Hallo in die Runde,
nach meinem bisherigen Kenntnisstand ist bei der Kassenmeldung das Anschaffungsdatum des eAs als Pflichtfeld mit einem Tagesdatum (TT.MM.JJJJ) zu erfassen.
Wie ist vorzugehen, wenn das exakte Anschaffungsdatum oder Datum der zur Verfügungstellung des eAs nicht bekannt ist bzw. nicht exakt ermittelt werden kann? Kann hilfsweise der 01.01.2020 erfasst werden und ein entsprechender Kommentar an das Finanzamt ergänzt werden, wenn das System vor 2020 beschafft wurde? Über die ELSTER Ausfüllanleitung bin ich leider auch nicht schlauer geworden?
Zur Inbetriebnahme der TSE habe ich ein exaktes Datum vorliegen.
Kann jemand helfen oder hat schon Erfahrung hiermit? Vielen Dank!
Wenn ich nicht weiß wann Sie gekauft wurde, habe ich dann überhaupt einen Beleg?
Hallo tu_heegie,
danke für die Rückmeldung. Ehrlich gesagt verstehe ich Deine Fragestellung oder Deinen Hinweis nicht.
In meinem Fall geht es um die Meldung eines eAs mit Kassenfunktion. Das eAs ist schon lange im Einsatz (vor 2020), wurde jedoch nicht gekauft, sondern seit Ewigkeiten gemietet bzw. zur Verfügung gestellt. Deshalb habe ich kein taggenaues Datum der Anschaffung bzw. der Zurverfügungstellung des eAs im Zugriff.
Zur TSE habe ich ein taggenaues Datum aus 2022 vorliegen.
Danke.
Ich glaube der Hinweis basiert darauf dass man meistens für ein Kassensystem etwas bezahlt und daher anhand der Buchhaltung / eines Belegs einen Zeitraum vorliegen hat.
Vielleicht weiß der Vermieter wann er die Kasse überlassen hat?!
@Industrial_Engineer schrieb:seit Ewigkeiten gemietet bzw. zur Verfügung gestellt.
Dann sollte es ja trotzdem irgendwo noch einen Mietvertrag o.ä. geben, aus dem du das Datum entnehmen kannst. Oder du schaust in der Buchhaltung, wann die Gerätemiete das erste Mal gebucht wurde, und nimmst hilfsweise den 1. des Monats.