Variante 1 führt bei mir auch zu fehlerhaften Anagben, da von einem ausländischen Einzelunternehmen ausgegangen wird; außerdem zieht es trotzdem als Rechtform eingetragener Kaufmann in die MB-Vorschau Das angerufene Mahngericht ist trotz einer ausländischen Rechtsform zuständig, weil die angegebene inländische Anschrift der satzungsgemäße Hauptsitz des Antragstellers ist oder dort seine Hauptverwaltung bzw. Hauptniederlassung besteht. 1. Antragsteller Rechtsform: Eingetragener Kaufmann Fehler ergeben sich auch bei Freien Berufen als Einzelunternehmer, bspw. Architekten Ärzte...; auch hier wird immer eingetragener Kaufmann in das Formular gezogen - was bei freien Berufen per se nie sein kann Auch die Variante 2 funktioniert leider nicht: Die Daten werden nicht in das MB-Formular übernommen Gibt es noch mehr zu beachten?
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