abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Neustarthilfe - Antrag erst im Juli OHNE Vorschuss?

18
letzte Antwort am 02.11.2021 10:49:43 von jewokw
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 19
806 Mal angesehen

Hallo zusammen, 

 

ein Mandant wollte eigentlich gar keine staatliche Unterstützung - aber nach Abschluss der Buchhaltung für das 2. Quartal haben wir festgestellt, dass wir für ihn nahezu die Neustarthilfe beantragen MÜSSEN, da er über 6.000 ,- bekommen würde.

 

Er ist Soloselbständig, Umsatzrückgang 01-06/2021 im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 -42,23%.

Also Vorschuss würden ihm laut Berechnungen die vollen 7.500,- zustehen (+ 375,- € Erstattung Steuerberater für den Antrag). Da der Umsatzrückgang die 60% nicht erreicht, stehen ihm aber nicht die vollen 7.500,- zu. 

 

Wie stelle ich jetzt im Juli einen erstmaligen Antrag auf Neustarthilfe, wenn mir bereits die endgültigen Zahlen vorliegen?

 

Muss das über einen Vorschuss gehen?

 

Kann ich gleich eine Endabrechnung machen?

 

Gibt es hier Erfahrungen? Bisher hat meine Recherche nichts ergeben. 

bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 19
776 Mal angesehen

Da es Stand heute noch keine Formulare für die Schlussabrechnung gibt , stellen Sie den ganz normalen Antrag auf Neustarthilfe. Für diesen Antrag ist es egal ob Sie schätzen mussten oder die richtigen Zahlen haben. 

 

Sie werden dann bei der Schlussabrechnung - wenn sich die FAQ bis dahin nicht wieder geändert haben- einfach die Zahlen aus dem jetzigen Antrag abschreiben können. 

 

Einen Abschlagsbescheid erhalten Sie nicht mehr, Sie müssen auf den endgültigen Bewilligungsbescheid warten. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
Hauke_Hamann
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 19
740 Mal angesehen

Jupp, so ist es!

Viele Grüße von der Küste
Hauke Hamann
0 Kudos
Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 19
679 Mal angesehen

Tja, so habe ich mir das schon auch gedacht. 

 

Wobei das jetzt zu diesem Zeitpunkt unbefriedigend ist: Denn es errechnet sich nach dem Vorschussprinzip und der derzeitigen Antragsmöglichkeit der Maximalzuschuss (7.500,-), von dem ich aber jetzt schon nach den (endgültigen) Zahlen weiß, dass davon etwas zurück zu zahlen ist, da der Umsatzrückgang nicht die 60 % erreicht. 

 

Das wirkt doch schon komisch, dass ich es jetzt schon berechnen , aber nicht gleich im "richtigen" Umfang beantragen kann. Ich bzw. der Mandant will ja gar nicht den Maximalzuschuss - sondern nur das, was ihm letztendlich zusteht. Der Antrag ist aber nur für die vollen 7.500,- möglich (zzgl. StB-Kosten).

 

Ideen? Gleich noch warten?

 

Wobei das Geld schon JETZT gut wäre nach den enormen Umsatzausfällen...

 

Klar kann man dem Mandant erklären, dass er ca. 1.500,- von dem Zuschuss dann mal gar nicht ausgeben soll. Aber es ist und bleibt unbefriedigend.

Erfahrungswerte, wie die Bewilligung NACH Ablauf des Vorschussverfahrens läuft, gibt es ja wohl noch nicht, derzeit. 

0 Kudos
Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 19
598 Mal angesehen

Übrigens war der Bescheid innerhalb eines Tages da. So viel zum Thema auf Bewilligung warten. 🙂

 

0 Kudos
AMayer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 19
468 Mal angesehen

Hallo und guten Abend,

 

nach so vielen Monaten habe ich nun den gleichen Fall.

Meine Mandantin hat nur einen Ausfall von 43%, sprich Rückzahlung ist gewiss.

Dennoch günstiger wie die Übh III.

 

Muss ich jetzt tatsächlich alles beantragen und die Differenz bei der Schlussabrechnung zurückzahlen?

 

Danke, und schönen Abend, AMayer

0 Kudos
Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 19
465 Mal angesehen

Aus meiner Sicht gibt es keinen anderen Weg. Das war auch die telefonische Auskunft von vor ein paar Wochen... 

0 Kudos
Hilmar_Speck
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 19
457 Mal angesehen

Diese bereits bei Antragstellung bekannten Überzahlungen sind faktisch leider politisch so gewollt gewesen. In den Neustarthilfe-Anträgen wird es somit in einer Vielzahl zu einer Rückforderung kommen.

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt

Hilmar Speck 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
0 Kudos
lösungsorientiert
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 19
421 Mal angesehen

Ich finde das jetzt nicht so dramatisch.

 

Da die Mandanten ein Kurzzeitgedächtnis haben, muss es nur klar kommuniziert werden, dass da genau die Summe X zurückgezahlt werden muss. Das dann am besten in einer Aktennotiz festhalten.

0 Kudos
AMayer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 10 von 19
389 Mal angesehen

Vielleicht verrückte Idee, aber ich weiß ja jetzt ungefähr, wieviel dann zurückzuzahlen ist.

Wenn der Mandant das gleich zurück zahlt?

Mit richtiger Antragsnummer und Vermerk ...?

Bei der Soforthilfe ging das zumindest...

Im Antrag steht ja auch ein Hinweis, dass die Überzahlung bis spätestens 30. Juni 2022 zurückzuzahlen ist...

 

0 Kudos
Kleine-Einfraukanzlei
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 19
368 Mal angesehen

Interessanter Vorschlag. Aber ob eine Rückzahlung nicht erst nach der Schlussrechnung möglich ist?

Würde mich interessieren, ob das schon jemand durchgezogen hat oder falls Sie bzw. Ihr Mandant es machen, wie die Reaktion ist - andererseits: Wer soll da schon groß drauf reagieren... das läuft ja ohnehin automatisiert... 

0 Kudos
AMayer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 19
309 Mal angesehen

Zwar eine andere Hilfe, aber evtl. vergleichbar:

Wir haben per Mail an die IHK eine schon bewilligte Novemberhilfe zurück gezogen, mit dem Zusatz, dass wir die Zahlung natürlich sogleich zurück überweisen werden.

Hier haben wir ziemlich schnell die Nachricht erhalten, dass wir mit der Rückzahlung bitte warten sollen, bis der Aufhebungsbescheid da ist, da dann eine neue Buchungs-/Fallnummer vergeben wird.

Wird dann evtl. bei der Neustarthilfe auch so sein.

 

Wir überweisen den Mehrbetrag also nicht sofort zurück, sondern warten die Schlussrechnung ab, die ja aktuell bi 31.12.2021 fällig ist.

Hilmar_Speck
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 19
302 Mal angesehen

Die Endabrechnung der Neustarthilfe für prüfende Dritte ist derzeit für den 30.06.2022 vorgesehen.

 

Verlinkung ohne Provision😊:

 

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/

 

 

Mit freundlichem Gruß aus Sachsen-Anhalt (derzeit Österreich) 

 

Hilmar Speck 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
0 Kudos
AMayer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 19
281 Mal angesehen

Wunderbar in den FAQs steht noch 31.12.2021, "ggf. mit Hilfe der prüfenden Dritten".

 

Vielen Dank

 

War schon wieder ein paar Tage nicht mehr auf der Homepage StBK Sachsen-Anhalt und schon wieder essentielles versäumt...

0 Kudos
jewokw
Beginner
Offline Online
Nachricht 15 von 19
243 Mal angesehen

Hallo,

 

lt. Portal kann die Endabrechnung (für prüfende Dritte) für die Neustarthilfe ab 1.11.2021 vorgenommen werden.

 

Ich finde dort leider keine Möglichkeit, wie und wo das erfolgen kann.

 

Hat da schon jemand mehr Erfahrungen und kann helfen?

 

 

0 Kudos
lösungsorientiert
Beginner
Offline Online
Nachricht 16 von 19
230 Mal angesehen

Das gilt mMn für die Direktanträge. Für die prüfenden Dritten soll es Ende November freigeschalten werden. Siehe Link von Herrn Speck

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/ueberbrueckungshilfe/

 

0 Kudos
jewokw
Beginner
Offline Online
Nachricht 17 von 19
208 Mal angesehen

+ Ab 1.11.2021 kann im digitalen Antragsportal die Endabrechnung der Neustarthilfe durchgeführt werden +

 

läuft oben auf der Website

 

 

Alle Antragsteller, die Anträge auf Neustarthilfe über prüfende Dritte gestellt haben, können über die prüfenden Dritten voraussichtlich ab Ende November 2021 bis 30. Juni 2022 eine Endabrechnung einreichen.

 

OK habe es gefunden...

Bin halt etwas verwirrt 🙂

0 Kudos
lösungsorientiert
Beginner
Offline Online
Nachricht 18 von 19
206 Mal angesehen

ändert nichts an meiner Aussage

0 Kudos
jewokw
Beginner
Offline Online
Nachricht 19 von 19
202 Mal angesehen

Danke... hab es jetzt gefunden.

 

Steht halt im Laufband oben nichts so drin.

0 Kudos
18
letzte Antwort am 02.11.2021 10:49:43 von jewokw
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage