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eBO Postfach

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letzte Antwort am 10.04.2024 16:39:03 von DH_TVSM
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kroerig
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Hallo zusammen,

 

kennt sich hier jemand mit dem eBO Postfach aus? Auf wen muss bei einer GmbH das Postfach eingerichtet werden und wer kann ich da ggü. dem Notar legitimieren?

Im Netz habe ich "vertretungsberechtigte Personen" gefunden. Das wären ja alle, die im Handelsregister gelistet wären, also Geschäftsführer und Prokuristen. Aber das sind ja nicht die, die nachher die Arbeit machen.

 

Dann ist das Zertifikat auf Peter Müller (GF) ausgestellt, aber Petra Meier arbeitet damit. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein, oder?

 

Wer blickt da durch?

 

Danke & Gruß

 

Klaus Rörig

wwinkelhausen
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Grundsätzlich lauten diese Postfächer auf die vertretungsberechtigten Personen, da das Postfach geschaffen wurde für den Schriftverkehr mit Gerichten und Behörden.

 

Mit der Signatur durch den Personalausweis unterschreibt Peter Müller das Dokument und sendet es ab. Vorbereiten kann Petra Meier die Dokumente, nur halt nicht senden.

Dinosaurier
metalposaunist
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Klappt das auch mit der AusweisApp wie beim beA? Oder braucht man da noch eine andere App zu? Die deutsche Bahn setzt hier auf Verimi als Anbieter statt AusweisApp, wenn man ein DE-Ticket bestellen möchte. 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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kroerig
Einsteiger
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Wenn mann "Bürger" also Einzelperson ist klappt das mit der AusweisApp2. Ist man aber Unternehmen, oder Verein, denn ist man eine Organisation. eBO. Dann muss man für die Freischaltung zu einem Notar.

 

Nur ist es in Unternehmen nun mal so, dass es mehrere Leute gibt, die ein Sachgebiet eigenständig bearbeiten. Und ein Geschäftsführer wird auf keinen Fall persönlich Nachrichten über das eBO absenden. Das machen die Sachbearbeiter.

 

In unserem Fall müssen wir über diesen Weg (bis letztes Jahr lief das noch über den EGVP Client) unsere Mahnverfahren beim Amtsgericht einreichen. Die Kollegen erfassen sie in der Mahnsoftware und wenn sie genügend Fälle zusammen haben, denn übertragen sie die an den eBO Client und versenden sie zum Amtsgericht.

 

Das ist halt das Blöde, wenn man kein Anwalt oder Notar o.ä. ist, dann war und ist man in der "einfachen" Bürgerrolle, die aber eigentlich für Einzelpersonen gedacht ist, aber Unternehmen müssen sich auch mit diesem Weg rumschlagen (von der Software mal ganz zu schweigen).

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metalposaunist
Unerreicht
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@kroerig schrieb:

Dann muss man für die Freischaltung zu einem Notar.


Verstehe 🤣. Dann bekommt man da Papier mit einer Nummer drauf, die man online eingeben muss? Und diese Nummer wird dann nicht vom Notar generiert, sondern von einer Behörde mit > 5000 Mitarbeitern, die alle den Algorithmus kennen und die Nummern ebenfalls auf Papier schreiben, an die Notare schicken, der das dann an den Bürger weiterleitet? 

 

Hatten die Notar Angst vor der Digitalisierung, dass deren Job überflüssig wird? 

 

Das Land ist kaputter als ich dachte 😅 aber auf LinkedIn war ja ein schönes #Wimmelbild zu unseren Sozialleistungen zu sehen. Schön! 

 

uiuiuiuiui ... 🙈

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
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kroerig
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Nein, nein.

 

Man bekommt wie beim beA ein Zertifikat in Dateiform, das man in den eBO Client lädt.

 

Was wir uns hier nur gerade fragen: Auf wen oder was kann/muss/darf dieses Zertifikat ausgestellt werden?
Man kann es nicht auf den Firmennamen generieren sondern da muss ein echter Mensch eingetragen werden. Der aber schickt die Anträge ja nicht für sich sondern im Namen des Unternehmens ab.

 

Welchen Sinn hat es also, wenn der Absender des Antrags Petra Meier ist, der Antragsteller aber die Müller GmbH.

 

Und da ein Unternehmen sich gegenüber der Plattform nicht mit einem Personalausweis ausweisen kann, muss die Freischaltung des Postfaches kostenpflichtig von einem Notar vorgenommen werden.
https://egvp.justiz.de/buerger_organisationen/2022_08_04_Sicherer_Uebermittlungsweg_Buerger_Organisationen_V1-4.pdf

 

Unser Geschäftsführer wird sich bedanken, wenn er jetzt persönlich bei einen Notar* vortanzen darf. Der Auftrag von ihm an die IT hieß nämlich: "Richtet das für Frau Meier am Arbeitsplatz ein, so dass sie die Mahnbescheide verschicken kann".

 

* Nicht jeder Notar kann wohl aktuell die Freischaltung vornehmen, man muss also zusätzlich noch einen finden, der das auch kann.

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wwinkelhausen
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Dann haben Sie aber bisher nicht rechtskonform gearbeitet, wenn normale Sachbearbeiter beim Amtsgericht Mahnbescheide beantragt haben. Nicht umsonst gibt es vertretungs- bzw. zeichnungsberechtigte Personen für eine Gesellschaft. Ich muss hier bei einer Klage auch den jeweiligen Partner mit seinem Ausweis oder Kammerausweis an den PC bringen, damit er die Einreichung signiert und versendet. Und wenn Sie den EBO-Zugang den Sachbearbeitern geben, wundern Sie sich nicht, wenn dann irgendwann irgend etwas anderes über das Postfach bei Gericht oder anderen damit angestellt wird. Sich dann hinzustellen und zu sagen, hier darf ja jeder für die Gesellschaft mit meinem Namen unterschreiben, dürfte Sie in Schwierigkeiten bringen. Aber dazu können die hier vertretenen Anwälte wie @agmü vielleicht besser Auskunft geben.

Dinosaurier
kroerig
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Das dürfte dann wohl für jedes Unternehmen gelten. Denn für solche niederen Tätigkeiten hat ein Geschäftsführer Mitarbeiter, die die Arbeit erledigen. Dafür bezahlt er sie schließlich.

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agmü
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@kroerig  schrieb:

Hallo zusammen,

 

kennt sich hier jemand mit dem eBO Postfach aus? Auf wen muss bei einer GmbH das Postfach eingerichtet werden und wer kann ich da ggü. dem Notar legitimieren?

Im Netz habe ich "vertretungsberechtigte Personen" gefunden. Das wären ja alle, die im Handelsregister gelistet wären, also Geschäftsführer und Prokuristen. Aber das sind ja nicht die, die nachher die Arbeit machen.

 

Dann ist das Zertifikat auf Peter Müller (GF) ausgestellt, aber Petra Meier arbeitet damit. Das kann ja auch nicht Sinn der Sache sein, oder?

 

Wer blickt da durch?

 

Danke & Gruß

 

Klaus Rörig


Hallo in die Runde,

 

auf wen muss das eBO eingerichtet sein?

 

- auf den der damit nach außen hin Nachrichten versendet; d.h. in Ihrem Fall die GmbH.  Diese wird gesetzlich (nur) durch die Geschäftsführer vertreten. Prokuristen haben lediglich eine schuldrechtliche Vertretungsmacht in gesetzlich definiertem Umfang.

 

Das nicht der Geschäftsführer "damit" arbeitet ist vollkommen unerheblich nur er vertritt den Postfachinhaber gesetzlich. 

 

Ob das Sinn der Sache ist, kann ich nicht beantworten: Allerdings habe ich im Hinterkopf die Aussage eines Referenten zur eAU, dass das Ministerium inoffiziell meinte:  "Wir machen etwas, die Praxis wird dann zeigen, wo's klemmt". 

 

Ich kann das Unverständnis nachvollziehen; frage mich aber manchmal, ob sich diese Art von Geschäftsführer überhaupt minimal rechtlich unterrichtet hat.  Auch wenn die tatsächliche Praxis wie von Ihnen beschrieben ist:  keiner der Mahnanträge ist formell wirksam gestellt, denn nicht die SB vertritt die GmbH gerichtlich, sondern der Geschäftsführer.  Nur dieser ist als Partei des gerichtlichen Verfahrens zur Abgabe wirksamer Prozesserklärungen befugt. 

 

Das dies bisher niemandem aufgefallen ist liegt an der Unzulänglichkeit des bisherigen System des gerichtlichen Mahnverfahrens.

 

Sofern die GmbH weiter die "Segnungen der Digitalisierung" nutzen möchte gibt es nur vier Möglichkeiten.  Es wird ein Syndikusanwalt angestellt, dann kann der solche Verfahren anstoßen, dass ganze wird nach extern an eine Anwaltskanzlei/Inkassobüro vergeben, oder der Geschäftsführer muss sich halt dazu herablassen einmal am Tag/in der Woche den Versand der Mahnanträge anzustoßen.  Früher haben Geschäftsführer doch auch Briefe unterzeichnet, die ihre Mitarbeiterinnen erstellt haben.  Die dritte Möglichkeit will ich hier nicht nennen, da sie nicht regelkonform ist; sich aber an die bisherige Praxis anlehnt.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
DH_TVSM
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Guten Tag,

 

wenn ich Ihre Anfrage richtig deute, dann arbeiten Sie auch mit DATEV Anwalt in Verbindung mit dem eBO-Postfach. Klappt bei Ihnen die Übergabe von EDA-Dateien ins eBO-Postfach? Bei uns funktioniert es leider nicht. Und eine speziell für uns programmierte Schnittstelle zwischen DATEV und eBO würde einen hohen fünfstelligen Betrag verschlingen.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dmitrie Herbst

 

 

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letzte Antwort am 10.04.2024 16:39:03 von DH_TVSM
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