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eBO Postfach

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letzte Antwort am 19.07.2024 08:05:28 von metalposaunist
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kroerig
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Hallo zusammen,

 

kennt sich hier jemand mit dem eBO Postfach aus? Auf wen muss bei einer GmbH das Postfach eingerichtet werden und wer kann ich da ggü. dem Notar legitimieren?

Im Netz habe ich "vertretungsberechtigte Personen" gefunden. Das wären ja alle, die im Handelsregister gelistet wären, also Geschäftsführer und Prokuristen. Aber das sind ja nicht die, die nachher die Arbeit machen.

 

Dann ist das Zertifikat auf Peter Müller (GF) ausgestellt, aber Petra Meier arbeitet damit. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein, oder?

 

Wer blickt da durch?

 

Danke & Gruß

 

Klaus Rörig

wwinkelhausen
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Grundsätzlich lauten diese Postfächer auf die vertretungsberechtigten Personen, da das Postfach geschaffen wurde für den Schriftverkehr mit Gerichten und Behörden.

 

Mit der Signatur durch den Personalausweis unterschreibt Peter Müller das Dokument und sendet es ab. Vorbereiten kann Petra Meier die Dokumente, nur halt nicht senden.

Dinosaurier
metalposaunist
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Klappt das auch mit der AusweisApp wie beim beA? Oder braucht man da noch eine andere App zu? Die deutsche Bahn setzt hier auf Verimi als Anbieter statt AusweisApp, wenn man ein DE-Ticket bestellen möchte. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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kroerig
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Wenn mann "Bürger" also Einzelperson ist klappt das mit der AusweisApp2. Ist man aber Unternehmen, oder Verein, denn ist man eine Organisation. eBO. Dann muss man für die Freischaltung zu einem Notar.

 

Nur ist es in Unternehmen nun mal so, dass es mehrere Leute gibt, die ein Sachgebiet eigenständig bearbeiten. Und ein Geschäftsführer wird auf keinen Fall persönlich Nachrichten über das eBO absenden. Das machen die Sachbearbeiter.

 

In unserem Fall müssen wir über diesen Weg (bis letztes Jahr lief das noch über den EGVP Client) unsere Mahnverfahren beim Amtsgericht einreichen. Die Kollegen erfassen sie in der Mahnsoftware und wenn sie genügend Fälle zusammen haben, denn übertragen sie die an den eBO Client und versenden sie zum Amtsgericht.

 

Das ist halt das Blöde, wenn man kein Anwalt oder Notar o.ä. ist, dann war und ist man in der "einfachen" Bürgerrolle, die aber eigentlich für Einzelpersonen gedacht ist, aber Unternehmen müssen sich auch mit diesem Weg rumschlagen (von der Software mal ganz zu schweigen).

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metalposaunist
Unerreicht
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@kroerig schrieb:

Dann muss man für die Freischaltung zu einem Notar.


Verstehe 🤣. Dann bekommt man da Papier mit einer Nummer drauf, die man online eingeben muss? Und diese Nummer wird dann nicht vom Notar generiert, sondern von einer Behörde mit > 5000 Mitarbeitern, die alle den Algorithmus kennen und die Nummern ebenfalls auf Papier schreiben, an die Notare schicken, der das dann an den Bürger weiterleitet? 

 

Hatten die Notar Angst vor der Digitalisierung, dass deren Job überflüssig wird? 

 

Das Land ist kaputter als ich dachte 😅 aber auf LinkedIn war ja ein schönes #Wimmelbild zu unseren Sozialleistungen zu sehen. Schön! 

 

uiuiuiuiui ... 🙈

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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kroerig
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Nein, nein.

 

Man bekommt wie beim beA ein Zertifikat in Dateiform, das man in den eBO Client lädt.

 

Was wir uns hier nur gerade fragen: Auf wen oder was kann/muss/darf dieses Zertifikat ausgestellt werden?
Man kann es nicht auf den Firmennamen generieren sondern da muss ein echter Mensch eingetragen werden. Der aber schickt die Anträge ja nicht für sich sondern im Namen des Unternehmens ab.

 

Welchen Sinn hat es also, wenn der Absender des Antrags Petra Meier ist, der Antragsteller aber die Müller GmbH.

 

Und da ein Unternehmen sich gegenüber der Plattform nicht mit einem Personalausweis ausweisen kann, muss die Freischaltung des Postfaches kostenpflichtig von einem Notar vorgenommen werden.
https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/2022_08_04_Sicherer_Uebermittlungsweg_Buerger_Organisationen_V1-4.pdf

 

Unser Geschäftsführer wird sich bedanken, wenn er jetzt persönlich bei einen Notar* vortanzen darf. Der Auftrag von ihm an die IT hieß nämlich: "Richtet das für Frau Meier am Arbeitsplatz ein, so dass sie die Mahnbescheide verschicken kann".

 

* Nicht jeder Notar kann wohl aktuell die Freischaltung vornehmen, man muss also zusätzlich noch einen finden, der das auch kann.

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wwinkelhausen
Meister
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Dann haben Sie aber bisher nicht rechtskonform gearbeitet, wenn normale Sachbearbeiter beim Amtsgericht Mahnbescheide beantragt haben. Nicht umsonst gibt es vertretungs- bzw. zeichnungsberechtigte Personen für eine Gesellschaft. Ich muss hier bei einer Klage auch den jeweiligen Partner mit seinem Ausweis oder Kammerausweis an den PC bringen, damit er die Einreichung signiert und versendet. Und wenn Sie den EBO-Zugang den Sachbearbeitern geben, wundern Sie sich nicht, wenn dann irgendwann irgend etwas anderes über das Postfach bei Gericht oder anderen damit angestellt wird. Sich dann hinzustellen und zu sagen, hier darf ja jeder für die Gesellschaft mit meinem Namen unterschreiben, dürfte Sie in Schwierigkeiten bringen. Aber dazu können die hier vertretenen Anwälte wie @agmü vielleicht besser Auskunft geben.

Dinosaurier
kroerig
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Das dürfte dann wohl für jedes Unternehmen gelten. Denn für solche niederen Tätigkeiten hat ein Geschäftsführer Mitarbeiter, die die Arbeit erledigen. Dafür bezahlt er sie schließlich.

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agmü
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@kroerig  schrieb:

Hallo zusammen,

 

kennt sich hier jemand mit dem eBO Postfach aus? Auf wen muss bei einer GmbH das Postfach eingerichtet werden und wer kann ich da ggü. dem Notar legitimieren?

Im Netz habe ich "vertretungsberechtigte Personen" gefunden. Das wären ja alle, die im Handelsregister gelistet wären, also Geschäftsführer und Prokuristen. Aber das sind ja nicht die, die nachher die Arbeit machen.

 

Dann ist das Zertifikat auf Peter Müller (GF) ausgestellt, aber Petra Meier arbeitet damit. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein, oder?

 

Wer blickt da durch?

 

Danke & Gruß

 

Klaus Rörig


Hallo in die Runde,

 

auf wen muss das eBO eingerichtet sein?

 

- auf den der damit nach außen hin Nachrichten versendet; d.h. in Ihrem Fall die GmbH.  Diese wird gesetzlich (nur) durch die Geschäftsführer vertreten. Prokuristen haben lediglich eine schuldrechtliche Vertretungsmacht in gesetzlich definiertem Umfang.

 

Das nicht der Geschäftsführer "damit" arbeitet ist vollkommen unerheblich nur er vertritt den Postfachinhaber gesetzlich. 

 

Ob das Sinn der Sache ist, kann ich nicht beantworten: Allerdings habe ich im Hinterkopf die Aussage eines Referenten zur eAU, dass das Ministerium inoffiziell meinte:  "Wir machen etwas, die Praxis wird dann zeigen, wo's klemmt". 

 

Ich kann das Unverständnis nachvollziehen; frage mich aber manchmal, ob sich diese Art von Geschäftsführer überhaupt minimal rechtlich unterrichtet hat.  Auch wenn die tatsächliche Praxis wie von Ihnen beschrieben ist:  keiner der Mahnanträge ist formell wirksam gestellt, denn nicht die SB vertritt die GmbH gerichtlich, sondern der Geschäftsführer.  Nur dieser ist als Partei des gerichtlichen Verfahrens zur Abgabe wirksamer Prozesserklärungen befugt. 

 

Das dies bisher niemandem aufgefallen ist liegt an der Unzulänglichkeit des bisherigen System des gerichtlichen Mahnverfahrens.

 

Sofern die GmbH weiter die "Segnungen der Digitalisierung" nutzen möchte gibt es nur vier Möglichkeiten.  Es wird ein Syndikusanwalt angestellt, dann kann der solche Verfahren anstoßen, dass ganze wird nach extern an eine Anwaltskanzlei/Inkassobüro vergeben, oder der Geschäftsführer muss sich halt dazu herablassen einmal am Tag/in der Woche den Versand der Mahnanträge anzustoßen.  Früher haben Geschäftsführer doch auch Briefe unterzeichnet, die ihre Mitarbeiterinnen erstellt haben.  Die dritte Möglichkeit will ich hier nicht nennen, da sie nicht regelkonform ist; sich aber an die bisherige Praxis anlehnt.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
DH_TVSM
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Guten Tag,

 

wenn ich Ihre Anfrage richtig deute, dann arbeiten Sie auch mit DATEV Anwalt in Verbindung mit dem eBO-Postfach. Klappt bei Ihnen die Übergabe von EDA-Dateien ins eBO-Postfach? Bei uns funktioniert es leider nicht. Und eine speziell für uns programmierte Schnittstelle zwischen DATEV und eBO würde einen hohen fünfstelligen Betrag verschlingen.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dmitrie Herbst

 

 

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kroerig
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So, der Spaß geht weiter.

Nachdem wir nun endlich den Notar zufrieden gestellt hatten und das eBO auf den Firmennamen eingerichtet und freigeschaltet hatten kommt jetzt das Amtsgericht um die Ecke und sagt: "Die eingereichte Datei kann nicht verarbeitet werden".
Grund: Sie ist nicht signiert und es liegt kein VHN Nachweis vor.

 

Im Governikus COM Vibilia eBO haben wir aber keine Möglichkeit gefunden, die Nachrichten noch zusätzlich zu Signieren und für den VHN Nachweis braucht man ein beBPo.

kroerig
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Nein, dem dem Fall ist kein DATEV im Spiel. Ich hatte die Frage nur hier gestellt, in der Hoffnung jemanden zu finden, der das schon mal gemacht hat.

 

DATEV Anwalt ist auf auf BeA ausgelegt. Für die einfach Bürgerrolle und das eBO Postfach braucht man die Software von Governikus (ehm. Bremen Online).

Das ist das Problem, wenn man zwar mit einer Anwaltssoftware für die Mahnschreiben arbeitet, aber kein Anwalt ist. Dann muss man diese Krücken nutzen.

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agmü
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Das Zertifikat für den VHN müsste sich über diese Stelle Organisieren lassen.

 

Zertifikatserstellung (safe-justiz.de)

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
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kroerig
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Ja, das bekommt man dort.

Aber man kann es in der eBO Edition nicht einbinden. Das ist da nicht vorgesehen. Dazu braucht man die beBPo Edition, die man aber nur bekommt, wenn man zu folgenden Gruppen gehört:

 

  • Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B.
    • Sparkassen
    • IHK
    • HWK
    • Krankenkassen
    • Berufsgenossenschaften
  • Personen, Berufsgruppen und Organisationen, bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann

 

Wir haben vorher den kostenlosen EGVP Client benutzt. Als der abgeschafft wurde, mussten wir auf den kostenpflichtigen Governikus Client Justiz Edition wechslen. Und der Nachfolger davon ist COM Vibilia eBO Edition. Ebenfalls von Governikus.

 

Als einfaches Unternehmen ist man in der sog. Bürgerrolle. Das scheint aber das Amtsgericht nicht zu wissen. Oder wissen was, was wir nicht wissen.

metalposaunist
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@kroerig schrieb:

Personen, Berufsgruppen und Organisationen, bei denen von einer erhöhten Zuverlässigkeit ausgegangen werden kann


Verstehe. Hierrunter fallen auch alle IT-Unternehmen des Landes 😎 . Nicht wahr? 

 

Was ist denn Quintessenz des ganzen Spießroutenlaufs? Nur Informationen von A nach B tragen? Dann im Zweifel ausdrucken, ins Auto setzen und ab ans Ziel ballern 🏎, denen Papier auf den Tisch knallen und mittels rotem Kerzenwachs und Stempel dem ganzen einen schönen Style geben. 

 

Geht vielleicht schneller als wenn Du's digital probierst. Volker Wissing kennt die Probleme bestimmt!

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kroerig
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Wir haben jetzt den Governikus Support aktiviert, dass sie uns verraten sollen, wie wir mit ihrer Software den Anforderungen des Amtsgerichts gerecht werden können.

 

Eigentlich wollen wir nur 200 Mahnbescheide dort einreichen. In der Hoffnung wenigsten etwas Geld wieder zu sehen.

Und die nehmen die Gerichte nur auf diesem Weg an.

metalposaunist
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@kroerig schrieb:

Und die nehmen die Gerichte nur auf diesem Weg an.


Wette nicht? Weißt Du zu 1000%, ob die digitalen Daten denn auch digital verarbeitet werden oder ob da ein Drucker in der Prozesskette ist 🤔? Wenn doch auch nur 1 Drucker zum Einsatz kommt, hätte ich mir den Spaß gemacht, selbst schnell ausgedruckt und wäre hoch zu Roß vorbei geritten 🏇 und hätte damit schon mal den Druckservice übernommen 😂. Das Gesicht möchte ich sehen! 

 

Das filmst Du 🎥 und ab damit nach LinkedIn und dann sehen wir den Tatsachen mal ins digitale Auge. 

 


@kroerig schrieb:

dass sie uns verraten sollen, wie wir mit ihrer Software den Anforderungen des Amtsgerichts gerecht werden können.


Ich bin neugierig, ob es a) überhaupt eine digitale Lösung gibt, b) wie weiter aufwendig das ist und c) wie lange das ganze am Ende dauert. 

 

Viel Erfolg! ☘️ 

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agmü
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@metalposaunist  schrieb:

@kroerig schrieb:

Und die nehmen die Gerichte nur auf diesem Weg an.


Wette nicht? Weißt Du zu 1000%, ob die digitalen Daten denn auch digital verarbeitet werden oder ob da ein Drucker in der Prozesskette ist 🤔?

Dieses Verfahren ist zu 90% digital.  Lediglich zwei Konstellationen muss das Gericht noch mit Papier arbeiten.  Der eine Sachverhalt ist, dass der Mahbescheid und der Vollstreckungbescheid zur Zustellung auf Papier gedruckt werden müssen.

Der zweite Sachverhalt ist die sog. "Monierung", d.h. wenn der Antrag vom System aus irgendwelchen Gründen zurückgewiesen wird (falscher Zinssatz - z.B. 9% über BaZi pro Woche - oder fehlende Angaben beim Antragsteller/-gegner).

 

Der erste Fall ist dem Gesetzgeber geschuldet und der Tatsache, dass die Masse der Antragsgegner schlicht (noch) keine geeignete Möglichkeit haben, derartige Dinge digital zu erhalten.  Die zweite Fallgruppe ist dem umstand geschuldet, dass bis heute weder die IT der Justiz noch die Softwarehersteller der Kanzeleiorganisationssoftware die seit Jahren bestehenden und gepflegten eda-Konditionen in ihrer Software umgesetzt haben.

 

Daher dieses Verfahren ist seit Jahrzehnten digitalisiert - nur merkt es keiner.

Andreas G. Müller
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@agmü schrieb:

nur merkt es keiner.


Und dann kommt @kroerig um die Ecke 😅

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letzte Antwort am 19.07.2024 08:05:28 von metalposaunist
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