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Neustarthilfe Endabrechnung- wann endlich zurückzahlbar???

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letzte Antwort am 09.11.2023 15:29:29 von SusanneR
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Kleine-Einfraukanzlei
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Diese unliebsamen Corona-Hilfen-Probleme (ich ärgere mich hier nun NICHT über diesen Soforthilfe-Bayern-Rückzahlungs-Schreiben-Wahnsinn...) - mir geht es hier nun um die Endabrechnungen zu den Neustarthilfen. Teilweise habe ich diese schon letzten Dezember oder heuer im Januar eingereicht!!! und noch keine Bescheide erhalten. 

 

Es war ja schon bei Antragstellung klar, dass etwas zurück gezahlt werden muss, allerdings konnte man ja NUR die vollen Hilfen beantragen (diese Vorgehensweise ist unschlau genug). 

 

Viele Mandanten wollen (und sollten) das heuer noch zurückzahlen, sonst ist der Gewinn ja unnötig hoch - was sich allein schon auf die freiwilligen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung negativ auswirkt; ganz zu schweigen von der Steuerprogression. 

 

Man kann ja aber erst NACH dem Schlussbescheid zurück zahlen. 

 

Das kann´s doch nicht sein?!

 

Bei einer EÜR lässt sich auch keine Rückstellung bilden. 

 

Meiner Meinung nach sind hier entweder die Bewilligungsstellen zu beschimpfen (hilft nur leider gar nichts), eine freiwillige Rückzahlung VOR dem Schlussbescheid möglich sein oder der Steuergesetzgeber sollte eine Möglichkeit schaffen, dass auch EÜRner die bereits übermittelte Rückzahlung vom diesjährigen Gewinn abziehen können. 

 

Hat schon irgendjemand einen Schlussbescheid zu Neustarthilfen erhalten???

 

Oder sonst eine Idee? Kann man irgendwie schon VOR dem Schlussbescheid zurück zahlen?

andrereissig
Allwissender
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@Kleine-Einfraukanzlei  schrieb:

Hat schon irgendjemand einen Schlussbescheid zu Neustarthilfen erhalten???


Nein, leider nicht. Die Endabrechnungen gammeln seit Monaten im Portal vor sich hin.

Live long and prosper!
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Kleine-Einfraukanzlei
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Laut schriftlicher Auskunft der Überbrückungshilfe-Hotline solle man sich in Sachen vorzeitige Rückzahlung VOR Schlussbescheid an die zuständige Bewilligungsbehörde wenden.

 

Meinen Anruf bei der IHK München / Obb. nahm man dann überraschenderweise nach kurzem Klingeln schon an mit der Auskunft, dass eine Zahlung VOR Schlussbescheid nicht möglich sei bzw. die Gefahr bergen würde, dass die Zahlung dann nicht zuordenbar ist (und soz. verschwinden könne).

 

Es gibt noch keinen Startschuss für Schlussbescheide zu den Neustarthilfen, sprich die können noch gar nicht erstellt werden.

 

Wegen der von mir bemängelten oft nachteiligen Gewinnverschiebung "müsse eine politische Lösung gefunden werden. Man solle sich an die Steuerberaterkammern oder Finanzämter wenden."

 

An die StBKammer München hatte ich mich davor schon gewandt, da bekam ich auch innerhalb eines Tages einen Rückruf mit der Auskunft, dass sie da nur wenig machen könnten. Aber sie geben es nochmals "nach oben" weiter und falls es eine noch heuer mögliche Rückzahlungsmöglichkeit geben sollte, würde man  über die stets aktuellen Info-Newsletter verständigt werden.

 

Ich habe angeregt, dass man sich für eine Möglichkeit einsetzen solle, dass auch Einnahmen-Überschussrechner bereits endabgerechnete Rückzahlungen bereits heuer und nicht erst bei Zahlung(smöglichkeit) in 2023 vom Gewinn abziehen können, z.B. über eine Rücklage o.Ä.

 

Das habe ich gestern dann auch so schriftlich dem Bayer. LfSt vorgeschlagen. 🙂

Mal sehen, wann sich was tut...

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SusanneR
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Am 31.03.2022 (!) habe ich die Endabrechnung der Neustarthilfen beantragt.

 

Heute, am 09.11.2023 (!) erhielt ich...

 

... Rückfragen von der ISB ...

 

Frist zur Beantwortung: 10 Tage...

 

 

Ich finde, das ist echt eine Frechheit. Als ob wir sonst nichts zu tun hätten.

bodensee
Allwissender
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Gerade gesehen der Post ist ja schon 1 jahr alt.

 

Also Bayern muss ich passen. Ba-Wü habe ich den Schlussbescheid vo 14.9.2023, war aber auch ein einfacher Fall. 

 

Im 2. Fall fehlt der Schlussbescheid noch. 

 

Alle anderen warten im Portal auf Bearbeitung und das sind leider eine ganze Menge , ab Januar dann. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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SusanneR
Aufsteiger
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Neustarthilfe hatte ich tatsächlich nur in einem einzigen Fall beantragt (für NSH1 und NHS2), Rheinland-Pfalz.

 

Es ist ein Miniunternehmen, kein großer Fall, meiner Meinung nach einfach, aber irgendwie hat die ISB es sich scheinbar zur Aufgabe gemacht, diese Leute zu schikanieren.

 

Es vergingen jedes Mal Monate, bis die Gelder gezahlt wurden und es wurden jedes Mal dermaßen wahnwitzige Unterlagen angefordert, dass mir jetzt schon graut, was es wird, bis die Endabrechnung durch ist.

 

Ich sag nur: "Schnell und unbürokratisch..."

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letzte Antwort am 09.11.2023 15:29:29 von SusanneR
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