Hallo Herr Hendricks, wissen Sie wie das mit gestundeten Kosten ist? Bei einer Mandantin wurde die Miete für April und Mai gestundet (bezahlt im Dezember 2021); ebenfalls gestundet wurden Darlehenstilgungen. Kann ich diese Ausgaben dann nicht in der Berechnung berücksichtigen, wegen Zufluss-/Abflussprinzip? Oder fällt das unter die Position "Mietnachlass"? Wenn keine Berücksichtigung, sind ja alle diejenigen schlechter gestellt, bei denen Ausgaben gestundet wurden. Haben Sie damit schon Erfahrung? Wie sehen Sie das? Ich hab auch schon direkt an die Service-Stelle eine E-Mail geschrieben, aber bekomme leider keine Antwort. Ich freue mich auf eine Antwort. Vielen Dank auch für Ihr You-Tube-Video.
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