Guten Morgen, in dem speziellen Fall, den Sie im Eingangspost genannt haben, können Rechtsanwälte Auftragswesen next für die Erstellung einer E-Rechnung nutzen. Erforderlich für die Nutzung ist eine Beraternummer. Für Rechtsanwälte ergeben sich aber Einschränkungen: Das RVG ist nicht hinterlegt. Deshalb müsste Ihr Mandant alle Rechnungspositionen manuell erfassen und berechnen. Zudem kann die Rechnung in Auftragswesen next nicht signiert werden. Unsere Empfehlung ist daher DATEV Anwalt classic. Mit DATEV Anwalt classic kann Ihr Mandant ohne diese Einschränkungen E-Rechnungen erstellen. Freundliche Grüße.
... Mehr anzeigen