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Dezemberhilfe - Anrechnung Überbrückungshilfe I bei Kleinbeihilfe

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letzte Antwort am 13.01.2021 12:01:18 von schöni
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JulianK
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Der Antrag auf Dezemberhilfe verwirrt mich mit den Angaben zur Anrechnung der Summe der Kleinbeihilfen, vielleicht kann ein Kollege weiterhelfen:

 

Anrechnung Überbrückungshilfe.png

 

Dort steht im Fließtext, dass zur Kleinbeihilferegelung auch die erste Phase der Überbrückungshilfe gehört. Kurz darunter soll die Summe der erhaltenen oder beantragten Kleinbeihilfe (AUßER Überbrückungshilfe I) eingetragen werden. Ja was denn jetzt? Der Klammerzusatz hat in der Novemberhilfe übrigens noch gefehlt!

 

Meines Erachtens müsste die Eintragung dort erfolgen, denn es handelt sich ja um eine Kleinbeihilfe, welche den maximalen Förderbetrag mindert.

 

Auch die Novemberhilfe müsste meines Erachtens in diese Zeile eingetragen werden, hierzu jedoch kein Wort im Fließtext darüber (vermutlich copy&paste aus der Novemberhilfe).

 

"Witzig" ist auch, dass man beim Antragsdatum für die anzurechnende 2. Phase der Überbrückungshilfe lediglich das Jahr 2021 auswählen kann... natürlich sind diese Anträge für gewöhnlich in 2020 gestellt worden.

matthiasbergmann
Einsteiger
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@JulianK  schrieb:

[...]

"Witzig" ist auch, dass man beim Antragsdatum für die anzurechnende 2. Phase der Überbrückungshilfe lediglich das Jahr 2021 auswählen kann... natürlich sind diese Anträge für gewöhnlich in 2020 gestellt worden.


Das ist derzeit auch andersherum so, also bei Anträgen auf Überbrückungshilfe II für die Anrechnung der Novemberhilfe.

Wenigstens tritt so ein Fehler nicht (schon wieder) beim Geburtsdatum auf...

andrereissig
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Ich vermute fast, daß im Klammervermerk die ÜBHII stehen sollte, denn die fällt ja eben NICHT unter die Kleinbeihilferegelung, sondern unter die Bundesregelung Fixkostenhilfe.

 

Zumal die ÜBHII ja schon im Feld darüber abgefragt wurde (Erster Punkt "Verhältnis zu anderen Programmen").

Live long and prosper!
JulianK
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Wenn ich mir bei Anrechnung der Überbrückungshilfe II abhelfen will, indem ich beim Antragsdatum 03.11.2021, statt richtigerweise 03.11.2020 eingebe kommt folgende Meldung:

 

Datum Zukunft.png

 

Blöd nur wenn man eben kein Datum aus 2020 eingeben kann... 😜 Bleibt einem wohl nur der 01.01.2021 als fiktives Datum - was dann bestimmt zur Rückfragen der Bewilligungsstelle führen wird, super!

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andrereissig
Allwissender
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Nur nochmal zur Sicherheit und Rückbestätigung:

 

Bundesregelung Kleinbeihilfen:

 

  • Soforthilfe
  • ÜBHI
  • Novemberhilfe
  • Dezemberhilfe

Bundesregelung Fixkostenhilfe:

 

  • ÜBHII
  • ÜBHIII

 

Das müsste doch die korrekte Zuordnung sein, richtig?

Live long and prosper!
bodensee
Allwissender
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Bin auf die Antwort gespannt, ich traue mir so langsam diesbezüglich kein Urteil mehr zu. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
JulianK
Einsteiger
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@andrereissig  schrieb:

Nur nochmal zur Sicherheit und Rückbestätigung:

 

Bundesregelung Kleinbeihilfen:

 

  • Soforthilfe
  • ÜBHI
  • Novemberhilfe
  • Dezemberhilfe

Bundesregelung Fixkostenhilfe:

 

  • ÜBHII
  • ÜBHIII

 

Das müsste doch die korrekte Zuordnung sein, richtig?


Ja, diese Zuordnung ist meines Erachtens korrekt. Siehe auch FAQ November-/Dezemberhilfe Punkt 4.8 und jeweils Punkt 4.16 beim FAQ der Überbrückungshilfe I und II.

 

EDIT: Das Problem der Eingabe des Antragsdatums aus 2020 für die anzurechnende Überbrückungshilfe II wurde inzwischen behoben!

Hilmar_Speck
Aufsteiger
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Grundsätzlich okay, wenngleich Novemberhilfe PLUS (=Stufe II) und Dezemberhilfe PLUS (=Stufe II) auch noch zur Bundesregelung Fixkostenhilfe 2020 zählen und Wechselwirkungen nicht ausgeschlossen sind. 

 

Die Stufe III der November-/ Dezemberhilfe mal außen vor gelassen. 

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/2020/12/28/eu-beihilferecht/

 

https://www.stbk-sachsen-anhalt.de/2020/11/12/ueberbrueckungshilfe/

 

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

 

Hilmar Speck 

Mit freundlichem Gruß


Hilmar Speck
schöni
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Hallo,

 

ich wollte nochmal auf das Ursprungsthema zurückkommen.

 

Auch mich verwirrt die Eintragung der erhaltenen Beihilfen.

 

In der Überschrift steht Bundesregelung Kleinbeihilfen und in Absatz darunter wird von Fixkostenhilfe 2020 Ja/Nein gesprochen (sind ja verschiedene Programme).

 

Unsere Mandanten haben Corona Soforthilfe, Überbrückungshilfe I und Novemberhilfe beantragt. Muss ich da nun nein anhaken, da keine dieser Hilfen unter die Fixkostenhilfe 2020 fällt oder ja? Die Hilfen bei uns sind ja alle unter die Kleinbehilfe zu sortieren. Wenn man ja macht und nichts einträgt wird auch nicht gerechnet (daher eine Zahl als Beispiel). Wenn wir nein machen tragen wir ja keine bereits erhalten Hilfen ein.

 

Also konkret JA oder NEIN anhaken und was als Betrag da rein.

 

Das Sollte ja alle haben.

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letzte Antwort am 13.01.2021 12:01:18 von schöni
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