieren und zu übermitteln.
(etwa wie bei der UStVA)
@vogtsburger schrieb:
Hatten Sie auch noch wegen der XML-Importmöglichkeit nachgefragt ?
Das wäre nämlich auch eine schöne Möglichkeit, die Erklärungen OFFLINE mit anderen Tools vorzubereiten und zügig zu importieren und zu übermitteln.
(etwa wie bei der UStVA)
Leider nicht, soweit hatte ich noch gar nicht gedacht (wäre aber eine tolle Möglichkeit, weil XML kann man ja notfalls in einem beliebigen Editor bearbeiten).
Wenn Sie mögen, versuchen Sie es dochmal unter 0800/5235055, die sind nett, aber die Warteschlage nervt etwas, weil ständig von Softwareanbietern mit "weichem S" gesprochen wird. Nebenbei kann man aber gut arbeiten 😉