Hallo Community,
heut hab ich folgende Nachricht von bekommen!
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Voraussichtlich können Sie das Produkt ab 01.01.2021 im DATEV Shop unter www.datev.de/shop/69110 erwerben.
Das neue Paket kostet:
- 1.-10. PC je -( jedenfalls SEHR GÜNSTIG!! und die Preisstaffel ist auch angemessen)
- 11.-20. PC +
- 21.-25. PC +
- 26.-30. PC +
- ab 31. PC +
Das Produkt muss in der Anzahl der Anwalt classic Lizenzen erworben werden.
Alle Funktionen im Überblick finden Sie im Dokument
Mit freundlichem Gruß
Silvia Kubisch
Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt | M3631
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Da wir das Produkt schon in der Pilotphase genutzt haben und das ECHT KLASSE IST - kann ich´s allen hier Versammelten nur empfehlen.
Hallo Herr Renz,
vielen Dank für Ihren Beitrag und für Ihr Lob! Die Preisstaffel ist kein Geheimnis mehr und im Thread Eingangskorb der Kanzlei 14.0 - DATEV-Community - 172383 (datev-community.de) auch schon von uns veröffentlicht. Daher hier noch einmal der Vollständigkeit halber:
Das Produkt muss in der Anzahl der Anwalt classic Lizenzen erworben werden.
Voraussetzung ist die Installation der DATEV-Programme 14.1 (ab 30.12.2020).
Guten Abend,
uns wurde mitgeteilt, dass das Kommunikationspaket mit dem Jahresupdate erscheint. Wir haben das Paket gebucht und heute Abend das Jahresupdate installiert. Ich kann das Kommunikationspaket allerdings nicht finden. Hat sich da doch noch etwas verzögert oder wurde es versehentlich nicht für unsere Kanzlei bereitsgestellt?
Wenn man nur das Update installiert, werden nur bereits installierte Programme aktualisiert. Ggf. bei der Installation einmal den Haken "Neuinstallation" einfach nur testweise setzen und dann schauen, ob es dann dort einzeln auftaucht. Wenn ja, einmal überall so verfahren bzw. im Installationsmanager filtern nach "zeig' mir alles an" und dort sollte das Programm als nicht installiert auftauchen.
Vielen Dank für die Antwort, aber leider lässt sich das Paket nicht finden 😐
Frohes neues Jahr!
Leider auch am 01.01. nichts Neues. Es scheint so, als hätte sich das Release-Datum verschoben, denn unter dem Shop-Link oben (http://www.datev.de/shop/69110) ist auch nichts mehr zu finden. Eine diesbezügliche Information im Vorfeld wäre nett gewesen, denn wir hatten das fest in unsere Planungen zum Jahreswechsel einbezogen.
Frohes Neues 🍀!
Dann ist das Paket kein extra eigenständiges Programm, sondern wie in dem Überblick DATEV Anwalt Kommunikationspaket steht, wird darunter einiges gefasst. Haben Sie denn das E-Mail Tool und den Punkt FAE im DATEV Arbeitsplatz? Wenn ja, dann sollte es schon installiert sein.
Das E-Mail-Tool hatten wir auch vorher schon. Die Reiter "Mandatsanbahnung" und "FEA" erscheinen bei uns nicht.
Hallo,
ich wünsche Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2021!
Wie haben Sie das Paket denn bestellt? Auch wenn es noch nicht in DATEV Shop steht, kann das neue Produkt über das Logistik Center bestellt und zugewiesen werden.
Vorausgesetzt das ist bei Ihnen passiert, müssen Sie nach dem Rechteabruf im Installationsmanager den Filter links oben auf "Neue Produkte für diesen Rechner" ändern und das Produkt DATEV Anwalt Kommunikationspaket manuell installieren. Wenn das Produkt dort nicht auftaucht, melden Sie sich bitte im Programmservice DATEV Anwalt.
Viele Grüße
Silvia Kubisch
Danke für die Antwort.
Eine Kollegin von Ihnen hatte mich im Anschluss an die Online-Produktpräsentation angerufen und dann habe ich das Paket testweise bestellt.
Mein Kollege hat vor ein paar Tagen "Akte Mobil" bestellt, was ich dann ein paar Stunden später aber wieder abbestellt habe, weil es bei uns kein WLAN gibt. Ich könnte mir vorstellen, dass Ihre Kollegin (Frau K.) dann versehentlich auch das Kommunikationspaket wieder entfernt hat.
Das können die Kollegen im Logistikcenter in Ihren Verträgen prüfen und notfalls erneut den Vertrag aktivieren, damit das Paket zur Installation zur Verfügung steht.
Also hatten Sie den anderen Filter im Installationsmanager schon probiert?
Ja, habe ich probiert. Das Paket ist nicht zu sehen.
Ich habe jetzt eine Service-Kontaktanfrage (Anwalt classic - Kommunikationspaket - Logistik) verschickt. Oder ist ein Anruf (Anwalt Classic oder Logistik?) besser?
@Silvia_Kubisch schrieb:
Wie haben Sie das Paket denn bestellt? Auch wenn es noch nicht in DATEV Shop steht, kann das neue Produkt über das Logistik Center bestellt und zugewiesen werden.
Warum? Woran hapert's? Das ist schon wieder so ein "manuelles Ding", was Zeit kostet, wenn die Kanzlei bei DATEV anrufen muss und DATEV manuell das einstellen kann und am Ende, wie @stevi berichtet es ggf. dabei zu Fehlern kommt und wir hier wieder quatschen müssen, was sonst in 5min von der Bestellung bis zum Abruf erledigt wäre.
DATEV hat sich die Digitalisierung und Automatismen auf die Fahne geschrieben aber an solchen Prozessen hapert's dann schon ganz zu Beginn. Schade ☹️.
Nein, Anruf oder Servicekontakt werden gleichwertig behandelt (First in - First out). Anwalt classic würde bei Anruf oder Servicekontakt Ihren Servicekontakt direkt an das Logistikcenter weiterleiten, da Ihnen das Recht vom Logistikcenter zugewiesen werden muss, damit Sie es im Installationsmanager abrufen können.
Woran es hapert, werde ich am Montag versuchen zu eruieren. Nach meinen Informationen sollte das Paket am 01.01.2021 online stehen, aber da hakt wohl irgend etwas. Ich denke, Anfang nächste Woche wird das Problem behoben sein, denn die Shop-Seite ist eigentlich schon fertig und sollte am 01.01. nur noch online gestellt werden.
Hallo Frau Kubisch,
ich soll das Kommunikationspaket auch beim ersten installieren, sehe es aber im Installationsmanager nicht.
Der Shop-Link führt auch ins Leere... Die Hotline meinte nur das wäre in Bearbeitung???
Können Sie eventuell für mehr Aufklärung sorgen?
Danke
Hallo Herr Maier,
die Kollegen sind dran. Die Seite braucht aber einen Nachtlauf uns sollte morgen online stehen.
Wie meinen Sie das, Sie sehen das Kommunikationspaket "auch beim ersten Installieren", dh. Sie konnten die Rechte abrufen und es ist installiert?
ich meinte ich würde es gerne jetzt beim ersten Kunden installieren, kann aber nicht... im Installationsmanager ist es nämlich nicht zu sehen.
mit Nachtschaltung meinen Sie, ich kann erst ab morgen installieren...???
Nein - wenn das Produkt im Installations-Manager in der Produktübersicht nicht unter dem Filter "Neueste Produkte für diesen Rechner" bereit steht, müssen Sie es erst im Logistik-Center bestellen.
Danke, Logistik-Center hat bereitgestellt, installiert ist es jetzt auch
Hallo Herr Steveker,
ich habe noch einmal beim Logistik-Center nachgehakt. Die Rechte sollten ab sofort für Ihre Kanzlei bereitstehen; wenn Sie per DFÜ neu abrufen, können Sie jetzt das DATEV Anwalt Kommunikationspaket installieren.
Viel Erfolg!
Guten Abend Frau Kubisch,
danke für die Rückmeldung. Ich konnte das Programm nun installieren.
Ich habe direkt eine Frage:
Es gibt nun die Möglichkeit, unmittelbar aus dem Arbeitplatz heraus eine elektronische-Rechnung (pdf) zu erstellen und per E-Mail zu versenden. Wenn sich da zuletzt nichts geändert hat, muss der Anwalt eine solche Rechnung elektronisch signieren (§§ 10 RVG, 126a Abs. 1 BGB, § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG ). Wie funktioniert das bzw. welchen Workflow hat sich die DATEV hierzu überlegt?
Hallo Stevi,
das ist ein sehr guter Hinweis. Die elektronische Signatur mit Smartcard oder beA-Karte funktioniert leider (noch) nicht direkt in der Datev-Arbeitsoberfläche. Aber eine Signatur kann auf pdf-Dateien mit diversen anderen Systemen angebracht werden, z.B. mit DocuSign oder AdobeReader.
leider unbefriedigend aber möglich.
es gibt auch eine - nicht komfortable und von der Weiterentwicklung (unverständlicheres) ausgeschlossene DATEV -Lösung dazu. https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/0903413?hitMarkTerms%5B%5D=rw40_0903413&hitMarkTerms%5B%5D=Elektronische%2520signatur
@Michael-Renz: So soll der "Workflow" aussehen? 😲 Wir sind noch meilenweit von Automatismen entfernt ...
Aber vielleicht hilft ja LiveSign dabei:
DMS neu Unterstützung des Programmes Sign Live! CC (qualifizierte Signatur)
hallo @metalposaunist
"der Workflow" ist von vielen DATEV-Produkten erst sehr spät als Maßstab erkannt worden - und so wie er sich mit den genannten Komponenten darstellt, ist er ganz sicher nicht "wegweisend" - aber möglich.
Wir haben uns doch schon an so viele "Workarounds" gewöhnt, um "Programmunschärfen" auszugleichen!😥
Auch wenn wir jetzt - wieder einmal - Off-Topic geraten:
die digitale Abbildung eines Workflow bedeutet auch STANDARDISIERUNG, oder mit anderen Worten: Ein Großteil der Anwender muss sich von bisher gewohnten, eingeübten und in seiner Kanzlei "etablierten" Arbeitsabläufen trennen.
Wenn ich mir die Beiträge in der Community (und deren Vorgänger) in denen vermeintlich (oder tatsächlich) fehlende Funktionen angemahnt oder die Abschaffung von Funktionen als Rückschritt und die "zögerliche Umsetzung" der "Wünsche" kritisiert wird, dann ist das Thema "Workflow" als Vorgabe in der DATEV-Software ein so heißes Eisen, dass mich die Zurückhaltung bei der Umsetzung nicht wirklich wundert.
Nur wenn standardisierte "Workflow" akzeptiert werden ist auch eine weitgehende Automatisierung von gerade diesen Standard-Sachverhalten möglich.
Die technisch spannende Frage ist dann noch, wie diese Anforderungen in den bestehenden Softwarepakete umgesetzt werden können - oder ob es nicht sinnvoller wäre mit dem sprichwörtlichen Weißen Blatt Papier neu anzufangen und die Software insgesamt komplett neu zu konzipieren und zu schreiben. - naja, man wird auch noch träumen dürfen 😏 .
Hallo @metalposaunist ,
wir haben hier mal testweise Sign Live CC! eingesetzt - die Einbindung funzt so wirklich gut nur im Bilanzbericht bzw. Abschlussprüfung. ALLE - ausnahmslos ALLE anderen DATEV-Produkte (auch die Dokablage oder DMS) tun sich eher schwer damit.
Ich hab mich deshalb - weil genauso umständlich, aber vielseitig einsetzbarer - für signotec und deren (Web-)Lösung entschieden. Die erlaubt eine "manuelle" Unterschrift auf einem "signpad" und deren Einbindung in das Dokument. Sie eignet sich deshalb auch dafür, dass (z.B. Mandanten die Vollmacht, im Sekretariat auf dem SignPad oder zuhause am iPad) unterschreiben.
Aber auch dieses System stößt schnell an die (User-)grenzen. Ich wills trotzdem erwähnt wissen, weils m.E. vielseitiger einsetzbar ist als SignLive CC - jedenfalls damals als wir das testeten.
Guten Morgen zusammen,
ich signiere Rechnungen bislang mit Governikus Signer (https://www.governikus.de/sichere-daten/governikus-signer/). Das Problem ist, dass ich es weder in DATEV noch in unsere Standard-Pdf-Anwendung (Kofax Power Pdf 4.0) integrieren kann. D.h. meine Mitarbeiterin erstellt derzeit eine Rechnung in Word, exportiert in eine pdf-Datei, speichert diese in einen bestimmten Ordner und erstellt eine Aufgabe für mich. Ich signiere die Datei und erstelle wiederum eine Aufgabe für meine Mitarbeiterin, die dann die E-Mail verschickt.
hallo @stevi
mit DMS oder Dokorg und signotec ist folgender Workflow möglich:
1) Erstellung einer PDF-Rechnung und Ablage in DokOrg DMS
2) Aufruf des abgelegten Dokuments mit externer Anwendung "Adobe-Reader" direkt aus DokOrg DMS (geht, wenn in den Einstellungen der Viewer ausgeschaltet wird)
3) Anbringen der Signatur mit dem in Adobe integrierten signotec AddIn
4) wieder Ablage in DokOrg / DMS und bei DMS Status auf "zu Postausgang" setzen
5) Versand aller "zu Postausgang" gesetzten Dokumente vom Sekretariat.
Kurzfassung - aber so geht´s auch ohne gesonderte Aufgaben (nur mit DMS) mit DokOrg gehts mit den Aufgaben
Hallo zusammen,
Herr Renz hat leider recht - die elektronische Signatur der Rechnungen mit Smartcard oder beA-Karte funktioniert leider derzeit nicht mit DATEV Anwalt classic / DATEV Anwalt Kommunikationspaket.
Zweck der Umsetzung und des Entwicklungsauftrags der E-Rechnung war die Unterstützung des nun gesetzlich vorgesehenen XRechnungs-Formats. Da die dort eingesetzte XML-Struktur sehr dicht an der des ZUGFeRD-Formats liegt, war es mit überschaubaren Aufwand möglich, auch das ZUGFeRD-Format mit umzusetzen. Da das ZUGFeRD-Format auch die bildliche Darstellung im PDF-Form umfasst, ist letztendlich auch eine PDF-Ausgabe möglich, sozusagen ZUGFeRD ohne hybriden XML-Teil.
Das XRechnungs-Format sieht keine qualifizierte elektronische Signatur vor. Faktisch lassen Rechnungseingangsportale keine qeS zu, da sie nur die reine XRechnungs-Datei akzeptieren. Der Umgang mit Rechnungen, die auch eine Signaturdatei mit sich führen ist zumindest ungeklärt. Derzeit werden sie bei bestimmten Portalen nicht akzeptiert.
Die gesamten Überlegungen der öffentlichen Hand und auch weite Teile der Privatwirtschaft setzen sich beim Thema standardisierter elektronischer Rechnungsvorgänge nicht mit dem Thema der gesetzlich vorgeschriebenen Unterzeichnung für bestimmter Berufsgruppen auseinander. Dieser Prozess wird voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ähnliches gilt analog für das Thema Verschlüsselung, da mit Rechnungen und ggf. beigefügten rechnungsbegründenden Unterlagen auch sensible Informationen versendet werden können.
Daher ist es für beide Themen - Signatur und Verschlüsselung - zunächst bei der bisherigen Situation geblieben:
Für die Signatur ist weiterhin (sofern in der Vergangenheit bereits Rechnungen elektronisch z.B. per E-Mail versendet wurden) entweder eine individuelle Verzichtsvereinbarung mit dem Rechnungsempfänger zu vereinbaren oder weiterhin eine Drittsoftware einzusetzen.
Für Verschlüsselung sieht die Rechtswissenschaft - noch - den Einsatz eines E-Mail-Providers mit End-zu-End-Verschlüsselung als ausreichend an.
Alternativ sind individuelle Verschlüsselungslösungen mit dem Mandanten abzustimmen.