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Steuerberater stellt Antrag auf Überbrückungshilfe 4 und arbeitet nicht weiter ....

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letzte Antwort am 11.05.2023 16:33:00 von HMAeV
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HMAeV
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Mit unserem Steuerberater wurde eine Erfolgshonorierung bei der Beantragung de Überbrückungshilfen beantragt. Den Antrag zur Überbrückungshilfe 3 plus konnte durch ihn erfolgreich abgewickelt werden, das Geld wurde ausgezahlt. Seine Arbeit wurde in Vorkasse in Rechnung gestellt und auch bezahlt. Seit Antragstellung der Überbrückungshilfe 4 im Frühjahr 2022 liegt der Antrag bei der Bewilligungsbehörde und wurde geprüft, weil seine Honorarrechnungen zu hoch sind (Fixkostenaussreisser). Ein Bescheid, dass die Überbrückungshilfe 4 dem "Grunde nach" bewilligt wurde, liegt vor. Jetzt haben sich die FAQs geändert, mit der Folge, dass eine Vorkasse nicht mehr möglich ist. Der Steuerberater muss erst arbeiten und darf dann mit der Schlussabrechnung 4 abrechnen. Das möchte er aber nicht. Unser kleine Verein kann auch keine Vorkasse leisten. Wer könnte diesen Fall übernehmen? Wir haben keinerlei Einnahmen für das Jahr 2022 (Veranstaltungsbranche). Jahresabschlüsse 2019-2021 werden noch von dem jetztigen Steuerberater erstellt.

cro
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Ihr StB wird einen Vorschuss sicher nicht ohne Grund verlangen. Sicher steckt auch bereits eine Menge Arbeitszeit in den von Ihnen erbetenen Aufgaben und (von Ihnen nicht sofort ersichtlichen) Folgeverpflichtungen an Ihren StB. Auch kann Ihr StB in der für Sie verbrauchten Zeit keinen anderen Umsatz generieren. Sie sollten eine einvernehmliche Regelung finden. Viel Erfolg.

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HMAeV
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Der Sachverhalt stellt sich anders dar. Der StB hat bereits über 81.000,00€  erhalten. Er hatte mit unserem Verein einen Stundensatz von 325,00€ vereinbart, aber nur, wenn die Coronahilfe ausgezahlt wird. Die Bewilligungsbehörde hatte ihn nun seine Rechnungen "um die Ohren gehauen" und anwaltlich dargelegt, dass diese unangemessen hoch sind. Auch konnte er seinen "Mehraufwand" gegenüber der Bewilligungsbehörde nicht plausibel erklären, schreibt die Rechtsanwaltskanzlei des Land NRW.

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cro
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Verstanden. Das bewegt sich dann aber aus meiner persönlichen Sicht zu 100% im Bereich Rechtsberatung.

renek
Meister
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Ich sehe das auch als Thema für einen Rechtsanwalt.

 

Mal davon ab das der Vertrag dem Grundsatz nach ja existent ist und Sie jetzt aufgrund des Wirken eines Dritten erst das Ganze anders machen wollen, stellt sich mir die Frage: Wie klein muss ein Verein sein, dass er sich 81.000 Euro Beraterkosten leisten kann? Mal ehrlich, das sind fast 250 Euro Stunden (bei 9 Stunden täglich 27 Tage) Arbeit (bei dem von Ihnen angegebenen Stundensatz).

 

Ich arbeite in einem großen UN (handelsrechtlich gesehen) und da kamen bei WEITEM nicht so viele Stunden zusammen. Und ich habe alle Kostenrechnungen einzeln in einer Tabelle aufgeführt! Sorry, aber solchen Zahlen bekomm ich echt Gänsehaut, weil das echt von beiden Seiten nicht ganz richtig gelaufen ist! Weder sollte ein StB solche Rechnungen stellen, noch sollte ein Mandant im Vorfeld so etwas unterschreiben...

Stb2021
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Es gibt Fälle, in denen jeder Euro Fixkosten überkompensiert wird, weil man pro Fixkosten noch 20% Pauschal für Personalaufwendungen bekommt, egal wie hoch die Personalaufwendungen sind.

 

Ich gehe davon aus, dass Sie mit den 81.000 € StB-Kosten an die 100.000€ Überbrückungshilfe beantragt haben, also auch selber davon profitiert haben überhöhte Rechnungen zu bezahlen.

 

Wenn Sie die Zahlung der Rechnung vom Erhalt der Hilfe abhängig gemacht haben, wussten Sie doch vorher dass das Subventionsbetrug ist, sonst hätten Sie ganz normal nach Leistung abgerechnet. Der Mehraufwand ist nunmal nicht plausibel.

 

Sie brauchen keinen neuen Steuerberater, sie brauchen einen Rechtsanwalt und müssen Ihren alten Steuerberater zumindest dazu bringen Fristverlängerung zu beantragen, sonst zahlen Sie nämlich sämtliche Coronahilfen zurück.

deusex
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Ich sehe das als übliche Posse der Gier auf Subventionen . . . aller Beteiligten !

 

Hier jetzt fragen, wer den Fall übernehmen will ?! Made my day !

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HMAeV
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Die ca. 81.000,00€ beinhalten:

 

  • Jahresabschlüsse 2019-2021
  • VSt-Meldungen
  • Sonderprüfungen
  • Buchhaltung der ganzen Jahre
  • Steuererklärungen
  • Anträge der Coronahilfen
  • Schlussabrechnungen
  • Diverse Steuerberatungen unterschiedlicher Sachverhalte

 

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andrereissig
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So ein Glück, daß diese Leistungen ausgerechnet alle zufällig vor dem Förderzeitraum beauftragt und dann auch noch erfreulicherweise im Förderzeitraum fällig geworden sind.

 

Manchmal muß man eben Glück haben!

Live long and prosper!
HMAeV
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Der Mehraufwand konnte beim „Änderungsantrag“ auf Nachfragen der Bewilligungsbehörde nicht plausibel dargestellt werden. Deshalb wurde der Antrag abgelehnt. Die zur Fristwahrung eingereichte Klage kann von uns als Kläger nicht plausibel begründet werden.

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deusex
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@andrereissig  schrieb:

So ein Glück, daß diese Leistungen ausgerechnet alle zufällig vor dem Förderzeitraum beauftragt und dann auch noch erfreulicherweise im Förderzeitraum fällig geworden sind.

 

Manchmal muß man eben Glück haben!



Tja, was soll man nun sagen: Pech gehabt ?!

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HMAeV
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So ist es. Aber jetzt sagt die Bewilligungsbehörde, erst Arbeiten, dann abrechnen! Vorkasse geht lt. den FAQs nicht mehr. Das war nicht vorauszusehen !!!

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letzte Antwort am 11.05.2023 16:33:00 von HMAeV
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