Hallo Community,
ich rege mich grad fürchterlich darüber auf, dass im Antragsportal die Überbrückungshilfe III Plus heute bereits auf die Monate Oktober bis Dezember 2021 ausgedehnt worden ist.
Ich hatte am Sonntag, dem 03.10. einen Antrag auf ÜBH3+ für die Monate Juli bis September eingestellt und bis heute auf die unterschriebene Erklärung meiner Mandantin warten müssen. Nach dem Hochladen des Dokuments lässt sich der Antrag jedoch nicht abschicken, weil die Monate Oktober bis Dezember 2021 nicht ausgefüllt sind.
Die Hotline für Antragstellende hat mir bestätigt, dass heute neue Software eingestellt wurde und nun alle 6 Monate auszufüllen sind. Darüber findet sich jedoch noch keinerlei Information in den FAQ usw.
Als Ausweg wurde mir von der Hotline lediglich vorgeschlagen, die Monate Oktober bis Dezember mit Nullen zu füllen und später ggf. einen Änderungsantrag zu stellen.
Ich finde, dass die so mit uns nicht umgehen können.
Bin ich zu Unrecht sauer?
Ich gebe ihnen vollkommen Recht. Es ist eine Katastrophe.
Für uns stellt sich jedoch noch folgende Frage:
Erstantrag ÜH III plus soll lt. Mandant zunächst nur für 07-09/2021 gestellt werden;
die Monate 10-12/2021 würden wir mit Umsatzprognosen bestücken, dass keine Förderung zustande kommt (Umsatzeinbruch < 30%); bei den Fixkosten 10-12/2021 würden wir lediglich die übrigen Kosten mit einer Pauschale (Prognose) angeben
Frage: wenn es die Liquidität des Mandanten zulässt, können die Monate 10-12/2021 dann über die Schlussrechnung nachgefordert werden (falls Umsatzeinbruch > 30%) unter Angaben der kompletten Fixkosten oder ist zwingend vorab ein Änderungsantrag erforderlich??
Gerne nehmen wir auch Rückmeldung bezüglich der Definition "coronabedingter Umsatzeinbruch" entgegen. Wie schaut das im Handwerk (bisher Auslandsmontagen getätigt) und in Ingenieursberufen aus? Wie "lange" ist ein Umsatzeinbruch noch coronabedingt ???
Noch eine bemerkenswerte Änderung, die einige Schlagkraft besitzen dürfte: Die Kausalität der Corona-Pandemie für den Umsatzrückgang wird nochmals eingeschränkt.
Nicht gefördert werden Umsatzausfälle, die z. B. nur aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhärenter Schwankungen auftreten.12Nicht als coronabedingt gelten beispielsweise Umsatzeinbrüche, die zurückzuführen sind auf wirtschaftliche Faktoren allgemeiner Art (wie Liefer- oder Materialengpässe) oder die sich erkennbar daraus ergeben, dass Umsätze bzw. Zahlungseingänge sich lediglich zeitlich verschieben.Ebenso sind Umsatzeinbrüche, die sich aufgrund von Schwierigkeiten in der Mitarbeiterrekrutierung ergeben, nicht coronabedingt.Im Falle von Betriebsferien sind die Umsatzausfälle nicht coronabedingt.
FAQ Ziff. 1.2
@Alexander_Herrmann schrieb:Noch eine bemerkenswerte Änderung, die einige Schlagkraft besitzen dürfte: Die Kausalität der Corona-Pandemie für den Umsatzrückgang wird nochmals eingeschränkt.
Nicht gefördert werden Umsatzausfälle, die z. B. nur aufgrund regelmäßiger saisonaler oder anderer dem Geschäftsmodell inhärenter Schwankungen auftreten.12Nicht als coronabedingt gelten beispielsweise Umsatzeinbrüche, die ........................................
Stimmt, das ist in der Ü III (dritte Phase) noch nicht enthalten.
Ab wann wird DATEV den Zeitraum bis Dezember erweitern?
Hallo Herr Müller,
schauen Sie mal im Beitrag Tool Rechnungslegungspflicht Überbrückungshilfe 3 Plus nach.
Vielleicht ist das ja auch bei Ihnen das Problem.
Viele Grüße