Wenn ich
dann zieht das Programm in die Antragsdaten unter "Antragsgegner" immer die Angabe "Rechtsform: Eingetragener Kaufmann".
Dies führt dann jedesmal zu einer Monierung, also Rückfrage durch das Mahngericht.
Das Programm ist insoweit evident falsch.
Wie lässt sich dieser Programmfehler abstellen?
Die "Krücke", in den ZMSD-Daten einfach von "Unternehmen/Vereinigung" zu "natürlicher Person" zu wechseln und dabei die Daten in "Unternehmen/Vereinigung" zu löschen oder dergleichen, würde nicht funktionieren, da dann entsprechende Einstellungen für Steuerformulare etc. nicht mehr stimmen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @HaHagena
Es gibt zwei Möglichkeiten Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, in den Stammdaten so anzulegen, dass im gerichtlichen Mahnverfahren keine Monierung versendet wird.
Variante 1:
sie wählen an Stelle des Einzelkaufmanns den Eintrag "sonstiges Einzelunternehmen",
oder Variante 2:
oder Sie nutzen auf dem Reiter "Rechtsberatung die Rubrik "Parteibezeichnung Mahnbescheid" und tragen dort den Namen des Unternehmensinhabers ein.
Damit vermeiden sie die unsäglichen Monierungen der Mahngerichte.
In diesem Fall müssen Sie weder die Adresse von "Unternehmen/Vereinigung" in "natürliche Person" ändern, noch sonst "Anpassungen" durchführen.
Der Aussage, dass das Programm evident falsch sei ist daher genauso evident zu widersprechen.
Eine Anleitung dazu finden Sie hier: Einen eingetragenen Kaufmann als neuen Adressaten anlegen .