Mady my day !🤣
@AKW schrieb:Seien Sie froh, dass die Werbemenschen nicht einen digitalen Fimmel hatten. Sonst wäre es vermutlich noch "The E-Länd" geworden... würde aber zumindest zutreffen.
[...]
... beim Brainstorming der apple-affinen Werbefritzen wurde bestimmt auch "iLänd" in den Raum geworfen, aber "Elend" ... ähm ... "E-Länd" trifft es schon **bleep** gut 😅
@deusex & Friends,
... habe mir inzwischen mal die aktuellen und die zurückliegenden Slogans der Bundesländer angeschaut ... und schon wieder fast alle vergessen
... aber "THE LÄND" bleibt irgendwie besser 'kleben'
Dieser Slogan ist von der 'Einprägsamkeit' her ähnlich stark wie "wir können nichts, außer hochdeutsch" (oder so ähnlich) 😂
... habe auch einen netten Bericht zur 'Vita' dieses Slogans gefunden
(übrigens stammt der jetzige Slogan von "Jung von Matt" und der Vorherige von "Scholz & Friends")
Eines haben die Werbekampagnen gemeinsam: sie kosten viele Millionen
(... oder schreibt man Werbe-Champagnen ? 😎 )
Will da mal kurz anknüpfen . . . Ein Rechnung, die kein ausgewiesenes Zahlungsziel ausgewiesen hat, ist dem Monat des Rechnungsdatums zuzuordnen.
Wenn die Rechnung nun aber 14 Tage später abgebucht wird, lässt sich daraus dann ein Zahlungsziel ableiten ?
Die Telekom bspw. schreibt die Rechnung am 27.01.2021 und weist darauf hin, dass die Rechnung zum 05.02.2021 abgebucht wird.
Die Rechnung wird dann doch nicht mit Rechnungsdatum, sondern erst zum Abbuchungsdatum fällig.
Möglicherweise wurde der Aspekt schon besprochen, aber ich auf die Schnelle nichts gefunden.
Ich sehe hier allein die Angaben in der Rechnung als maßgeblich an. Wenn dort keine Fälligkeit aufgeführt ist ist, stelle ich ausschließlich auf das Rechnungsdatum (analog BGB) ab.
Ansonsten ist das doch alles nur erneute Interpretation und Glaskugelleserei.
Beispiel:
Telekomrechung kommt am 15.03. - Abbuchung in 14 Tagen.
Das wäre Karfreitag, der 29.03.
Das ist ein Bankfeiertag, genauso wie der 01.04.
Also erfolgt - je nach Vereinbarung der Telekom mit der Bank die Abbuchung entweder am 28.03. oder am 02.04. Nehme ich jetzt den März oder den April?
Folge:
Maßnahme zur Klärung der Fälligkeit für die Überbrückungshilfe:
Und ganz ehrlich: Da spare ich mir den Aufwand, denn das Resultat aus Nummer 8 erreiche ich auch erfolgreich, indem ich einfach die Schlussabrechnungen weiter bearbeite.
Jetzt mal ohne Witz:
Das Ereignis der Abbuchung ist doch lediglich ein Resultat der internen Betriebsabläufe des Gläubigers und der Bank und kein fristrelevantes Datum.
Außerdem ist das angegebene Datum lediglich eine Pflicht aus der SEPA-Lastschriftvereinbarung, da der Abbuchende nach PSD (2?) verpflichtet ist, den Schuldner über den Belastungszeitpunkt zu informieren.
Mal abgesehen davon: Ist der Abbuchungszeitpunkt überhaupt ein Zahlungsziel, wenn der Zahlungspflichtige gar keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Belastung hat?
Was ist, wenn das Konto nicht gedeckt war (Corona war eine harte Zeit!) und die Lastschrift geplatzt ist?
Irgendwann ist (hoffentlich) auch mal Schluss.
In Ba-Wü gibt es doch die Verlautbarungen zwischen den Kammern und der L-Bank:
Bei Bilanzierern nehme man das Rg. datum
Bei 4-3 das Zahlungsdatum
wenn ich grober Mißbrauch unterstellt wird, wird das so akzeptiert und dann bin ich aus diesem Fälligkeitswahnsinn raus.
@andrereissig schrieb:Ich sehe hier allein die Angaben in der Rechnung als maßgeblich an. Wenn dort keine Fälligkeit aufgeführt ist ist, stelle ich ausschließlich auf das Rechnungsdatum (analog BGB) ab.
Ansonsten ist das doch alles nur erneute Interpretation und Glaskugelleserei.
Ist einleuchtend und gehe auch so vor. Bei den ganzen Wirrungen der FAQ, der Widersprüchlichkeiten und der zuletzt angeschauten Podcast zu "Schlussabrechnungen" verunsichert das etwas.
Der Rest einfach nur "köstlich" und vielen Dank für die erheiternden Worte 😂
Ich arbeite grade an einer SAP1 da sind monatlich reichlich Kleinbeträge und habe da auch kein Lust mehr "Cents zu drehen".
Ich werde wohl in dubio pro reo entscheiden und das konsequent; hat ein Posten nur der Anschein, er könnte in den "richtigen" Monat gehören, dann rein damit . . .
@bodensee schrieb:In Ba-Wü gibt es doch die Verlautbarungen zwischen den Kammern und der L-Bank:
Bei Bilanzierern nehme man das Rg. datum
Bei 4-3 das Zahlungsdatum
Ja, aber wohl auch je Regime die Wahlmöglichkeit nach Fälligkeit und da habe ich grade heute noch von Dezember 2020 nach Januar 2021 (100%) und von März 2021 (0%) auf April (60%) verschieben können, was rund 2.000 € günstiger ist.
Ich denke, wie erwähnt, ich mache mir die SAP-Welt wie sie mir gefällt . .. dumdidumdum
3 mal 3 ist Neune .....
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Schönes Wochenende