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Rückzahlung Corona Soforthilfe Bayern

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letzte Antwort am 17.07.2023 12:33:07 von AMayer
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Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
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Deusex, Sie haben im Grunde absolut Recht!

 

Doch in kleineren Kanzleien mit direktem und nahem Mandantenkontakt kann man sich meinst nicht "einfach" herausreden und abblocken. 

 

Aber ich stimme voll und ganz zu: es ist ein "Unding" und man sollte warten... 

Ich habe den meisten betroffenen Mandanten nochmals BWA-Auswertungen zukommen lassen, damit ließe sich zur Not "belegen", dass sie "unverzüglich" sich um eine Überprüfung kümmern konnten.  

Com-Kollege
Beginner
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Liebe Kollegin,

wenden Sie sich mit Ihren Fragen direkt an unseren Wirtschaftsminister.

Hier die email-Adresse: 

buergerbuero@hubert-aiwanger.de

 

Er sollte auf jeden Fall von unseren Problemen mit seinen Ausführungen wissen

deusex
Experte
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Nachricht 63 von 73
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Hallo Frau Kleine-Einfrau-Kanzlei,

 

ich bin sozusagen eine "Kleine-Ein-Mann-und-vier-halbe-Frau-Kanzlei", was den Unterschied zu Ihnen vielleicht etwas relativiert.

 

Nur Mut, tun Sie es ! Versuchen Sie einfach mal nur zu informieren und nicht aktiv andere Verantwortungen zu übernehmen, welche nicht nötig sind und Sie selbst nur unnötig belasten.
Es ist nicht unsere Aufgabe, den Mandanten wirklich den Hintern laufend durch die ganze Welt hinterherzutragen, wenngleich viele Mandanten das auch denken, dass dies unser Job ist.

 

Ist es definitiv nicht, aber ganz unschuldig sind wir daran nicht !

 

Früher war ich der Annahme, ich müsste meinem Mandanten alles Erdenkliche erledigen, bis ich bemerkte, dass man wirklich als Mädchen-für-Alles wahrgenommen wird; insbesondere wenn man diesen Eindruck hinterlässt, dass man dies auch tatsächlich ist.

 

Diese vorauseilende Hilfe für Alles hat nichts mit proaktiver Beratung zu tun und schon gar nicht unter dem Aspekt, wie sich der Zugang in den Beruf und die Qualifikation des Berufes abbildet. Unsere Kernaufgaben sind andere.

 

Warum "NOCHMALS" BWA´s zukommen lassen ? Verweisen Sie auf seine BWAs oder zeigen ihm, sofern UO im Einsatz, wo er diese online findet.

 

Einfache Anfragen beantworte ich nicht mehr mit der Lösung, sondern mit dem Weg dahin . . . dann gibt es mal was zu lesen.

 

Der Mandant muss wieder mündig werden und dies geht nur dann, wenn er in seine eigenen Pflicht genommen und ihm nicht alles abgenommen wird; wie bei Kindern eben. 😉

 

Insofern handeln wir so weit wie möglich nach dem Grundsatz:

 

"Gib einem Mann einen Fisch und du ernährst ihn für einen Tag. Lehre einen Mann zu fischen und du ernährst ihn für sein Leben." Konfuzius (gilt auch für Frauen 😉 )

 

Wir informieren unsere Mandanten intensiv und laufend auf verschiedensten Kanälen; allgemein oder auch höchstpersönlich.

Der Ball liegt im Feld des Mandanten.

Aufheben muss er ihn selbst.

 

"Ignoranz muss man sich leisten können !"

 

Selbstverständlich spreche ich für mich und soll nicht als pauschaler Ratgeber missverstanden werden; ganz gut gefahren sind wir die letzte Zeit mit der Philosophie schon.

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stbstoll
Einsteiger
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Das stimmt absolut! Da muss ich wohl noch viel an MIR arbeiten... 

 

Bei der Hilfe wegen der Soforthilfe sehe ich allerdings schon Bedarf bei der Unterstützung. Meine Mandanten sind definitiv nicht in der Lage, digitale Kassen, Kontoauszüge etc. aus den Belegordnern so darzustellen, dass hierbei vernünftige oder richtige Ergebnisse eines Liquiditätsengpasses zu erkennen wären...

 

 

Mel1
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Hallo Herr Hendricks,

 

wissen Sie wie das mit gestundeten Kosten ist?

Bei einer Mandantin wurde die Miete für April und Mai gestundet (bezahlt im Dezember 2021); ebenfalls gestundet wurden Darlehenstilgungen.

Kann ich diese Ausgaben dann nicht in der Berechnung berücksichtigen, wegen Zufluss-/Abflussprinzip?

Oder fällt das unter die Position "Mietnachlass"?

Wenn keine Berücksichtigung, sind ja alle diejenigen schlechter gestellt, bei denen Ausgaben gestundet wurden.

 

Haben Sie damit schon Erfahrung? Wie sehen Sie das?

 

Ich hab auch schon direkt an die Service-Stelle eine E-Mail geschrieben, aber bekomme leider keine Antwort.

 

Ich freue mich auf eine Antwort.

 

Vielen Dank auch für Ihr You-Tube-Video.

 

 

 

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Lukas_Hendricks
Einsteiger
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Guten Tag, 

Ich berate aus gutem Grund nicht rechtlich zur Soforthilfe und rate ihnen, es mir gleich zu tun.

 

Für Fragen wenden Sie sich bitte unter Angabe der MVO-Nummer per E-Mail an info[at]soforthilfecorona.bayern[dot]de.

Beste Grüße,

Lukas Hendricks

Mel1
Beginner
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Danke für Ihre Antwort

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Data82
Beginner
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"Die Steuerberaterkammer München ist mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Gespräch, um konkrete Hilfestellungen in Sachen Soforthilfe zu erhalten." Kommt da noch was von den Kammern in Muc oder Nbg, man wird hier mal wieder so im Nebel stehen gelassen...

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stbstoll
Einsteiger
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Da der definitive Fristablauf erst auf den 30.06.2023 festgelegt wurde, hab ich die Empfehlung an die Mandanten gegeben, zumindest noch Anfang 2023 abzuwarten, ob noch Änderungen bezüglich Personalkosten o. ä. erfolgen. In 2022 wird es wohl zu keinen gravierenden Änderungen mehr kommen...

 

In diesem Sinne allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und uns allen ein hoffentlich entspannteres Berufsjahr 2023!

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Christine_Mehling
Beginner
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Sehr geehrter Herr Hendricks,

 

kann ich bei Ihnen noch die LSWB-Unterlagen zur Rückmeldung der Soforthilfe Bayern bestellen?

 

Vielen Dank

 

Christine Mehling

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Lukas_Hendricks
Einsteiger
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Ja, einfach PN oder email an info (at) hendricks-consulting (punkt) de

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swenzel
Einsteiger
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"Hinweis: Die Frist wurde verlängert. Sie haben nun bis zum 31. Dezember 2023 Zeit für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe."

 

Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/soforthilfe-corona/

 

 

https://www.sueddeutsche.de/bayern/bayern-corona-soforthilfen-rueckmeldeverfahren-verlaengerung-1.5938039

 

 

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AMayer
Einsteiger
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Ich habe tatsächlich bei ein paar Soforthilfen diese Verlängerung in Anspruch genommen.

Meine Mandanten wünschten alle die Überprüfung des Liquditätsengpasses so nebenbei.

Aber jetzt habe ich noch eine Frage zur bayerischen Hilfe.

 

Bei Antragstellung vor dem 31. März 2020 mussten ja noch private oder andere liquide Mittel verwendet werden.

Muss ich das bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses berücksichtigen?

 

Laut Einnahmen und Aufwand-Vergleich habe ich einen Engpass von rund 5.100 €.

Aber der Mandant hatte zu diesem Zeitpunkt auch mehr wie 5.000 € auf dem Konto.

 

Laut Hotline muss ich das nicht berücksichtigen.

Aber da ich denen nicht zu 100% traue, wollte ich nochmal nachfragen, ob hier schon jemand Erfahrung gemacht hat.

 

Danke, Gruß AMayer

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letzte Antwort am 17.07.2023 12:33:07 von AMayer
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