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beSt- kann mir BITTE jemand erklären für was wir normale Berater das benötigen?

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letzte Antwort am 20.10.2022 15:14:33 von Steuererklärer
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consulente_fiscale
Fortgeschrittener
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Liebe Kollegen,

ich habe gerade knapp 4 Stunden meiner begrenzten Lebenszeit damit verbracht mir einen Vortrag über BeSt und einen Wust weiterer sinniger Abkürzungen anzuhören.

 

Ich würde gerne verstehen, warum ich GEZWUNGEN werde, das System zu nutzen.

 

Ich bin  ein kleiner Einzelkämpfer fortgeschrittenen Alters. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich in diesem Leben noch einmal die Finanzgerichte mit der Entscheidung über einen Fall betraue, geht strengst monoton gegen Null.

 

Für die rechtssichere Kommunikation mit der Verwaltung kann ich das Tool nicht nutzen. Warum werde ich gezwungen Zeit und Geld in ein Projekt zu stecken, dass ich definitiv nicht benötige? Ich verstehe, dass es Kollegen gibt, die sich unbedingt vor den Anwälten profilieren müssen und meinen, dass wir auch so ein elektronisches Postfach brauchen. Die Kollegen dürfen sich das gerne einrichten und sich 24/7 damit beschäftigen.

 

Warum soll das vor Nutzerfreundlichkeit (z.B. wie Nutzen, wenn der Perso gestohlen oder verloren wurde und man Monate auf einen neuen Ausweis warten muss?)  nur so schreiende Tool jeder Berater zwangsweise einrichten?

 

Bitte erklären Sie das dem Deppen vom Dorf, damit er es versteht. Ich verstehe es nicht. Was soll ich bitte damit? Warum soll ich dafür in diesen Zeiten, in denen mich die Mandanten brauchen, Zeit und Geld, das ich lieber in Strom und Heizung investieren würde, investieren? 

 

Kann mir einer sagen, was der ZWANG zur Nutzung soll?

Das Argument, dass es sich nicht finanziell nicht lohnen würde so ein System für die wenigen Kollegen, die vors Finanzgericht gehen, zu entwickeln, ist für mich nicht ausreichend. 

Wo ist bitte MEIN Nutzen? 

 

Lukas 23:34
wielgoß
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Guten Tag,

 

➡️ BStBK_FAQ_StB-Plattform.pdf

 

Zur Frage "Warum": Weil es dazu eine gesetzliche Verpflichtung gibt - sicherlich keine wirklich schöne Antwort  - aber Tatsache.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

consulente_fiscale
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Das ist aber keine Antwort. Auch Gesetze sollten rudimentär Sinn machen. 

 

Typisch Digitalisierung made in Germany.

 

Dazu fällt mir noch das Stichwort "Bürokratieabbau" ein. 

Lukas 23:34
wielgoß
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Auch Gesetze sollten rudimentär Sinn machen. 

Das stimmt. Sprechen Sie mal Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n darauf an. 

 

Ist nicht schnippisch gemeint...

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

steme
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Den grundsätzlichen Zwang zur Nutzung finde ich persönlich nicht so schlimm, weil dadurch eine Einheit geschaffen werden kann, die nicht möglich ist, wenn jeder sein eigenes Süppchen kochen darf. Und diese Einheit erleichtert uns auf mittlere bis lange Sicht gesehen definitiv das immer digitaler werdende Arbeiten. Unglücklicherweise liegt es immer in der Natur der Sache, dass bei einer einheitlichen Vorgehensweise für eine große Menge an Einzelfällen mancher "ungerecht" behandelt wird und seiner individuellen Situation nicht gerecht werden kann. In diesem Fall trifft das nun leider Sie.

 

Was ich deutlich schlimmer finde ist - wie bereits an anderer Stelle angemerkt - die Tatsache, dass hier ohne Not die Privatperson mit der beruflichen Person vermischt wird, da ein Zwang zur Nutzung des Personalausweises besteht. Ich denke eine eindeutige Identifizierung eines Berufsträgers kann auch durchaus über die Kammer (im Detail über den Kammerausweis) erfolgen OHNE dass hier die Privatperson weiter als bisher mit der "Berufsperson" vermischt werden muss.

 

Aber ganz offensichtlich bin ich hier ebenso wie Sie ein Individuum auf weiter Flur, was "unter die Räder kommt".

glasi
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Wenn ich das Gehampel bei unseren 2 Rechtsanwälten mit deren Kammerausweisen und Freischaltungen der neuen Karten für das BEA hier mitbekomme, dann ist der Perso eindeutig zu bevorzugen. 

 

consulente_fiscale
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Das wird genau so eine sinnlose Zeitverschwendung, wie das Geldwäscheportal, in dem man sich registrieren muß.

 

Davon abgesehen, dass es unhandlich und unübersichtlich ist ohne Ende, muß man sich in regelmäßigen Abständen anmelden. 

 

Wenn es EIN Portal gäbe, mit dem man sich morgens anmeldet und damit ist gut. Meinetwegen. Aber jeder muss sein eigenes Süppchen kochen. 

Irgendwann, wenn wir richtig toll digitalisiert sind, haben wir so viele Zugänge, wie Karten im Portemonnaie. Genutzt wird eine Karte, aber man braucht gefühlt eine Schubkarre, um die Kartenvielfalt mit sich rumzuschleppen. 

 

Dieses jeder macht sein eigenes Süppchen  war übrigens einer Gründe, warum ein Mandant aus dem IT Bereich, "meine Steuern" nicht nutzen wollte. "BITTE nicht NOCH eine APP!"

 

Lukas 23:34
deusex
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Hallo, ich habe meine Zeit nicht verschwendet, sondern bin ausgestiegen, als die Info kam, dass die Verpflichtung zu beSt nur für die Kommunikation mit den Finanzgerichten besteht.

 

Die Kommunikation unter Ganz- und Halbkollegen ist optional. Damit ist der Fisch für mich geputzt und sollte ich dann mal wieder mit dem FG in Kontakt treten müssen, schauen wir mal . . .

 

Wäre da jetzt mal gelassen und frage nicht "wie hoch?", wenn jemand sagt "hüpf!".

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einmalnoch
Experte
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@wielgoß  schrieb:

Guten Tag,

 

➡️ BStBK_FAQ_StB-Plattform.pdf

 

 


Falsche gesetzliche Grundlage. Die Verpflichtung zum elektronischen Zugang zum Rechtsverkehr war im § 174 ZPO normiert und hat zum "Boom" der DE-Mail bei den StB geführt. Nunmehr haben § 174 und § 173 ZPO die Plätze getauscht und in § 173 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist der eindeutige Auftrag zur Einrichtung einer solchen Plattform formuliert.

 

Die Einrichtung der Plattform durch die BStBK muss daher die Verpflichtung aus § 173 ZPO übernehmen da nunmehr kein Raum für alternative Zugänge gegeben ist. Mit anderen Worten ausgedrückt, DE-Mail ist ab 1.01.2023 für StB Geschichte.

 

Und noch eine kleine Anmerkung: Falls das eigene Postfach mit der Begründung "ich habe keine Klagen beim FG" ablehnt ist auf dünnem Eis unterwegs. Es werden auf diesem Weg auch Klagen gegen den Berufsträger zugestellt. Über die rechtlichen Folgen könnte @agmü vermutlich einen abendfüllenden Vortrag halten.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
steme
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Ich kann das leider nicht beurteilen, da ich da keinen Einblick habe, aber was hindert "uns Steuerberater" denn daran, den Einsatz des Kammerausweises besser zu machen als "die Rechtsanwälte"? 😉

einmalnoch
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@steme  schrieb:

Ich kann das leider nicht beurteilen, da ich da keinen Einblick habe, aber was hindert "uns Steuerberater" denn daran, den Einsatz des Kammerausweises besser zu machen als "die Rechtsanwälte"? 😉


Das z. B. nicht alle Kammern entsprechende Ausweise ausgeben.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
Steuererklärer
Aufsteiger
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Für die rechtssichere Kommunikation mit der Verwaltung kann ich das Tool nicht nutzen.

Doch, natürlich. Das beSt kann alle Behörden und Gerichte per EGVP erreichen. Die sind auch alle zur Einrichtung eines EGVP-Postfachs verpflichtet. Und alle Steuerberater und Rechtsanwälte auch. Und Gerichtsvollzieher. Usw.

Und per eBO kann auch ein entsprechend ausgestatteter Bürger Sie so erreichen. Und umgekehrt.

 

 

Warum werde ich gezwungen Zeit und Geld in ein Projekt zu stecken, dass ich definitiv nicht benötige? I

Weil, im ca. dritten Jahrzehnt der Digitalisierung, offenbar nur Zwang verhindert, daß Menschen im Jahr 2032 noch Faxe verschicken und Papier mit Inhalten bedrucken, die genausogut per PDF übermittelt werden können.

 

wie Nutzen, wenn der Perso gestohlen oder verloren wurde

Mit einem zweiten Zugangsmedium. Gibt es sicher auch fürs beSt.

 

glasi
Erfahrener
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Warum soll man für jeden sch3iss eine eigene Karte benutzten, der ePerso kann alles was für eine Authentifizierung nötig ist. 

steme
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Ich sag ja gar nicht, dass man für "jeden sch3iss" eine eigene Karte nutzen soll, aber ich persönlich finde eine Trennung von Privatperson und "Berufsperson" aus unterschiedlichen Gründen sehr wichtig und es absolut nicht in Ordnung, dass aufdiktiert wird, diese Trennung zu durchbrechen. Aber das ist MEINE Meinung und Sie dürfen durchaus anderer Meinung sein.

agmü
Meister
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@einmalnoch  schrieb:

... Und noch eine kleine Anmerkung: Falls das eigene Postfach mit der Begründung "ich habe keine Klagen beim FG" ablehnt ist auf dünnem Eis unterwegs. Es werden auf diesem Weg auch Klagen gegen den Berufsträger zugestellt. Über die rechtlichen Folgen könnte @agmüvermutlich einen abendfüllenden Vortrag halten.

könnte ich, wenn Bedarf/Interesse besteht

 

ich habe mich hier bisher mit Beiträgen zurückgehalten, da ich - bei allen Vorbehalten und Bedenken im Detail - grundsätzlich den durch die gesetzliche Regelung geschaffenen "sanften" Druck zur Veränderung nicht ablehne. 

 

Ich müsste nochmals nachsehen, aber ich meine mich daran zu erinnern, dass die ersten Schritte zur Digitalisierung der Kommunikation mit und zwischen den Behörden (Behörden, Ämtern, Justiz) aus der ersten Hälfte der sog. 00er Jahre stammen und sich erst durch die gesetzgeberischen Aktivitäten der letzten 10 Jahre überhaupt etwas bewegt hat.  

 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
einmalnoch
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@agmü 

 

Meine Bemerkung war auch eher als Anregung zur Schärfung des Blicks über den Tellerrand gedacht. Als StB denken wir leider häufig nur in steuerlichen Bahnen.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
wielgoß
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Ich müsste nochmals nachsehen, aber ich meine mich daran zu erinnern, dass die ersten Schritte zur Digitalisierung der Kommunikation mit und zwischen den Behörden (Behörden, Ämtern, Justiz) aus der ersten Hälfte der sog. 00er Jahre stammen und sich erst durch die gesetzgeberischen Aktivitäten der letzten 10 Jahre überhaupt etwas bewegt hat.  

Hallo Herr Müller,

 

da liegen Sie richtig. Ein großer Meilenstein war damals unter anderem die Möglichkeit, Mahndatensätze mit Hilfe einer wahnsinnig teuren von den Gerichten zugelassenen Faxkarte (die treffenderweise auch den Namen eines wahnsinnig teuren Autos hatte) aus dem PC an die Gerichte zu übermitteln... 🤓

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

 

agmü
Meister
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@Steuererklärer  schrieb:

Für die rechtssichere Kommunikation mit der Verwaltung kann ich das Tool nicht nutzen.

Doch, natürlich. Das beSt kann alle Behörden und Gerichte per EGVP erreichen. Die sind auch alle zur Einrichtung eines EGVP-Postfachs verpflichtet. Und alle Steuerberater und Rechtsanwälte auch. Und Gerichtsvollzieher. Usw.

...

 

Ganz so einfach ist weder die ursprüngliche These noch die Antwort hierauf.  Wenn mit "rechtssicherer" Kommunikation gemeint ist, geschützt vor dem Zugriff Dritter, dann ist das beSt, aber auch das beA, das eBO, das beN und die gesamte EGVP-Infrastruktur auf der diese Kommunikationszugänge aufsetzen, tatsächlich nicht rechtssicher. Das beA, beN, BeSt soll und kann dies auch gar nicht bewerkstelligen. 

 

Die Kommunikationszugänge (beA, BeSt, beN) sollen "nur" gewährleisten, dass der Absender tatsächlich die Person ist, die er behauptet zu sein.  Es geht nur um die sichere Identifizierung des Kommunikationspartners.  Da beim beBPo nicht der einzelne Sachbearbeiter identifiziert werden muss, sondern "nur" die Behörde sind diese Postfächer auch "nur" Organisationspostfächer.  Das eBO ist in dieser Systematik ein Fremdkörper, denn mir ist nicht bekannt, dass die Anmeldung zum eBO mit einer besonderen Identifizierungsprozedur versehen ist.

 

Ich - gestehe zu meiner Schande - habe selbst längere Zeit benötigt um diesen Unterschied zu erkennen und zu verinnerlichen.  

 


@Steuererklärer  schrieb:

...

 

Warum werde ich gezwungen Zeit und Geld in ein Projekt zu stecken, dass ich definitiv nicht benötige? I

...

Ich selbst habe das Einsparungspotential des beA zunächst auch unterschätzt, aber allein das monatlich eingesparte Proto und die Druckkosten haben die Investition mehr als amortisiert.

 


@Steuererklärer  schrieb:

...

wie Nutzen, wenn der Perso gestohlen oder verloren wurde


Diese Problematik ist doch nicht auf das beSt beschränkt und daher kein echtes Argument gegen den Einsatz.

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
agmü
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@wielgoß  schrieb:

...da liegen Sie richtig. Ein großer Meilenstein war damals unter anderem die Möglichkeit, Mahndatensätze mit Hilfe einer wahnsinnig teuren von den Gerichten zugelassenen Faxkarte (die treffenderweise auch den Namen eines wahnsinnig teuren Autos hatte) aus dem PC an die Gerichte zu übermitteln... 

 


gab's da nicht auch mal etwas mit ISDN-Karten die mit einem kleinen grünen Aufkleber versehen waren🤔😄

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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wielgoß
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Hallo Herr Müller,

 

ja - die waren aber nicht so teuer wie der Ferrari unter den PC-Karten 😀.

 

Wenn Ihre DATEV-ISDN-Karte für DATEVnet hinüber ist, kann ich Ihnen gerne eine zusenden. Sogar das innovative blaue Nachfolgemodell mit USB-Anschluss wäre hier noch vorrätig.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

agmü
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@wielgoß  schrieb:

Wenn Ihre DATEV-ISDN-Karte für DATEVnet hinüber ist, kann ich Ihnen gerne eine zusenden. Sogar das innovative blaue Nachfolgemodell mit USB-Anschluss wäre hier noch vorrätig.

 

Hallo Her Wielgroß,

 

Danke für das Angebot, aber diese Karten habe ich bereits vor Jahren entsorgt.  Den Mehrwert von DATEVnet für unsere Kanzlei habe ich bis heute nicht erkennen können.

 

Schönen Feierabend

 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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Für nostalgische Momente:

 

Die gute alte AVM B1 

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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Ganz so einfach ist weder die ursprüngliche These noch die Antwort hierauf. Wenn mit "rechtssicherer" Kommunikation gemeint ist, geschützt vor dem Zugriff Dritter, dann ist das beSt, aber auch das beA, das eBO, das beN und die gesamte EGVP-Infrastruktur auf der diese Kommunikationszugänge aufsetzen, tatsächlich nicht rechtssicher. Das beA, beN, BeSt soll und kann dies auch gar nicht bewerkstelligen.

 

Die Kommunikationszugänge (beA, BeSt, beN) sollen "nur" gewährleisten, dass der Absender tatsächlich die Person ist, die er behauptet zu sein. Es geht nur um die sichere Identifizierung des Kommunikationspartners. Da beim beBPo nicht der einzelne Sachbearbeiter identifiziert werden muss, sondern "nur" die Behörde sind diese Postfächer auch "nur" Organisationspostfächer. Das eBO ist in dieser Systematik ein Fremdkörper, denn mir ist nicht bekannt, dass die Anmeldung zum eBO mit einer besonderen Identifizierungsprozedur versehen ist.

 

Ich - gestehe zu meiner Schande - habe selbst längere Zeit benötigt um diesen Unterschied zu erkennen und zu verinnerlichen.

 

 

@agmü 

 

Wenn Sie dafür längere Zeit benötigt haben, dann war die Zeit noch nicht lang genug. Es ist fast alles falsch, was Sie da schreiben. EGVP-Nachrichten sind sehr wohl verschlüsselt, und zwar sowohl der Container, als auch die darin enthaltene Nachricht. Und natürlich sollen auch beA, beN und BeSt das bewerkstelligen, sonst wären sie gar nicht als EGVP-Teilnehmer zugelassen.

 

Die BRAK (mit ihrem seltsamen beA) versteht unter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht nur die Kommunikationsteilnehmer als Endpunkte , sondern auch ihren eigenen Server, aber das ist ein anderes Thema.

 

Das eBO kann der Bürger natürlich auch nur nach Identifizierung und mit Sicherheitstoken nutzen.

 

Hier zum Einlesen:

https://egvp.justiz.de/Drittprodukte/EGVP_Infrastruktur_Anforderungen_Teilnahme_von_Drittanwendungen.pdf

 

 

 

 

 

 

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agmü
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@Steuererklärer  schrieb:

...

@agmü 

 

Wenn Sie dafür längere Zeit benötigt haben, dann war die Zeit noch nicht lang genug. Es ist fast alles falsch, was Sie da schreiben. EGVP-Nachrichten sind sehr wohl verschlüsselt, und zwar sowohl der Container, als auch die darin enthaltene Nachricht. Und natürlich sollen auch beA, beN und BeSt das bewerkstelligen, sonst wären sie gar nicht als EGVP-Teilnehmer zugelassen.

 

Die BRAK (mit ihrem seltsamen beA) versteht unter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht nur die Kommunikationsteilnehmer als Endpunkte , sondern auch ihren eigenen Server, aber das ist ein anderes Thema.

 

Das eBO kann der Bürger natürlich auch nur nach Identifizierung und mit Sicherheitstoken nutzen.

 

Hier zum Einlesen:

https://egvp.justiz.de/Drittprodukte/EGVP_Infrastruktur_Anforderungen_Teilnahme_von_Drittanwendungen.pdf

 

Vielleicht waren meine Ausführungen missverständlich.  Die Nachrichten werden zwar verschlüsselt übertragen, rechtlich sollen die Zugangsprotale aber nur die Identifizierung gewährleisten.  

 

Dies schreibt sogar die Bundessteuerberaterkammer, wenn sie auf Ihrer Seite schreibt:

 

"...Die Verwaltung der Adressen, der Infrastruktur und der Sicherheit liegt in der Hoheit des Berufs­standes und ist somit unabhängig von anderen Interessen und Einflüssen. Mit der Realisierung des beSt schafft die Bundes­steuer­berater­kammer nicht nur ein Postfach, sondern die Voraus­setzung dafür, dass die Plattform als Vermittler zwischen verschiedenen Nutzern dienen kann. Sie sichert ein hohes Vertrauens­niveau der vorgelegten digitalen Identität.
 

Der*die Steuer­berater*in soll über die in der Steuer­berater­kanzlei eingesetzte Fach­software auf die Steuer­berater­plattform zugreifen können. Die Identifizierung kann über den Personal­ausweis erfolgen, die Authentifizierung erfolgt durch einen Abgleich der Berufsträger­eigenschaft mit dem von den Steuerberater­kammern geführten Berufs­register. Auf diese Art und Weise wird eine zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträger­eigenschaft geschaffen..." BStBK - Steuerberaterplattform

 

Die Betreiber der Zugangsportale bestätigen rechtlich nur die Identität des Absenders (und Empfängers), nicht aber, dass Dritte keinen Zugriff auf die Daten hatten. 

 

Insoweit sehe ich nicht, dass meine Ausführungen falsch wären oder ich etwas (noch) nicht verstanden hätte.  Möglicherweise liegt es aber auch daran, dass Begrifflichkeiten unklar verwendet werden. 

 

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
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Steuererklärer
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Insoweit sehe ich nicht, dass meine Ausführungen falsch wären

Ja wenn Sie es nicht sehen... Hauptsache Sie haben die PDF-Datei gesehen.

 

Was heißt schon "rechtssicher"? Das EGVP stellt sicher, daß keine unverschlüsselten Nachrichten versendet werden. Wenn Sie eine Bescheinigung wollen, würde Ihnen das BSI vermutlich die derzeitige Sicherheit der zugelassenen Verschlüsselungsalgorithmen bescheinigen. Die Bestätigung der Identität beruht auch nur auf der derzeitigen Sicherheit der zugelassenen Signaturalgorithmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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letzte Antwort am 20.10.2022 15:14:33 von Steuererklärer
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