Hallo zusammen,
in letzter Zeit haben wir immer öfters Streitigkeiten mit Finanzamt wg. Verspätungszuschlag. (Finanzamt kann oft die Steuererklärungen, aus welchem Grund auch immer nicht finden oder so) Oder heißt oft, dass die Steuererklärung zu spät übermittelt wurde, obwohl Übermittlung rechtzeitig war.
Oft möchte Finanzamt die Protokolle der Übermittlung haben.
Bei uns in Kanzlei werden die seit kurzem auch in Doc.org gespeichert.
Ich bin der Meinung man braucht es nicht speichern, weil man kann es im Programm immer abrufen, wenn die Übermittlung durchgeführt wurde. (Ich finde es ist Müll und verbraucht sehr viel Speicherplatz)
Mich würde es sehr interessieren wie es die anderen machen......
Wäre für paar Rückmeldungen sehr dankbar.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Für solche Fälle haben wir dem Finanzamt meist das Protokoll zur Elektronischen Datenübermittlung eingereicht.
Das Protokoll beinhaltet neben dem Zeitpunkt des Übermittlungsauftrages auch den Tag des Eingangs bei der Finanzverwaltung.
Weiterhin finden sich die Telenummer und die Elster-ID in dem Protokoll.
speichert ihr diese Protokolle aber extra ab, oder wenn nötig Ausdruck aus Programm?
Sie finden das Übermittlungsprotokoll
Wie kommt es da hinein, Datev? Die StErkl habe ich zu diesem Zeitpunkt schon lange "abgeschlossen" #Prozessorientierung!
Wir speichern es nicht gesondert ab, da es im Programm zur Verfügung steht.
Die Aktualisierung des Status erfolgt bei uns täglich durch Aboaufträge (ELSTER: Eingang der elektronisch übermittelten Steuererklärung bei der ... - DATEV Hilfe-Center).
Eine doppelte Archivierung ist m.E. nach nicht notwendig. Im Zweifel:
Steuerprogramm XY -> Mandant -> Daten holen -> Elster Aufträge abfragen