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Kurios - Abrechnungsstelle Neustarthilfe kennt den 29.2.24 nicht - Frist versäumt

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letzte Antwort am 04.03.2024 10:25:36 von rschoepe
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martin65
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Und wieder eine Kuriosität.

 

Eine Antragstellerin wurde wiederholt angefragt Erläuterungen zur Endabrechnung der NSH abzugeben.

 

Der Bewilligungsstelle waren die Antworten der Dame nie genau genug.

 

Zuletzt hat die Bewilligungsstelle am 20.2.24 rückgefragt und den typischen Endtermin, nicht in Tagen, sondern mit dem Datum 1.3.2024 im Text benannt. Bei Nichteinhaltung des Termins wurde gedroht einen Teilbewilligungsbescheid zu erlassen.

 

Und was ist passiert? Genau! Die EDV war schlauer als der Sachbearbeiter und hat die Frage, und damit auch die Antwortmöglichkeit (wohl) gestern nach 9 Tagen, also am 29.2.2024 aus dem System gelöscht. Gestern Mittag gab es die Frage noch im System.

 

Mir fehlen die Worte. 

 

Schönes Wochenende

 

Martin Heim

 

 

 

 

metalposaunist
Unerreicht
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@martin65 schrieb:

Mir fehlen die Worte. 


Mir nicht. Willkommen in Deutschland 🇩🇪 und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt auf Lebenszeit genug für uns alle zu tun, damit wir dieses Land IT-technisch noch irgendwie retten können. Also, zumindest die Dauer verlängern können, bis es dann soweit ist. 

 

Schaltjahre kommen auch nur alle 4 Jahre vor! Konnte doch vorher keiner ahnen, dass Corona solange nachwirkt! 😂 Ist nur blöd, dass man Google fragen kann, ob das Jahr 2462 ein Schaltjahr ist. Google kann ja rechnen. Excel auch. Unsere Behörden wohl nicht? Schade. 

 

Dass Schlimme ist, dass man der Dame da auch schwer einen Vorwurf machen kann, wenn sie alles dran setzt, die §§§ alle bestmöglich einzuhalten. Aber von Bürokratieabbau liest man nur - merken tut man nichts 😅

 

Wollen wir nicht alle zusammen ein Buch drüber schreiben und das feierlich Marco Buschmann überreichen? Das hätte doch was! Wobei, der läuft dann beim Termin bestimmt einfach weg. Ist ja unangenehm ... 

viele Grüße aus dem Rheinland – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
quantenjoe
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Moin MOIn

 

Nur weil Schaltjahre in unserer Lebenszeit alle 4 Jahre vorkommt, muss dass in unserer schnelllebigen Software Zeit nicht unbedingt berücksichtigt sein. Warum auch, mit etwas Glück gibt es die nächste Softwareversion schon vor dem 29. Februar. Wenn es dann schief geht ... Pech gehabt, es gibt dann immer einen Schuldigen in der Planungsebene, der natürlich nicht die notwendigen Informationen zur Planung bekam, ... eigentlich, wenn Softwareentwicklung zu kurze Zeiträume umfasst.

 

Passend die Meldung bei Heise, dass am 29.02. die Tankstellen in Neuseeland nicht funktionierten.

 

OK die Aufregung um das Jahr 2000 ist auch fast ein 1/4 Jahrhundert schon weg. Da noch mit  (Extra 3) Opa mit Herzschrittmacher 1999 super Party. 2000: Opa kaputt.

Da heute die Zyklen schneller sind, ist halt der Opa bereits spätestens nach 4 Jahren kaputt.

 

Ist halt der Preis dafür, dass Software-Qualitätssicherungskosten besser auf die Anwender verschoben wird. Hat den Vorteil, dass man auch nur die häufigsten Fehler bedienen muss. Spart Kosten und die Anwender sind zu Beta-Testern gemacht worden (bzw. oft habe ich den Eindruck zu Alpha-Testern).

 

Und zu Bürokratieabbau: Wo denkst du hin?

Bürokratie kann wie die Entropie bestenfalls gleichbleiben, in der Regel wie sie aber ansteigen. Das ergibt allein schon daraus, dass es viel mehr neue Gesetze gibt als alte abgeschafft werden. Entsprechend braucht die Verwaltung für die Abbildung der neuen Gesetze zusätzliche Ressourcen (wunderbar erklärt in einer Folge "Yes, Minister" aus den 1980er Jahren).

 

EIn Buch für Buschmann? Für den wäre das eine großartige Publicity-Gelegenheit. Kostet nichts, kann sich als Opfer der Verhinderungstaktiken von anderen zum Abbau von Gesetzen und Verordnungen darstellen und genau diesen Abbau fordernd unterstützen.

Passieren wird trotzdem nichts. Liegt halt daran, irgendwer profitiert immer noch von den alten Regelungen und sorgt dafür dass diese nicht abgeschafft werden. Ist auch seit Jahrzehnten bekannt und da nichts passiert folgt daraus, dass bisher jede Bundesregierung den Konflikt gescheut hat.

 

Und Daniel, ganz ehrlich, soviel können wir gar nicht tun, um das Land auch nur ansatzweise IT-technisch zu retten. Wir können bestenfalls unsere Kanzleien retten - sofern die Geschäftsführung mitspielt (was bei mir glücklicherweise der Fall ist). IT-Wissen ist in der Politik leider nur ein untergeordneter Entscheidungsfaktor. Ein weit untergeordneter.

 

Anyway 1 Kudo (mehr kann ich nicht vergeben) immer wert!

 

QJ

vw
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Hallo,

meine Hausbank ist da schon viel weiter! Die kennen sogar den 30. Februar 🤣.

 

Screenshot 2024-03-03 115125.png

Gruß, Volker

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
martin65
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Aber offensichtlich hat die Hausbank doch gewisse Zweifel.

 

Schön, dass z.B. die Zinsen bis 30.2. berechnet werden. Gleicht sich aber alles aus, da das Bankenjahr nur 360 Tage zählt.

 

 

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rschoepe
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Ich würde ja ganz treudoof anfragen, ob sie die Frage zurückgezogen haben, da sie vor Fristablauf schon aus dem System verschwunden wäre. 😄

martin65
Meister
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Wen um Gotteswillen soll ich fragen? Es droht der Schlussbescheid mit Teilabhilfe. ich freue mich auf das Klageverfahren.

 

In dem speziellen Fall habe ich keine Lust, weil die Mandantin uns nicht bezahlen kann und ich die Fragen und Antworten aus Pflichterfüllen ggü. der Bewilligungsstelle beantworte bzw. weiterleite.

 

Murphys Gesetz. Mandantin mit der niedrigsten Gebühr und höchstem zeitlichen Aufwand. 

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rschoepe
Fachmann
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@martin65  schrieb:

Wen um Gotteswillen soll ich fragen?


Na, die Bewilligungsstelle.

Aber das klingt in der Tat nach einem ganz tollen (/s) Fall …

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letzte Antwort am 04.03.2024 10:25:36 von rschoepe
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