Hallo,
hier eine Frage zu dem neuen GrundsteuerDigital-Portal. Wenn ich für den Mandanten Grundstücke über die Beratungsliste aus dem ESt-Programm hochlade, erstellt mir das Programm einen neuen (gleichen) Mandanten mit einer anderen willkürlich gewählten Mandanten-Nummer und stellt dann hier die Grundstücke rein 😞 Dann habe ich zwei gleiche Mandanten mit unterschiedlichen Nummern drin 😮 - Weis jemand was ich falsch mache?
Danke Euch allen schon mal 🙂
Annette
Kategorie "GrundsteuerDigital" nachträglich ergänzt.
@a_reif
Das gleiche Problem haben wir auch und bisher noch keine Lösung gefunden.
... wäre interessant zu wissen, ob diese 'willkürliche' Mandantennummer irgendwo im Volltext in der Beratungsliste auftaucht.
... falls ja, müsste man die OCR zum 'Optiker' schicken 😅
... ich habe mich bisher immer nur auf meine eigenen Augen und auf die Daten der "Datenstammblätter " (in RLP) verlassen
... aus meiner Sicht müsste eigentlich das Einheitswert-Aktenzeichen das identifizierende Merkmal sein
Auf die Idee sind wir auch schon gekommen. Aber den war nicht so. Aus der Mandantnummer 60001 wurde 60961. Vielleicht doch ein Fall für den "OCR Optiker"?
Hallo zusammen,
bevor die Spekulationen einer unsicheren OCR zunehmen ...
Beim Import der "Beratungsliste" in fino GrundsteuerDigital wird in vielen Fällen die Steuernummer nicht richtig "getroffen". Grund hierfür sind unterschiedliche "Formatierungen" der Steuernummer. So dass es zu einer ungewollten Neuanlage eines zweiten Mandanten kommt.
Der Fehler ist bekannt und an der Fehlerbehebung wird gearbeitet.
PS: Es erfolgt keine OCR. Die Beratungsliste enthält "strukturierte" Informationen, die von GrundsteuerDigital extrahiert werden.
@ChristianVosfino oder ich werden hier informieren, wenn der Fehler behoben ist.
Viele Grüße
Bernd Meyer
Moin 🙂
ganz lieben Dank für die Rückmeldungen und Info´s 🙂
Dann warten wir mal ab und hoffen auf eine baldige Lösung 🙂
Viele Grüße
Annette Reif.
Hallo zusammen,
ich habe folgende Hinweise bzw. Fragen bei der Bearbeitung eines Einfamilienhauses, das beiden Ehegatten gehört:
1. Obwohl ja die Stammdaten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, ID-Nr. etc. des Mandanten (Ehemann) schon aus Basisdaten-online vorliegen und in den Bestand übernommen wurden, muss man beide Ehegatten nochmal vollständig neu eingeben. Warum belegt das Programm bei Ehegatten als Eigentümer nicht schon den in GrundsteuerDigital angelegten Mandanten-Stammdaten (in dem Fall Ehemann) vor? Dann müssen etwaige fehlende Felder lediglich ergänzt werden. Oder übersehe ich hier eine Funktion, die das Programm bereits an anderer Stelle leistet?
2. Hilfreich wäre dann auch noch, die Übernahme der Ehemann-Adresse für die Ehefrau auswählbar zu machen. Auch hier sind dann nur noch fehlende Felder zu ergänzen.
3. Bei der Elsterprüfung erfolgt nachfolgende Fehlermeldung, die nach Testung mit "Versuch und Irrtum" erst dann behoben ist, wenn Angaben zur Gemarkung, Flurstücke etc. gemacht werden, OBWOHL das Programm sagt, dass Angaben hierzu nur erforderlich seien, wenn es für das Grundstück keine Straße und Hausnummer gibt. Eine Straße und Hausnummer wurde aber eingegeben.
4. Allgemein: Wenn man die Fehlermeldungen bearbeiten will, dann wäre es schön, wenn das Programm auch nach Anklicken des Buttons "Bearbeiten" zur Fehlerstelle springt.
5. Fehlermeldung bei der Empfangsvollmacht: Hier übernimmt die Software die Hausnummer meiner Kanzlei nicht in das dafür vorgesehene Feld, sondern in das Straßenfeld. Die ausgegrauten Felder der automatischen Übernahme sind leider nicht bearbeitbar. Gleiches gilt für die einfach mitten drin "abgeschnittenen" übernommenen Telefonnumer. Diese kann auch nicht manuell ergänzt/korrigiert werden.
Gruß
Karl Hörterer
Hallo Herr Hörterer ( @karlhörterer ),
vielen DANK für Ihre Hinweise und Anregungen auf die ich nachfolgend gerne eingehen möchte:
zu 1 und 2: Eine optionale Übernahme der Daten des Ehemannes für die Ehefrau prüfen wir und würden wir zeitnah umsetzen. Aktuell haben wir bereits ein 2 Stellen die Möglichkeit geschaffen Grundstücke zu duplizieren. Dies werden wir mit Blick auf Ihre Ausführungen nochmals prüfen.
zu 3: Wir haben bewusst bereits jetzt die Möglichkeit der Elster-Prüfungen eingestellt. Die finale Schnittstelle und damit auch die finalen Rückmeldungen der Elster-Schnittstelle erwarten wir von Seiten der Finanzverwaltung Mitte Juni 2022.
zu 4: Auch dies befindet sich aktuell in der Prüfung, allerdings wird eine solche Verbindung (wenn überhaupt) erst bei der finalisierten Version der Schnittstelle möglich sein.
zu 5: Hierbei handelt es sich um die Empfangsvollmachten. Wir werden hier einen Link einfügen, so dass für eine etwaige Bearbeitung direkt der Absprungspunkt erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Vos
Hallo Herr Vos,
jetzt erscheint plötzlich eine neue Fehlermeldung bei der Elsterprüfung: die Gemeindename sei nicht bekannt (siehe unten). Dazu folgende Frage:
1. Welche der beiden Angaben meint das Programm als Fehlerquelle? "Ort" oder "Gemeinde/Kreis"?
- Gemeinde / Kreis (Landkreis) sind eigentlich 2 unterschiedliche Begriffe, werden jedoch in 1 Zeile abgefragt. Die programmseitige automatische Erkennung in der Zeile "Gemeinde/Kreis" schlägt bei der Eingabe jedoch die politische Gemeinde vor. Also ist die Gemeinde in dieser Zeile gemeint. Er hat meine "Gemeinde" also auch korrekt erkannt. Somit kann die Eingabe in dieser Zeile nicht das Problem sein.
2. Dann muss es wohl der "Ort" sein oder?
Ich habe in beiden Rubriken jeweils den gleichen Ort eingegeben. Wo liegt der Fehler? Auch hier wäre wieder gut, dass direkt per Link an die Fehlerquelle gesprungen wird. Die Fehlersuche ist sehr zeitraubend. Auf Papier wäre die Erklärung in 25% der Zeit ggü. der Software erledigt gewesen!
3. Wann werden Berechnungslisten (Darstellung Berechnung Grundstückswert, Steuermesszahl, voraussichtliche Grundsteuer - sofern Kommune den Hebesatz nicht ändern würde - etc.) zur Verfügung stehen?
Gruß Karl Hörterer
... was und wie genau bei den 'mysteriösen' ELSTER-Prüfungen geprüft wird, wird (hoffentlich) klarer, wenn die Finanzverwaltungen die ELSTER-Erfassungsformulare "just-in-time" am 30.06.2022 offenlegen.
... hier ein Link zu einem Beitrag von @ChristianVosfino , der mich ziemlich irritiert ...
... ich interpretiere das so, dass die Daten, die man per GrundsteuerDigital erfasst, erst noch auf die passenden Felder im Elster-Formular verteilt werden müssen.
... im Zweifel warte ich dann doch lieber, bis klar wird, welche Daten und welches Datenformat "ELSTER" tatsächlich erwartet
... bei unseren vielen bereits erfassten Grundstücken exportiere ich einfach die Grundstücksdaten aller Grundstücke in eine Exceldatei und kann dann in der langen und breiten Tabelle sehr schnell erkennen, in welchen Zellen, bzw. Zeilen und Spalten, noch (Pflicht-) Angaben fehlen und kann diese Daten dann gezielt 'pflegen' oder 'auf Wiedervorlage legen', falls diese Werte, z.B. Bodenrichtwerte u.a., noch nicht bekannt sind.
Das finde ich viel effektiver und zuverlässiger als mich auf irgendwelche Plausibilitätsalgorithmen einer Software zu verlassen, die sich noch im Betastadium bzw. im Testmodus befindet.
Vermutlich wurden längst noch nicht alle bundesuneinheitlichen Besonderheiten, Ausnahmen und Konstellationen in die Software berücksichtigt.
Hallo Herr Vos,
die Fehlermeldung, dass der Gemeindename nicht bekannt sei (siehe meine Frage vom 25.6.), kommt leider immer noch und hat nun zur Folge, dass eine Steuerberechnung nicht möglich ist, bis dieser "Datenfehler" behoben ist. Liegt die Nichterkennung der Gemeinde an der Software oder an der Elster-Schnittstelle?
Gruß Karl Hörterer