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Corona Soforthilfe NRW Ratenzahlung

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letzte Antwort am 05.12.2023 07:28:46 von martin65
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martin65
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Hallo Community,

 

Inzwischen hat das Wirtschaftsministerium NRW für die Rückzahlung der Corona Soforthilfe NRW einen Hinweis bezüglich der heute 30.11.2023 spätestens fälligen Rückzahlung der staatlichen Hilfe veröffentlicht.

 

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 

 

Ab Montag den 4.12.2023 können wohl Ratenzahlungsvereinbarungen beantragt werden.

 

Auf die Sachlage hat die ig-nrw-soforthilfe hingewiesen, mit deren Hilfe einige Prozesse zu Gunsten der Empfänger der Soforthilfe mit positiven Urteilen ausgegangen sind.

 

Viele Grüße

 

Martin Heim

cro
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@martin65  Super! Verkürzt meinen Zeitaufwand erheblich.

 

Und wer was zur LHO (z.B. § 59) wissen will (Bundesland beachten!) NRW:

SGV Inhalt : Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung | RECHT.NRW.DE

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martin65
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Das ist ja "lustig"

 

Hat letzte Woche ein Link von https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 auf die Seite von https://service.wirtschaft.nrw/ verwiesen, gab es dort einen Hinweis auf die Möglichkeit der Stellung eines Ratenzahlungsantrages, so ist dieser Hinweis nunmehr verschwunden. (Montag 4.12., 7:30 Uhr)

 

Auch in der Suchmaske kann man weder "Ratenzahlung" noch "Corona-Soforthilfe" etc. finden.

 

Vielen Dank für nichts, NRW.

 

 

montagliche Grüße

 

Martin heim

 

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oliverstippe
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Zumindest jetzt gelangt man über den Button "Corona Wirtschaftshilfe" zum Stundungs- und Ratenzahlungsantrag, https://service.wirtschaft.nrw/antrag/corona-wirtschaftshilfe-leistungsauswahl/.

 

 

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martin65
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Ja, das stimmt, man könnte jetzt seinen Ratenzahlungsantrag bearbeiten.

 

Allerdings traue ich höchstens 2% meiner Mandanten zu, bis zum Formular vorzudringen.

 

Ich bin trotz Elster-Account noch nicht bis zum Formular vorgedrungen. Jetzt warte ich auf die Unterstützung unseres EDV-Dienstleisters.

 

 

Die Hürden sind wieder hoch. Bürokratie in Reinkultur

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letzte Antwort am 05.12.2023 07:28:46 von martin65
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