abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Überbrückungshilfe - zwei Einzelunternehmen

42
letzte Antwort am 20.03.2023 13:59:21 von verenafriedel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
mfloeter
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 31 von 43
2483 Mal angesehen

Jetzt sind wir wieder am den Punkt, der mir auch in einem Seminar begegnet ist. 

Warum wird dann in den FAQ (abgeschrieben aus der EU Verordnung aus 2014) von verbundenen Unternehmen gesprochen, "[...]sofern sie (die Einzelunternehmen) ganz oder teilweise in demselben Markt oder in sachlich benachbarten Märkten tätig sind."?

Das muss doch wissentlich ignoriert werden, wenn für mehrere Einzelunternehmen in verschiedenen Branchen, ein gemeinsamer Antrag gestellt wird.

Gewerbesteuer sehe ich ähnlich wie @Uwe_Lutz , warum 2x Freibetrag, wenn nur eine Rechtspersönlichkeit vorliegt?

 

Fragen über Fragen.. Am Ende machen wir uns über solche Sachen unendlich Gedanken, es wird im Nachhinein zum Vor- oder Nachteil in den FAQ geregelt oder der prüfende Dritte darf subsumieren, was er am geeignetsten hält. 

 

 

0 Kudos
verenafriedel
Beginner
Offline Online
Nachricht 32 von 43
2476 Mal angesehen

@wwinkelhausen wir waren wohl im selben Seminar 🙂 das Argument mit den GbRs ist mir nicht mehr eingefallen... mich hat es jedenfalls überzeugt und alle Juristen, mit den ich bisher gesprochen habe, sehen das schon immer ganz klar so.

 

0 Kudos
verenafriedel
Beginner
Offline Online
Nachricht 33 von 43
2474 Mal angesehen

Zum Thema Gewerbesteuer empfehle ich einen Blick in §2 GewStG und die Definition Gewerbe. Ansonsten wären ja schon zwei Gewerbeanmeldungen gar nicht möglich.




verenafriedel
Beginner
Offline Online
Nachricht 34 von 43
2460 Mal angesehen

@mfloeter 

ich denke, da in diesem Sinne keine zwei Unternehmen vorliegen, kommt man in die Verbundvorschrift gar nicht hinein. 


0 Kudos
mfloeter
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 35 von 43
2448 Mal angesehen

Ich verstehe was Sie meinen, auch das mit dem GewStG ist klar, war nur als etwas ketzerisches Beispiel dem hinzugefügt.

 

Meiner Meinung nach könnte das stimmen, dass man gar nicht erst in die Verbundvorschrift reinkommt.

 

Um das Beispiel mit dem nur einmal heiraten aufzugreifen: Wenn klar ist, dass man nur einmal heiraten kann, dann schreibe ich anschließend doch nicht noch zusätzlich: "Auch kann man nur einmal heiraten, sofern XY vorliegt." So eine Aussage tätige ich doch nur, wenn es auch möglich wäre zweimal zu heiraten. Nämlich dann, wenn XY nicht vorliegt. (wobei hier natürlich das "Auch" einen anderen kausalen Zusammenhang in den FAQ hat. Da geht es ja erst um Konzerne, Mutter-/Tochtergesellschaften. Das "Auch" ist dann von Einzelunternehmen auf Konzerne etc. zu beziehen)

 

Rein logisch betrachtet ist es klar ein Antrag, nur dann belasse ich es bei der Definition von Unternehmen am Beginn der FAQ, und gehe beim Punkt verbundene Unternehmen auf jene ein, bei denen eine zusätzliche Erläuterung Sinn macht. Und nicht auf mehrere Einzelunternehmen einer einzelnen natürlichen Person.

0 Kudos
lorenzbro
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 36 von 43
2189 Mal angesehen

Guten Tag in die Runde!

 

Wir hatten bei mehreren Mandanten den gleichen Fall und haben nun tatsächlich eine verbindliche Auskunft von der Hotline erhalten, nachdem ein Prüfungsfall eröffnet worden ist. Hier nun auszugsweise die Antwort:

 

"Sie haben sich mit der Frage an den Service- und Experten-Desk der BMWi-Hotline gewandt. Unsere Experten unterstützen Sie bei Ihren Fragen zum Antragsverfahren und den einzelnen veröffentlichten Hilfs- und Maßnahmenprogrammen. Wir haben uns mit dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt auseinandergesetzt und möchten Sie auf folgende Punkte hinweisen:

 

Bzgl. eines ähnlichen Sachverhalts haben wir uns fachlich mit dem BMWi abgestimmt und geben die erhaltenen Informationen gerne weiter:

 

Unsere Frage:
„Als Unternehmen gilt dabei jede rechtlich selbstständige Einheit mit eigener Rechtspersönlichkeit unabhängig von ihrer Rechtsform, die wirtschaftlich am Markt tätig ist“
1. Kann generell nur ein Antrag auf ÜH gestellt werden, wenn eine nat. Person (Einzelkaufleute oder Kleingewerbetreibende) mehrere Unternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens betreibt, selbst wenn zwei verschiedene Gewerbeanmeldungen vorliegen?
2. Ist es daher richtig, dass bei Existenz mehrerer Einzelunternehmen immer nur ein gemeinsamer Antrag gestellt werden kann, auch wenn die verschiedenen Einzelunternehmen nicht ganz oder teilweise in demselben Markt oder in sachlich benachbarten Märkten tätig sind (z.B. 1. Einzelunternehmen = Gaststätte; 2. Einzelunternehmen = Handel mit Kinderspielzeug)? (FAQ 5.2 würde dann nur natürliche Personen betreffen, die aufgrund Anteilsbesitz, Stimmrechten oder in sonstiger Weise Unternehmen (Personen- oder Kapitalgesellschaften oder sonstige rechtlich selbständige Rechtsträger) kontrollieren, aber keine Einzelkaufleute oder Kleingewerbetreibende mit mehrere Einzelunternehmen.)

Erhaltene Antwort:
1. Ja.
2. Ja.

 

Beachten Sie bitte, dass Foren oder andere Tertiärquellen für uns nicht maßgebend sind. Die Subsumption des Sachverhalts obliegt alleinig dem prüfenden Dritten und darf nicht von uns übernommen werden."

 

Somit wäre der Sachverhalt zumindest geklärt, auch wenn natürlich im letzten Satz wieder die Standardformulierung enthalten ist, dass letztlich die prüfenden Dritten (also wir) für die Subsumption verantwortlich sind.

 

Viele Grüße!

SamiAziz
Beginner
Offline Online
Nachricht 37 von 43
2140 Mal angesehen

Guten Tag,

 

ich bin Gewerbetreibender und normalerweise als Veranstaltungstechniker tätig. Hier betreibe ich seit 2008 ein Gewerbe als Soloselbstständiger. Seit März 2020 ist mein Auftragsvolumen um 99% zurückgegangen. Im Mai 2020 habe ich ein neues Gewerbe für Baumpflege angemeldet und erziele damit seit November 2020 Umsätze. Für mich stellt sich auch die Frage, ob ich die Umsätze aus dem Baumpflegebetrieb gegen die Vergleichsumsätze des Veranstaltungstechnik-Betriebs aus 2019 gegen rechnen muss. Wäre dies so, wäre ich nicht antragsberechtigt. 

 

Dieses Beispiel steht in den FAQs zur Überbrückungshilfe und der BstBK vom 01.03.2021:

 

"Beispiel: Ein Unternehmensverbund betrieb im November 2019 zwei Restaurants und einen
Supermarkt. Die Restaurants trugen 85 Prozent zum Gesamtumsatz des Jahres 2019 bei. Im
Juli 2020 eröffnete der Unternehmensverbund einen weiteren Supermarkt, so dass beide
Supermärkte zusammen derzeit 60 Prozent zum verbundweiten Umsatz beitragen. Der neu
gegründete Supermarkt kann „herausgerechnet“ werden, sofern er als rechtlich klar
abgrenzbares Unternehmen oder als eindeutig abgrenzbare Betriebsstätte geführt wird."

 

Für mich würde das bedeutet, dass ich das Baumpflegegewerbe vernachlässigen kann. Dies würde aber dem vorstehenden Beitrag widersprechen.

0 Kudos
lorenzbro
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 38 von 43
2133 Mal angesehen

Guten Tag!

 

Das fällt nun wahrscheinlich unter die Interpretation/Subsumierung des prüfenden Dritten; verbindliche Auskünfte hierzu wird man vermutlich nicht erhalten können.

 

Grundsätzlich ist nach der Antwort des BMWI für eine natürliche Person, die mehrere Einzelunternehmen führt, ein Antrag mit kumulierten Umsätzen und Fixkosten zu stellen.

 

Danach folgt die aufgeführte Ausnahme bei hinzugekommenen Betriebsstätten (Auszug FAQ Überbrückungshilfe III): "Das bedeutet: Fallen Betriebsstätten oder verbundene Unternehmen zwischen 1. Januar 2019 und 30. Juni 2021 weg, so sind deren Umsätze und Kosten herauszurechnen; kommen verbundene Unternehmen oder Betriebsstätten zwischen 1. Januar 2019 und 30. Juni 2021 hinzu, so können deren Umsätze und Kosten wahlweise beide mit berücksichtigt oder beide herausgerechnet werden (bei Kauf auf Basis der Unterlagen des Vorgängers)."

 

Nach dieser Lesart wäre es so, dass grundsätzlich ein Antrag zu stellen ist, der Baumpflegebetrieb jedoch wahlweise in beiden Jahren (Vergleichszahlen 2019 und aktuelle Zahlen 2020/2021) mit berücksichtigt oder herausgerechnet werden kann, sofern die Unternehmen eindeutig abgrenzbar sind, was hier aber offensichtlich der Fall sein sollte. Sofern es günstiger ist, in herauszurechnen, sollte dies nach der Lesart der FAQ möglich sein.

 

Viele Grüße!

Claudia07
Beginner
Offline Online
Nachricht 39 von 43
760 Mal angesehen

Hallo,

wie ist es in deinem Fall ausgegangen? Mich interessiert sehr, ob die Einnahmen des Vermessungsbüros angegeben werden mussten. Danke und viele Grüße!

0 Kudos
Claudia07
Beginner
Offline Online
Nachricht 40 von 43
760 Mal angesehen

Hallo, darf ich erfahren, wie es ausgegangen ist? Mussten die Einnahmen des vermessungsbüros angegeben werden oder nur die des Hotels, also die firma, die durch Corona in Schwierigkeiten kam ? Lieben Gruß 

0 Kudos
Claudia07
Beginner
Offline Online
Nachricht 41 von 43
759 Mal angesehen

.

0 Kudos
Theresa_92
Beginner
Offline Online
Nachricht 42 von 43
426 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich bin gerade dabei Schlussabrechnungen zu erstellen und habe auch ein Problem in Bezug auf verbundenes Unternehmen oder nicht.

 

Das erste Mandant betreibt zum einen eine Eventlocation und zum anderen eine Hengststation.

Das zweite Mandant hat ein Hotelgewerbe und einen Reiterhof, welche getrennt voneinander betrieben werden.

 

Wir haben für beide Mandanten jeweils einen Antrag gestellt, also in Summe 4 Anträge.

Als ich nun die Schlussabrechnung erstellen wollte, kann ich leider keine einzelne Organisationsprofile anlegen, da hier der Hinweis des Verbundes kommt.

 

Wie stuft Ihr denn die beiden Mandate ein?

Was soll ich nun in der Schlussabrechnung machen?

 

Liebe Grüße

 

Theresa

0 Kudos
verenafriedel
Beginner
Offline Online
Nachricht 43 von 43
405 Mal angesehen

Da ist meiner Ansicht nach pro Mandant eine Schlussabrechnung nötig. Hier ist das Thema gut zusammen gefasst:

https://www.ecovis.com/duesseldorf-koeln/blog/2021/06/30/konkretisierungen-zu-ueberbrueckungshilfe-3-veroeffentlicht/

In das Thema Verbund kommt man gar nicht, da es EIN Unternehmen ist - vorausgesetzt es handelt sich um einen Einzelunternehmer.

0 Kudos
42
letzte Antwort am 20.03.2023 13:59:21 von verenafriedel
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage