Der einmalige Aufwand (wenn das Postfach vorhanden ist) ist gemeint; in der Folge liegt er auch bei 0 Sekunden.
In der Zeit der beiden Beiträge hier zum Thema, wäre das bereits eingerichtet gewesen 😉
"Früher schon an später denken . . ." vielleicht ist man Drang nach vorne auch chronisch und prüfe derlei Dinge kurz an, verwerfe sie recht schnell, wenn es mich nicht überzeugt und setze es sofort um, wenn ich es sinnvoll erachte; zumindest in den Testbetrieb.
Außerdem möchte ich auch Bescheid wissen, wenn Mandanten das E-Rechnungspostfach nutzen und ggf. Support leisten.
Jedenfalls fühle ich mich damit schon etwas wohler, als mit der "Weiterleitungsregel". Hier hat mein Systempartner, mit Umstellung auf E-Rechnung, die "Betreff-" Angaben geändert, die Bestandteil der Weiterleitung war und merkte dann in der Buchführung, dass die Rechnung fehlte...
Ich sehe die E-Rechnungsplattform schon als Schritt nach vorne.
Die Umsetzung via "angeordneter Zwangsmaßnahme" kann man durchaus kritisch sehen.
Sehr geehrte Community-User,
gern möchte ich eine Zusammenfassung zum Thema Zustellung der DATEV-Rechnung in Belege online posten.
@chrisocki Wie es zu der Aussage das es keine Pläne zur Umstellung des Zustellweges im Mai kam, kann ich leider hier in der Community nicht beurteilen, da ich den Servicekontakt nicht kenne. Eine interne Kommunikation gab es zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht, da im Mai noch nicht alle rechtlichen und technischen Fragen abschließend geklärt waren.
Der Zustellweg Belege online für die DATEV-Rechnung wird aus technischen Gründen zum 31.12.2025 eingestellt. Es wären hier umfangreiche technische Änderungen nötig. Da es einen gleichwertigen Weg gibt, bei dem die Rechnung ebenfalls automatisch in Belege online eingestellt wird, nutzen wir diese nötigen Ressourcen anderweitig. Die Dezember-Rechnung wird somit Anfang Januar letztmalig in den Belege online Bestand eingestellt.
Durch die DATEV E-Rechnungsplattform gibt es diese gleichwertige Alternative, bei der die DATEV-Rechnung ebenfalls automatisiert in den verbundenen Belege online Bestand eingestellt wird. Wie @deusex bereits geschrieben hat, funktioniert die Übertragung in den Bestand zuverlässig und automatisiert. Ein manueller Abruf der Rechnung in der E-Rechnungsplattform sowie das regelmäßige Anmelden in dieser ist nicht notwendig.
Die Zustellung der DATEV-Rechnung an das DATEV E-Rechnungspostfach und Übertragung in den Belege online Bestand ist für Sie selbstverständlich kostenfrei.
Weitere Informationen zum Thema E-Rechnung bei DATEV erhalten Sie auf unserer Internet-Seite unter: go.datev.de/erechnung
Informationen zur elektronischen DATEV-Rechnung erhalten Sie unter go.datev.de/rechnung
Viele Grüße
Andreas Löhr
Rechnungsschreibung & Payment