abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Mahnbescheid - Ich erkläre...

2
letzte Antwort gestern 09:52:16 von Silvia_Kubisch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
RA-Bankel
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
162 Mal angesehen

Liebe Alle,

 

ich habe hier ein Schuldnerkonto und möchte einen Mahnbescheid über die Maßnahme erstellen generieren.

 

Es sind drei Hauptforderungen; bei sämtlichen ist bei "Forderung von Gegenleistung:" "abhängig, aber erbracht" ausgewählt.

 

Ansonsten gibt es noch Zinsen, eine Zahlung und Gerichtskosten im Schuldnerkonto.

 

Wenn ich nun den Mahnbescheid (EDA) erstelle, dann bekomme ich der Klarschrift zu der § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO Erklärung eingedruckt:

 

"Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, diese aber bereits erbracht ist.

 

Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhängt."

 

Es werden also BEIDE eingedruckt - nachdem wir im EDA Verfahren sind, kann ich nicht einfach anpassen.

 

Kennt das Problem jemand? Ideen?

 

Danke und Grüße

RA Bankel

agmü
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
126 Mal angesehen

Hallo @RA-Bankel 

 

ich kenne ein ähnliches Phänomen, wenn im Forderungskonto mehrere Titel bestehen, die dann auch noch unterschiedlich in die Kategorien der ZV einzuordnen sind.

 

Meisten liegt es daran, dass die Einstellung zu der einzelnen Forderung nicht sauber in der Datenbank angekommen ist und daher für die Weiterverarbeitung nicht bzw. "fehlerhaft" zur Verfügung steht.

 

Denkbar wäre, was aber ohne Blick auf die Daten aus der Ferne schwer zu beurteilen ist, auch, dass eine der Forderungen erfasst ist. 

 

 

Andreas G. Müller
Über Wasser zu gehen und Software nach einer Spezifikation zu entwickeln ist einfach – wenn beides eingefroren ist. - Edward V. Berard
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
66 Mal angesehen

Guten Morgen, Herr Bankel,

 

ich kann den Fehler intern nicht nachstellen.

 

Für die Analyse müssten wir uns das Problem bei Ihnen auf dem System anschauen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit unserem Programmservice: Online-Terminbuchung von DATEV eG.

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
0 Kudos
2
letzte Antwort gestern 09:52:16 von Silvia_Kubisch
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage