Seit Ende April/Anfang Mai verschicken die Finanzämter in Sachsen ja Mahnungen. So weit so gut, und z.T. sicherlich auch berechtigt. ABER ein Teil unserer Mandanten bekommt jetzt auch Mahnungen ob wohl die Erklärungen schon seit Monaten z.T. seit Oktober beim FA sind. Alle wurden auf elektronischem Weg übermittelt. Auffällig ist das es sich überwiegend um Garten- oder kleine Landwirtschaftliche Flächen bis ca. 4000 m² handelt. Wir haben jetzt wirklich zu jeder Mahnung alles nochmal kontrolliert: Steuernummer der Grundsteuer, Flurstücksnummer, Name des/r Eigentümers. Alles korrekt so wie ursprünglich gefordert.
Jetzt bin ich dazu übergegangen dem Finanzamt jedes Mal die Sendebestätigung incl. Transferticket-Nr. zu schicken, per Telefon ist nämlich mal wieder keiner erreichbar. Aber das kann doch nicht die Lösung sein. Erstens ist das relativ zeitaufwendig und zweitens kann das doch alles nicht wahr sein.
Wenn das bei den "Großbauern" auch so kommt; den Luf ist bei uns noch nicht ein Bescheid rein - dann gute Nacht.
Weiß jemand was da los ist und hat eine praktikable Lösung?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Wenn das massenhaft auftritt würde ich versuchen die Stb Kammer einzuschalten. Damit die sich mit der OFD oder den entsprechenden Finanzämter auseinandersetzt.
Das liegt an mehreren Faktoren.
Zum einen gibt es bei Elster anscheinend einen Fehler, dass manchmal Aktenzeichen vertauscht werden oder an das falsche Finanzamt gehen.
Dann noch, dass beim Finanzamt dann doch ein anderes Aktenzeichen vorhanden ist.
Drittens die Mandanten die das Grundstück schlicht vergessen haben.
Also wie gehabt, eine große Verwirrung bei der Grundsteuer...
@BirgitF schrieb:
Erstens ist das relativ zeitaufwendig und zweitens kann das doch alles nicht wahr sein.
Was waren denn Deine Erwartungen 🤔? Mich überrascht mich nichts mehr. Die Digitalisierung verschleppen wir ja bis heute sehenden Auges ...
@BirgitF schrieb:Seit Ende April/Anfang Mai verschicken die Finanzämter in Sachsen ja Mahnungen. So weit so gut, und z.T. sicherlich auch berechtigt. ABER ein Teil unserer Mandanten bekommt jetzt auch Mahnungen ob wohl die Erklärungen schon seit Monaten z.T. seit Oktober beim FA sind. Alle wurden auf elektronischem Weg übermittelt. Auffällig ist das es sich überwiegend um Garten- oder kleine Landwirtschaftliche Flächen bis ca. 4000 m² handelt. Wir haben jetzt wirklich zu jeder Mahnung alles nochmal kontrolliert: Steuernummer der Grundsteuer, Flurstücksnummer, Name des/r Eigentümers. Alles korrekt so wie ursprünglich gefordert.
Jetzt bin ich dazu übergegangen dem Finanzamt jedes Mal die Sendebestätigung incl. Transferticket-Nr. zu schicken, per Telefon ist nämlich mal wieder keiner erreichbar. Aber das kann doch nicht die Lösung sein. Erstens ist das relativ zeitaufwendig und zweitens kann das doch alles nicht wahr sein.
Wenn das bei den "Großbauern" auch so kommt; den Luf ist bei uns noch nicht ein Bescheid rein - dann gute Nacht.
Weiß jemand was da los ist und hat eine praktikable Lösung?
Ich kann das nur bestätigen, wir hatten auch Erinnerungen für bereits eingereichte Erklärungen.
Außerdem haben wir mehrere Fälle, bei denen Garagengrundstücke in Nähe zum EFH mit dem EFH zusammen als wirtschaftliche Einheit erklärt wurden (244 Abs. 2 BewG).
Hier werden regelmäßig die Garagengrundstücke angefordert.
In einem Fall ist das FA jetzt der Meinung, das wäre falsch, da die Garage auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ...
-> Die offizielle Quote der ausstehenden Erklärungen kann also nicht stimmen ...
Ich konnte bisher keine 'Irrläufer' (in RLP, BaWü und Hessen) feststellen
Bei Klimagespräch mit Sächsischen Finanzämtern letzte Woche in Dresden wurde schon darauf hingewiesen, dass es wohl technische Probleme beim verarbeiten der LuF Fälle gibt und wir uns somit über die Flut der Mahnungen nicht wurden sollen. In jedem Fall solle man sich beim FA melden und darauf hinweisen, dass die Erklärung eingereicht wurde. Ohne Worte ....
In RLP sind bis jetzt noch keine Erinnerungen raus, wie man hört wird das noch bis Ende Mai dauern.
Beim Klimagespräch mit dem Finanzamt wurde mitgeteilt, dass noch gar keine Bescheide für landwirtschaftliches
Vermögen verschickt wurden bzw. werden können, weil das Programm noch nicht (ordentlich) läuft.
Langsam wundert mich echt nichts mehr .....
Wir haben doch sonst nichts zu tun 🙂 Also scheint das in Sachsen flächenddeckend ein Problem zu sein. Für Reine Luf hieß es jetzt das dies noch Monate dauern kann.....
Ich ergänze mal die Info unseres Finanzamtes zu den Erklärungen Luf:" also vorm 4. Quartal wird das nichts, und dann auch mehr zum Ende hin". Und warum mussten wir uns da überschlagen?
@BirgitF ,
das sind eben komplizierte Sach(s)en 🤣
@BirgitF schrieb:
Und warum mussten wir uns da überschlagen?
Weil der neue Satz in 2025 gültig sein soll und bei dem Personal, der Arbeitsweise und §§§ dauert's FA-seitig eben sehr lange, damit 2025 neue Grundlagen gelten können.
Aber es gibt ja heute schon > 700.000 Einsprüche. Die werden ja sicherlich auch alle von Hand, manuell bearbeitet. Bin gespannt, ob das 2025 was wird und danach soll der Sums ja alle 7 Jahre neu verhandelt werden. Dann also braucht man quasi erst gar nicht mehr aufhören 😶.
@metalposaunist schrieb:danach soll der Sums ja alle 7 Jahre neu verhandelt werden. Dann also braucht man quasi erst gar nicht mehr aufhören 😶.
Ich würde ja hoffen, dass die Finanzämter die Daten behalten und dann nur noch "neue" Zahlen brauchen, wenn ich bspw. ein Grundstück teile und stückweise verkaufe. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt, aber sie röchelt schon arg …
Aus Datenschutzgründen muss das alles nach 5J vernichtet werden. Die Papier-Entsorge-Industrie muss doch am Leben gehalten werden? 🤔 Das muss alles nach DSGVO vernichtet werden, womit man sicher einen Nachweis nach §§§ braucht, der auch auf Papier ausgestellt wird 😅.
Dann hoffe ich mal mit Dir, dass wir noch die aller letzte Kurve gekratzt bekommen 😆.
... ich habe wahrscheinlich inzwischen schon mehrfach für Glückshormone bei FA-Mitarbeitern gesorgt ...
... indem ich schon mehrere Einsprüche zu Grundsteuerbescheiden zurückgenommen habe ...
... allerdings nicht ganz uneigennützig 😉
Hallo,
ich habe den Fall bei meinen Eltern (Brandenburg) dass das Grundstück aus 2 Flurstücken besteht. Habe für beide die Erklärung eingereicht und jetzt kommt Post, kann so nicht bearbeitet werden. Für ein Flurstück muss ich eine Erklärung nach LUF einreichen. 🤔 Keine Ahnung wann das mal LUF gewesen sein soll. Mein Vater geht stramm auf die 80 zu und auch er kann sich das nicht erklären. Okay seine Eltern hatten damals ne Kuh und ein Pferd, in meiner Kindheit hatten wir Schweine und Kaninchen.
Vielleicht ist dem Sachbearbeiter das Grundstück einfach zu groß und darum der Meinung das ein Teil als LUF gelten soll/muss.
... war denn auf den bisherigen GrSt- Bescheiden nie von LuF die Rede ?
... und/oder in den Katasterplänen ?
Apropos,
Ich musste dem FA auch erst beweisen, dass auf einem eigenen Grundstück keine Hofstelle zu finden ist, höchstens ein paar Meter unter der Erde ...
... aus der Römerzeit
Die meisten vergessen, dass jedes Jahr bis zum 31.01. zu prüfen ist, ob eine Wertfortschreibung zu erstellen ist (§ 222/228 BewG).
Wer das vergisst - Verspätungszuschlag.
Mit 7 Jahren ist hier nichts. Da ist nur der nächste Hauptfeststellungstermin.
Über die jährliche Pflicht liest man relativ wenig.