Hallo Community,
Inzwischen hat das Wirtschaftsministerium NRW für die Rückzahlung der Corona Soforthilfe NRW einen Hinweis bezüglich der heute 30.11.2023 spätestens fälligen Rückzahlung der staatlichen Hilfe veröffentlicht.
https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Ab Montag den 4.12.2023 können wohl Ratenzahlungsvereinbarungen beantragt werden.
Auf die Sachlage hat die ig-nrw-soforthilfe hingewiesen, mit deren Hilfe einige Prozesse zu Gunsten der Empfänger der Soforthilfe mit positiven Urteilen ausgegangen sind.
Viele Grüße
Martin Heim
@martin65 Super! Verkürzt meinen Zeitaufwand erheblich.
Und wer was zur LHO (z.B. § 59) wissen will (Bundesland beachten!) NRW:
SGV Inhalt : Landeshaushaltsordnung (LHO); Bekanntmachung der Neufassung | RECHT.NRW.DE
Das ist ja "lustig"
Hat letzte Woche ein Link von https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 auf die Seite von https://service.wirtschaft.nrw/ verwiesen, gab es dort einen Hinweis auf die Möglichkeit der Stellung eines Ratenzahlungsantrages, so ist dieser Hinweis nunmehr verschwunden. (Montag 4.12., 7:30 Uhr)
Auch in der Suchmaske kann man weder "Ratenzahlung" noch "Corona-Soforthilfe" etc. finden.
Vielen Dank für nichts, NRW.
montagliche Grüße
Martin heim
Zumindest jetzt gelangt man über den Button "Corona Wirtschaftshilfe" zum Stundungs- und Ratenzahlungsantrag, https://service.wirtschaft.nrw/antrag/corona-wirtschaftshilfe-leistungsauswahl/.
Ja, das stimmt, man könnte jetzt seinen Ratenzahlungsantrag bearbeiten.
Allerdings traue ich höchstens 2% meiner Mandanten zu, bis zum Formular vorzudringen.
Ich bin trotz Elster-Account noch nicht bis zum Formular vorgedrungen. Jetzt warte ich auf die Unterstützung unseres EDV-Dienstleisters.
Die Hürden sind wieder hoch. Bürokratie in Reinkultur
.