abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Regeln für Ablageorte bei ein- und ausgehende Scans (Kommunikationspaket)

4
letzte Antwort am 17.04.2023 11:32:26 von rapries
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
rapries
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
193 Mal angesehen

Hallo in die Runde!

 

Mit der zunehmend platzgreifenden elektronischen Akte müssen die immer noch umfänglich papiergebundenen Posteingänge über Scanner der Dokumentenablage zugeführt werden. Eine gute Idee von Datev ist es, die Daten über Regeln einem Ablageort automatisch zuzuführen.

 

Da zwar eine Erkennung des Aktenzeichens (Kanzlei und Gericht) sowie Datum des Schreibens im gescannten Dokument recht passabel funktioniert, habe ich gehofft, dass zumindest der Ablageort bei gescannten Dokumenten über die Postorganisationsstellen (anzulegender Kanal für Scanner) hierzu genutzt werden könnte.

 

st3434559627_de.png 

 

Im Rahmen der Erstellung einer Regel können folgende Kanäle ausgewählt werden:

 

Kanalvorgabe.png

An dieser Stelle klemmt es aber, da zwar die Rubrik "Scan" auszuwählen ist, jedoch - aus welchem Grund auch immer - nicht zu einem über "Scanner" konkret angelegten (individuellen) Kanal in der Software, also einer Postorganisationsstelle führt.

 

Regel.png

 

Mithin hat diese Möglichkeit wohl keinerlei Funktion, insbesondere, weil nicht klar ist, wie eine Nachricht (Datei) über "Scan" ohne konkreten "Kanal" eingehen sollte.

 

An die Entwickler dieser Funktion bei DATEV Anwalt gerichtet, stellen sich daher folgende Fragen:

 

- Auf welchen Eingangskanal greift diese Funktion [Regel gilt nur für Dokumente, die im Scanner-Kanal (welcher/welche?) abgelegt werden.] konkret zurück?

 

- Wäre es nicht sinnhafter, wenn mehrere Scanner-Kanäle vorhanden sind,  bei Anlage einer Regel die Auswahl eines konkreten, also durch den Nutzer angelegten Scanner-Kanals zuzulassen?

 

Sollte ein Kollege bereits eine Lösung hierzu haben, wäre ich hieran natürlich ebenso interessiert. 

 

Viele Grüße aus Thüringen

 

RA Pries   

 

DATEV-Mitarbeiter
Carsten_Groß
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 5
177 Mal angesehen

Guten Morgen @rapries ,
hallo Community

 

zunächst einmal vielen Dank für Ihre ausführliche und gut verständliche Frage. Wenn nur mehr Anfragen der Anwender so gut aufbereitet wären.... 😊

 

Die Idee hinter dem Kriterium "Kanal" oder besser "Kanalart" ist, dass Faxe anders verschlagwortet als beA-Nachrichten, E-Mails wieder anders als Scans. Eine Regel, die sich auf "eingegangen über Scanner" bezieht, umfasst also alle eingerichteten Kanäle vom Typ "Scanner" der Kanzlei. 

 

Wäre es sinnvoll auch die eigentlichen Kanäle als weitere Bedingung in die Regeln aufzunehmen? Vielleicht. Wir sind bei der Planung davon ausgegangen, dass Eingangspost, ohne groß auf den Inhalt zu achten, über den Scanner gejagt wird und eine Sortierung/Ablage in unterschiedliche Importverzeichnisse nicht stattfindet. 

 

Würde das die Nacharbeiten bei der Verschlagwortung wirklich stark reduzieren? Dann sollten wir konsequent allerdings auch die Postorganisationsstelle als weiteres Kriterium neu aufnehmen, oder? 

 

Wie ist die Meinung der Community zu einer Erweiterung des Regelwerks? 

 

Freundliche Grüße

Carsten Groß
Entwicklung DATEV Anwalt

 

 

 

agmü
Experte
Offline Online
Nachricht 3 von 5
164 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege,

 

ich kann den Sinn Ihres Anliegens nicht nachvollziehen.  Warum wollen Sie mehrere "Scanner-Kanäle" anlegen?  Für mich besagt die Art des Eingangs eines Dokumentes zunächst nichts darüber aus, an welcher Stelle ich dieses in meiner Akte ablegen möchte. 

 

Die Digitalisierung eingehender Schreiben erfolgt doch unabhängig vom Gegenstand des Mandats, oder? Entscheidend ist dann die Verteilung der gescannten Dateien zur jeweiligen Akte.

 

Da ich keinen Scanner/Scannersoftware kenne, die ein "sinnvolle" Dateibezeichnung generiert, muss jede Datei (spätestens) im Posteingang mit einer sprechenden Bezeichnung versehen werden.  Über die Dokumentenart lässt sich - nach Auswahl der Akte - sehr zeitsparend eine Zuordnung zum Register/Ordner der Dokumentenablage herstellen. 

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
0 Kudos
rapries
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
150 Mal angesehen

Hallo Herr Kollege!

 

Die anwaltliche Arbeit ist so vielfältig wie sie in ihrer konkreten Organisation in den Kanzleien unterschiedlich nur sein kann. Da biete DATEV nicht nur eine bereits recht ergonomische, sondern auch durchaus gegenüber Mitbewerbern umfängliche Lösung für uns Anwälte an.

 

Insbesondere, soweit (wenn auch nur) die Dokumentenablage eingesetzt wird, sind die dort vorgesehenen Ordner und Register sehr gut geeignet, eine saubere Ablage- und damit Filterstruktur für eine elektronische Handakte abzubilden.

 

In heutiger Zeit allerdings ist meine (elektronische) Handakte durch die zunehmende Digitalisierung mindestens dreimal so umfänglich wie noch vor wenigen Jahren meine (papiergebundene) Handakte, wobei effektive Möglichkeiten gesucht werden müssen,  diese Datenflut (von teilweise weit über 200 Dateien) in der Bearbeitung am Bildschirm des PC oder Tablet zu kompensierten.

 

Ergo, es ist eine jederzeit sinnvolle Minimierung der Datenmengen für den Bearbeiter notwendig, welches nur über effektive Filter zu erreichen ist, wozu bereits eine gute Strategie in der Eingangssteuerung der Dokumenten gehört.

 

Mithin steuere ich bereits im Eingangskanal sowohl die Dateibezeichnung als auch, wenn DATEV meiner Idee der Weiterentwicklung der Automatisierung der Ablage folgen sollte, diese über den Eingangsscan.

 

Nur mal so ein (minimalen) Einblick in mein Eingangsscanner (Fujitsu n7100):

 

Scanner Ordner 100 MDT.jpg

 

M. a W. bildet mein Eingangsscanner die fast komplette Ordner- und Registerstruktur meiner Dokumentenablage ab, welche wiederum meinen Eingangskanälen in meiner (nur einen) Postorganisationsstelle  entspricht, so dass nach den (möglichen, wenn durch DATEV umgestellt) Scan-Eingangskanälen in der Postorganisationstelle im Anwaltspostfach auch die Ordner und Register vom Scanner vorgegeben werden können.

 

Würde sämtliche Nacharbeit im Anwaltspostfach bzgl. der Zuordnung des Dokuments zum Ordner und Register ersparen, da dies bereits über den Scanner erfolgt. Es ist einfacher am Scanner den Ordner und das Register vorzugeben, als dies später in der Software nachzuarbeiten.

 

Auch kann der Scanner durch die verschiedenen (Fujitsu nennt dies) Aufgaben = Scan-Kanal (bei DATEV genannt) für jede Aktion (bspw. 110 MDT (Ordner)  Eingang (Register)) einen konkreten Dateinamen (bspw. MESC Schreiben vom ???) vorgeben, welcher im Anwaltspostfach als Bezeichnung (über den Dateinamen) vorbelegt wird. Nochmals einen erhebliche Einsparung von Bearbeitungszeit, da nur noch (ggf.) das Datum, soweit dies nicht auch über DATEV automatisiert vergeben werden kann, ergänzt werden muss.

 

Der Bearbeiter im Anwaltspostfach braucht sich nur noch auf eine Kontrolle in Bezug auf die Ablage und Bezeichnung des Dokuments zu beschränken sowie kann ansonsten sich auf die Notierung von die Fristen /Aufgabe /Termine konzentrieren.

 

Viele Grüße

 

RA Pries

 

rapries
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 5
147 Mal angesehen

Guten Tag Herr Groß!

 

Hier meine Meinung:

 

1.

a. Wäre es sinnvoll auch die eigentlichen Kanäle als weitere Bedingung in die Regeln aufzunehmen?

 

In jedem Fall, da auch in der weiteren Zukunft der Papiereingang in einer Kanzlei nicht zu vermeiden sein wird und daher der Scan-Kanal /die Scan-Kanäle einen festen Platz in der anwaltlichen Organisation behalten werden.   

 

b. Wir sind bei der Planung davon ausgegangen, dass Eingangspost, ohne groß auf den Inhalt zu achten, über den Scanner gejagt wird und eine Sortierung/Ablage in unterschiedliche Importverzeichnisse nicht stattfindet.

 

Die heutigen Scanner sind so leistungsfähig, warum sollte man diese Funktionen nicht bereits im Vorfeld beim Postscannen nutzen oder aber eine vermeidbare Arbeitsleitung im Anwaltspostfach generieren /aufrechterhalten?! 

 

2.

a. Würde das die Nacharbeiten bei der Verschlagwortung wirklich stark reduzieren?

 

Erst dieser Punkt hat mich dazu bewogen, meinen Beitrag zu erstellen, da ich seit geraumer Zeit eine Effektivierung eingeführt habe; also JA!

 

b. Dann sollten wir konsequent allerdings auch die Postorganisationsstelle als weiteres Kriterium neu aufnehmen, oder? 

 

Als Einzelanwalt kann ich hierzu wenig beitragen.

 

 

Viele Grüße

 

RA Pries

4
letzte Antwort am 17.04.2023 11:32:26 von rapries
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage