Hallo Frau Kubisch,
dass ich als Rechtsanwalt einen Verzicht mit dem Mandanten vereinbaren kann, wusste ich nicht. Das erscheint aber auch nicht wirklich praktikabel. Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung, da jeder Anwalt über eine Signaturkarte verfügt und entsprechende Signatursoftware im DATEV-Arbeitsplatz doch bereits vorhanden sein dürfte (beA), sollte hier meiner Meinung nach unbedingt noch nachgearbeitet werden.
Ich habe eine weitere Frage: Den Text für die Annahme- oder Ablehungs-E-Mail kann ich unter %DATEVPP%\KONFIG\K0005037 ändern. Wo kann ich den Text für die E-Mail, mit dem das Aufnahme-/Ergänzungsformular verschickt wird (derzeit: "Sehr geehrter Herr X, bitte senden Sie das im Anhang befindliche Formular bis zum 08.01.2021 zurück. Füllen Sie es nicht handschriftlich, sondern über einen PDF-Viewer aus. Mit freundlichen Grüßen") anpassen?
@Silvia_Kubisch schrieb:
Die Seite braucht aber einen Nachtlauf uns sollte morgen online stehen.
Bis jetzt taucht unter Artikel 69110 nichts im Shop auf?!
@Silvia_Kubisch schrieb:
Die gesamten Überlegungen der öffentlichen Hand und auch weite Teile der Privatwirtschaft setzen sich beim Thema standardisierter elektronischer Rechnungsvorgänge nicht mit dem Thema der gesetzlich vorgeschriebenen Unterzeichnung für bestimmter Berufsgruppen auseinander.
Es ist echt ein Trauerspiel 😭😠. Deutschland. Digital. Ganz kaputt. ZUGPFeRD, XRechnung, normale PDF, mal digital signiert, mal geht's ohne - ein heiden Chaos 🙄. Deutschland wird nie digital werden. Und wenn, ein Hoch auf den Föderalismus 👏. Umziehen, solange man zur Schule geht? Besser nicht 😶.
Leider kommt die Kollegin erst am nächsten Montag aus dem Urlaub zurück, und die Vertreter wissen noch nicht genau, wo das Problem liegt. Heute wurden zwar weitere Änderungen vorgenommen, mit ein wenig Glück ist es morgen online - oder wir müssen warten, bis die Kollegin wieder da ist.
@stevi schrieb:Hallo Frau Kubisch,
... Aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Regelung, da jeder Anwalt über eine Signaturkarte verfügt und entsprechende Signatursoftware im DATEV-Arbeitsplatz doch bereits vorhanden sein dürfte (beA), sollte hier meiner Meinung nach unbedingt noch nachgearbeitet werden.
Sehr geehrter Herr Kollege,
Sie verwechseln leider technisch eine Menge. Die Signaturkarte die für die Nutzung des beA notwendig ist mit einer Signaturkarte mit der auch qualifiziert elektronisch signiert (qeS) werden kann nicht identisch. Das beA dient nicht der Erstellung von Signaturen.
Bis zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) war das Thema "qeS" und digitale Signaturen nach meiner Wahrnehmung eine Randerscheinung und nur etwas für Technikfreaks, zu denen die Masse der Anwaltschaft sicherlich nicht gehört.
Der "Charme" des ERV und des beA sind doch gerade, dass auf die Unterschrift verzichtet werden kann, wenn der Anwalt selbst versendet und das Dokument mit einer einfachen Signatur, d.h. Namenswiedergabe, versehen ist. Die Signaturkarte ist daher nur als "Zugangsberechtigung" für die Teilnahme am ERV von Bedeutung. Diese Mindestanforderung, aber auch nur diese, wird nach meiner Wahrnehmung, faktisch von den meisten Kollegen erfüllt (dass in der Praxis die MA mit der Signaturkarte des RA arbeitet sei mal dahingestellt).
Das die BRAK mit der Schaffung des beA auch die Möglichkeit einer qeS installiert hat und Anwalt classic diese Funktionalitäten ebenfalls bietet bedeutet nicht dass die Möglichkeiten ein Dokument mit einer qeS zu versehen umfassend angeboten werden; auch von der BRAK nicht. Das beA hat gerade u.a. diese Notwendigkeit abgeschafft.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, welche Funktionen DATEV Anwalt bzw. das DATECV Anwalt Kommunikationspaket seinen Anwendern zur Verfügung stellen sollten/müssen. An dieser Stelle bin ich bei Ihnen: Hier könnte DATEV auf einfache Art und Weise einen Mehrwert schaffen. Insoweit hilft nur, was Sie mit Ihrem Post gemacht haben, die Wünsche entsprechend zu kommunizieren.
Über die Qualität des Gesetzgebers brauchen wir uns auch nicht ernsthaft zu unterhalten. Wer, wie ich viel im Baurecht unterwegs ist und dies auch noch für öffentliche Auftraggeber, die an die Vorgaben, dass Rechnungen im ZuGFERD-Format eingereicht werden MÜSSEN, kann bei genauer Beachtung des RVG keine Rechnung mehr wirksam erstellen; den - Sarkasmus an - unterbezahlten - Sarkasmus aus - Mitarbeiter in den Ministerien und dem Bundestag sei Dank.
Ich helfe mir generell damit, dass ich einen touchfähigen PC (SURFACE PRO) verwende und die Rechnung darauf vor dem Versand tatsächlich unterschreibe.
mfkg
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, die ich aber im entscheidenden Aspekt nicht ganz nachvollziehen kann. Ich ging bislang davon aus, dass es zumindest theoretisch möglich ist, eine Rechnung mit der beA-Signatur zulässigerweise qualifiziert zu signieren. Ihr Beitrag klingt so, als läge ich falsch.
Hallo Herr Steveker,
den Text für die E-Mail, mit dem das Aufnahme-/Ergänzungsformular verschickt wird, können Sie mit der aktuellen Version noch nicht ändern. Das ist aber für das nächste (21.01.2021) oder übernächste (18.02.2021) Service-Release zum DATEV Anwalt Kommunikationspaket vorgesehen und wird dann voraussichtlich auch in dem Ordner %DATEVPP%\KONFIG\K0005037 funktionieren.
@stevi schrieb:Vielen Dank für die ausführliche Antwort, die ich aber im entscheidenden Aspekt nicht ganz nachvollziehen kann. Ich ging bislang davon aus, dass es zumindest theoretisch möglich ist, eine Rechnung mit der beA-Signatur zulässigerweise qualifiziert zu signieren. Ihr Beitrag klingt so, als läge ich falsch.
Sofern Sie eine BeA-Karte mit qeS bei der BNotK bestellt haben, können Sie die qeS natürlich zum elektronischen Unterzeichnen von Dokumenten verwenden. Insoweit hat sich dem Grunde nach nichts geändert; jedoch nicht im "Ökosystem" des beA; sondern nur mit einer gesonderten Software.
Ihr Anliegen, auch "normale" Dokumente mit DATEV Anwalt classic, bzw. DATEV Anwalt classic Kommunikationspaket, mit einer qeS zu versehen, findet meine volle Unterstützung; diesen Wunsch innerhalb der DATEV durchzusetzen, ist mir leider noch nicht gelungen, daher freue ich mich über jede Anregung, die zeigt, dass ich nicht alleine bin, mit meinen Vorstellungen.
Vielleicht gelingt es uns auch irgendwann, das Anwaltspostfach im DATEV Arbeitsplatz als Zentrale Ein- und Ausgangsstelle zu etablieren und nicht mit x Ausgangs- und Eingangskanälen zu arbeiten.
Hallo zusammen,
das DATEV Anwalt Kommunikationspaket ist ab sofort im DATEV Shop unter https://www.datev.de/shop/69110 verfügbar.
Hallo Frau Kubisch,
danke für die Antwort. Ich habe weitere Fragen:
Häufig kommen Mandate bei mir auf folgende Art und Weise zustande: Ein potentieller Mandant ruft an und schildert meiner Assistentin kurz sein Anliegen. Wir bitten dann i.d.R. um ergänzenden Informationen per E-Mail; hierfür würden wir nun das Aufnahmeformular in der DATEV Mandats-Anfrage verwenden. Der Mandant schickt uns dann die E-Mail mit den Infos und dem Aufnahmeformular. Nun müsste ich alles zusammen - also Mandatsanfrage gem. Telefonat, E-Mail, Unterlagen - erhalten, um das Anliegen zu prüfen, das Mandat ggf. anzunehmen und Kontakt zum Mandanten aufzunehmen. Meine Frage: Wie bekomme ich die Informationen, die der Mandant uns per E-Mail schickt, in die Anfrage, die bereits mit ersten Telefonat angelegt wurde? Wie kann ich also Informationen und Dokumente zu einer bereits bestehenden Anfrage hinzufügen?
Gibt es Planungen, bestimmte Informationen aus dem standardisierten Aufnahmeformular zukünftig "automatisch" in den DATEV-Arbeitsplatz bzw. die neu anzulegende Akte zu übernehmen? Andersherum funktioniert das ja schon (Name/ Telefonummer / E-Mailadresse aus der DATEV-Maske werden in das Formular übernommen).
Danke und freundliche Grüße.
Hallo @stevi ,
die Aufnahme von Interessenten über eine Mandatsanfrage funktioniert schon so, wie von Ihnen beschrieben. Sie müssen dazu das Ergänzungsformular aber direkt aus der zugrunde liegenden ersten Mandatsanfrage versenden, die Sie schon am Telefon aufgenommen haben.
Danach versenden Sie die E-Mail über Microsoft Outlook. Wenn der Mandant das bearbeitete PDF Formular zurückschickt, wird es direkt in die schon vorhandene Mandatsanfrage übernommen. Die Anlagen der E-Mail und die E-Mail selbst werden in der Liste Mitgelieferte Dokumente angezeigt.
Die Daten aus den Formularen werden in die Akte bzw. in die Zentralen Stammdaten des Mandanten bzw. Gegners übernommen, auch die Rechtsschutzversicherung wird als Versicherung zum Mandanten angelegt.
Der gesamte Ablauf ist im Dokument mit Screenshots beschrieben:
PDF Aufnahme-Formulare in Mandatsanbahnung in verwenden.
Vielen Dank, Frau @Silvia_Kubisch . Ich habe es soeben probiert und es hat funktioniert. Das ist echt klasse und bietet einen echten Mehrwert.
Gerne! Ihr Lob freut uns sehr - und ich habe es gleich an unsere Entwicklung weitergegeben!
Übrigens können Sie auch ein Dokument aus dem Dateisystem per Drag and Drop in eine aktuell mit der Seite "Anfrage" geöffnete Mandatsanfrage ziehen; dann wird dieses Dokument auf der Seite "Dokumente" eingefügt (aber nicht analysiert) und bei Anlage der Akte mit in die Dokumente übernommen.
Auf der Landingpage für das Kommunikationspaket finden Sie auch ein kurzes Feature-Video zur neuen Funktion Mandatsanbahnung:
www.datev.de/anwalt-kommunikation.
In diesem Dokument lesen Sie, wie Sie ab DATEV Anwalt Kommunikationspaket 1.01 (Service-Release, voraussichtlich 21.01.2021) den Text der E-Mail zum Versand der PDF-Formulare individuell anpassen:
Text der PDF-Formularversand E-Mail in Mandatsanbahnung anpassen
Hallo Frau Kubisch,
ich habe einen Verbesserungsvorschlag: Bei der Aktenanlage aus einer Anfrage wird der unter "Anliegen" gespeicherte Text soweit ersichtlich nur in eine Notiz zu einer Aufgabe übernommen. Setzt der Sachbearbeiter die Aufgabe auf "erledigt", ist das Anliegen weg. Es wäre sinnvoll, das "Anliegen" als eigenes Dokument zur Akte zu speichern.
Hallo Herr Steveker,
das Anliegen aus der Anfrage wird mit dem Zusatz "Anliegen aus Anfrage" in die Aktennotiz übernommen. Sie können die Aktennotiz auch als Schnellinfo zur Akte einblenden.
Hallo Frau @Silvia_Kubisch ,
danke, dass Sie geduldig meine Nachfragen beantworten. Können Sie mir noch mitteilen, ob bzw. wie man sehen kann, welcher Mitarbeiter eine Anfrage angenommen hat?
kurze Antwort: nein.
Ist auch nicht Sinn und Zweck der Mandatsanbahnung, wie sie derzeit umgesetzt ist. Wer über die Annahme von Mandaten entscheidet muss anderweitig organisiert werden.
Sie haben meine Fragen falsch verstanden; "Anfrage angenommen" meint nicht "Mandat angenommen". Ich möchte gerne wissen, wer eine Anfrage entgegengenommen hat, um bei Unklarheiten im Anliegen oder Fehlern bei den Kontaktdaten eine/n Anprechpartner*in zu haben.
Hallo @stevi ,
das geht nicht und ist im Moment auch nicht vorgesehen. Ich habe Ihren Wunsch erfasst.
Ich würde die Arbeitsanweisung an meine Mitarbeiter herausgeben, dass diese am Ende der Anfrage entweder ihr Kürzel oder ihren Namen einzutragen haben; so wie wir dies - zumindest bei uns - auch heute bei Telefonnotizen auf Papier erwarten.
Danke. Gute Idee. So werden wir es machen.
Hallo Frau @Silvia_Kubisch ,
wir haben mittlerweile die ersten hundert Anfragen erfasst. Dabei wurden mehrfach Informationen, E-Mails und/oder Anlagen nicht in einer, sondern in mehreren Anfragen erfasst. Ein Beispiel vom heutigen Tage: Mandantin ruft an, Anfrage wird erfasst. Mandantin schickt Unterlagen in mehreren E-Mails, z.T. ohne jeden Kommentar. In Datev befinden sich nach der Übernahme aus Outlook nun mehrere Anfragen. Mir ist klar, dass das nicht passiert, wenn meine Mitarbeiterinnen die Daten richtig und vollständig erfassen und Mandanten "optimale" E-Mails schicken. Da der Verlauf an dieser Stelle oft nicht optimal ist, würde ich mir wünschen, dass in der DATEV-Anfrage-Übersicht mehrere Anfragen zu einer Anfrage kombiniert werden können (z.B. Anfragen markieren -> Rechtklick -> Zusammenfassen).
Hallo @stevi ,
vielen Dank für Ihre Anregung! Ich habe Ihren Wunsch erfasst.
Guten Tag,
mit dem Kommunikationspaket kann man einen Gutschein für Online-Services erhalten. In der diesbezüglichen Werbung heißt es, man können unter anderem die Websuche von Prime Legal 6 Monate lang kostenlos nutzen. Kann mir jemand sagen, was die Websuche von Prime Legal ist? Ich konnte bei Googel keine Antwort dazu finden.
Guten Tag,
bei der Prime Legal Websuche handelt es sich um eine KI-gestützte Suche, die anhand kurzer Textpassagen, in denen Sachverhalt oder juristische Ersteinschätzung eines Mandats wiedergegeben werden, relevante Treffer in der Frag-einen-anwalt.de Websuche findet und übersichtlich präsentiert.
Durch den Einsatz der künstlichen Intelligenz erreichen die gefundenen Ergebnisse eine deutlich höhere Relevanz als bisherige Suchen. Das Datenmodell wird dabei ständig verbessert und durch maschinelles Lernen an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst. Zukünftig ist das auch für den Einsatz mit dem eigenen Kanzlei-Datenbestand geplant.
Warum Sie keine Informationen dazu im Internet finden: Die derzeitige Lösung ist speziell für unsere DATEV Anwalt Kommunikationspaket-Kunden freigegeben.
Guten Morgen,
vielen Dank für die Antwort. Wo oder wie nutze ich das ganz konkret? Also wo gebe ich die "juristische Ersteinschätzung" ein, die dann zu Treffern führen soll?
Guten Tag,
für genaue Informationen zum Ablauf der Recherche wenden Sie sich bitte an unseren Partner, die QNC GmbH.
Kontaktdaten
Vielen Dank!
Grundsätzlicher Ablauf ist folgender:
Kurz-Informationen dazu hier: https://primelegal.de/#vorteile-1.