Liebe Community,
für unseren Mandanten suchen wir nach einem geeigneten Rechnungsschreibungsprogramm, das in der Lage ist ERechnungen im XML-Format zu versenden.
Der Mandant ist Rechtsanwalt. Aktuell schreibt er seine Rechnungen mit Word. Ein Kanzleisoftware wie bspw. DATEV Anwalt classic oder RA-micro ist nicht im Einsatz und ist aus Effizienzgründen auch für die Zukunft nicht angedacht.
Da künftig eine hohe Anzahl an XRechnungen versendet werden muss - weshalb die Eingabe der einzelnen Rechnungen in der Transferoberfläche der Behörde nicht sinnvoll ist -, sind wir nun auf der Suche nach einem geeigneten Programm.
Da der Mandant bereits mit DATEV Unternehmen online arbeitet, dachten wir, wir können die Rechnungen über Auftragswesen next versenden. Nach Aussage der DATEV Mitarbeiter ist allerdings sowohl das Programm Auftragwesen next, wie auch Mittelstand Faktura für diese Zwecke ungeeignet.
Meines Wissens bietet DATEV Anwalt classic ab April 2024 ein Modul zum Versenden von ERechnungen, allerdings ist hier wieder die komplette Kanzleisoftware erforderlich, wenn ich das richtig verstehe.
Optimal wäre eine DATEV Cloud-Anwendung oder eine Software mit DATEV-Schnittstelle die modular für den Bereich Kostenrechnung gem. RVG nutzbar ist.
Hat jemand Erfahrungswerte welche Software geeignet wäre?
Gerne auch ein Software-Partner auf dem DATEV Marktplatz.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
@Sophie_AuS schrieb:Nach Aussage der DATEV Mitarbeiter ist allerdings sowohl das Programm Auftragwesen next, wie auch Mittelstand Faktura für diese Zwecke ungeeignet.
Diese Aussage ist falsch:
DATEV Hilfe-Center - E-Rechnung erstellen in Auftragswesen next
Ich nehme an, dass der DATEV MA anders gedacht hat und schon vor der E-Rechnung abgebrochen hat. Gedankengang: Rechtsanwalt -> RVG -> Vorschriften in Auftragswesen next vermutlich nicht umsetzbar => geht nicht.
Vermutlich, aber wer sich jetzt noch die Rechnungen in Word zusammenlötet, kriegt die RVG auch von Hand in Auftragswesen next reingebastelt.
Das können Bastler, aber... 😃
Und beim Löten fällt mir nur Heinz Erhard ein:
Er war Klempner, was er morgens klemmte, verlötete er Abends.
Guten Morgen, @Sophie_AuS ,
"Meines Wissens bietet DATEV Anwalt classic ab April 2024 ein Modul zum Versenden von ERechnungen, allerdings ist hier wieder die komplette Kanzleisoftware erforderlich, wenn ich das richtig verstehe."
Das ist richtig. DATEV Anwalt classic gibt es nur mit allen Modulen in einem Paket.
Guten Morgen,
in dem speziellen Fall, den Sie im Eingangspost genannt haben, können Rechtsanwälte Auftragswesen next für die Erstellung einer E-Rechnung nutzen. Erforderlich für die Nutzung ist eine Beraternummer.
Für Rechtsanwälte ergeben sich aber Einschränkungen:
Unsere Empfehlung ist daher DATEV Anwalt classic. Mit DATEV Anwalt classic kann Ihr Mandant ohne diese Einschränkungen E-Rechnungen erstellen.
Freundliche Grüße.
@Larissa_Siebenkäs schrieb:
können Rechtsanwälte Auftragswesen next für die Erstellung einer E-Rechnung nutzen
Den Mutigen gehört die Welt 💪: DATEV Auftragswesen next - wir bessern nach Aber vielleicht brauchen Rechtsanwälte auch einfach nur eine Rechnungsschreibung auf Word-Niveau. Das mag sein 😶.
Hallo @Sophie_AuS
Der Mandant ist Rechtsanwalt. Aktuell schreibt er seine Rechnungen mit Word. Ein Kanzleisoftware wie bspw. DATEV Anwalt classic oder RA-micro ist nicht im Einsatz und ist aus Effizienzgründen auch für die Zukunft nicht angedacht.
Da künftig eine hohe Anzahl an XRechnungen versendet werden muss - weshalb die Eingabe der einzelnen Rechnungen in der Transferoberfläche der Behörde nicht sinnvoll ist -, sind wir nun auf der Suche nach einem geeigneten Programm.
Unternehmen-Online und Auftragswesen next kostet mtl. ca. 20 EUR - die kleinste Anwalt classic Lizenz kostet mtl. ca. 60 EUR und bringt jede Menge Effizienz - jedenfalls vermeidet sie eine jeweils händische Fummelei mit irgendwelchen Krücken um ne xRechnung zu erstellen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann arbeitet der Kollege praktisch ausschließlich für Behörden. Da sollte aus Effizienzgründen - schon wegen der Nutzung des DATEV-Anwaltspostfachs und der Empfänger über bePO - eine Lizenz für DATEVanwalt drin sein.
Kleiner Nebeneffekt wäre, dass er mit einer Volllizenz von Rechnungswesen seine Buchhaltung samt Belegbildern gleich zusammen hat. Eine Anwaltsbuchhaltung mit DUo ist zwar sicher möglich, aber bei Auslagen/Fremdgeld und ähnlichen Besonderheiten sicher allenfalls zweitbeste Lösung.
Wenn der Kollege Interesse an DATEVanwalt hat, gerne PN an mich - oder Erstinfo hier: https://www.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/sonstige_pdfs/produktinfo_datevanwaltclassic_web.pdf