Hallo in die Runde,
Derzeit scheint der Abruf von Nachrichten aus dem beA nicht zu funktionieren. Auf anderen Foren wird das Thema gerade diskutiert. die BRAK/ATOS scheint beim Update letzte Woche Änderungen vorgenommen zu haben, die nicht kommuniziert wurden.
Ich hoffe die BRAK/Atos hat der DATEV zwischenzeitlich die Änderungen mitgeteilt und wir erhalten nicht erst Ende März einen Patch
.
Grüße aus dem sonnigen (aber nicht gerade warmen) Süden
Andreas G. Müller
Nachricht geändert durch Andreas G. Müller
... wenn schon nicht von der Datev verwöhnt, dann doch wenigstens von der Sonne
...
DATEV kann ausnahmsweise nichts dafür. ATOS/BRAK setzen ihrer Geheimniskrämerei fort.
Sind Sie nun auch beA-Anwender, Herr Vogtsburger?
Das ganze beA-Gedöns knall eh einmal die Woche. Man kann ja froh sein, dass man wenigsten hin und wieder mal an die Postfächer kommt. Immerhin klappen die Email-Benachrichtigungen, so dass man weiß, das Nachrichten da sind...
Man stelle ich vor, das System wird flächendeckend von allen Beteiligten eingesetzt werden müssen....
beA wird uns allen noch viieeel Spass bereiten.
Allerdings: Lob an die Entwicklung bei DATEV. Das SR vom 21.02. scheint das Problem bereits behoben zu haben. War nur bei uns noch nicht installiert.
Daher die Empfehlung: SR installieren.
Gruß
Andreas G. Müller
Hallo Herr Hofmeister,
die Grundidee des "beA" ist jedenfalls sehr interessant.
Leider hatte die Umsetzung in der Vergangenheit des Öfteren 'gehakt' oder gar 'versagt'.
Nichtsdestotrotz würde man sich/würde ich mir im Bereich 'Steuern' oder sogar in der gesamten Kommunikation mit Mandanten, Behörden, Kollegen, Unternehmen eine neue, sichere Technologie wünschen, um diesen unsäglichen E-Mail-Verkehr vermeiden zu können.
Vielleicht tut sich ja etwas in Richtung "Blockchain".
VG
Michael Vogtsburger
Grundidee?
Na die hat man dann ja erstmal vor die Wand gefahren. Aber davon dürften Sie als (scheinbar nichtbetroffener) nichts mitbekommen haben...
Aber dazu gibt es hier ja auch schon etliche Beiträge (Stichwort DATEVnet-Proxy und beA).
Kaum hatte man die Kuh vom Eis, ging es ja los, bis der CCC erstmal (zurecht) die ganzen Lücken aufdeckte. Weitere Details kann man ja der einschlägigen "Fachliteratur" entnehmen.
Bei beA und dem Dienstleister ATOS sieht man erst mal, wie wichtig es ist, das solche Projekte von Fachleuten betreut werden. Aber die BRAK ist da anscheinend anderer Meinung gewesen.....
Seien Sie also froh, dass das nicht Ihr Problem ist. Sie haben ja schon mit SBS2011 und Ihren POPmails schon genug um die Ohren....
Karnevalistische Grüße
A. Hofmeister
.... wobei sich wieder mal zeigt:
Das Internet vergisst nichts ... und Herr Hofmeister anscheinend auch nichts ![]()
Übrigens, es ist nicht mein SBS2011 und nicht mein POP3-Problem. Es wurde jedoch an mich 'herangetragen', ich konnte mich nicht rechtzeitig verleugnen lassen ![]()
Übrigens, auch wenn man 'scheinbar nicht betroffen' ist, kann man sich doch für das Thema interessieren, weil die Grundidee ja gut war/ist.
Die Meinungshoheit haben natürlich die 'direkt Betroffenen'. Ich halte mich hier komplett heraus. Mit Rechtsanwälten ist nicht zu spaßen
.
Ich könnte jetzt mit mehreren verschiedenen karnevalistischen Grüßen antworten, je nachdem wo ich meine närrische Heimat ansiedele.
Viele Grüße
Michael Vogtsburger
Übrigens, auch wenn man 'scheinbar nicht betroffen' ist, kann man sich doch für das Thema interessieren, weil die Grundidee ja gut war/ist.
Die Meinungshoheit haben natürlich die 'direkt Betroffenen'. Ich halte mich hier komplett heraus. Mit
Die Grundidee? Nette Bezeichnung...
Austausch von Daten mittels sicherer Technik hätte man einfach nur bei der DATEV nachfragen müssen. Und fertig wär´s. Aber nein....(die beiden letzten Sätze sind durchaus ein wenig spitz formuliert....)....
Hallo Herr Vogtsburger,
ich finde es gut, wenn Sie sich auch mit dem Thema beA befassen. Ich glaube, dass alle mit "Government" bzw. demnächst eGovernment befassten Berufsstände gut beraten sind, die hinter beA stehende "Grundidee" zu verinnerlichen und sich FRÜHZEITIG damit zu befassen. Sichere (elektronische) Kommunikation wird immer bedeutungsvoller werden und auch die Steuerberater werden ein beSt (oder wie immer der Name lauten wird) bekommen und sollten aus den Fehlern von uns Rechtsanwälten frühzeitig lernen.
Und solange es nicht um beA geht kann man mit Rechtsanwälten auch "spassen" - zumal in der 5.Jahreszeit. Nur bei beA ist der größte Witz schon lange gemacht - da ist der Spassfaktor halt ziemlich klein geworden und wird nur noch vom noch kleineren User-Nutzen getoppt.
Nur wer DATEV-Anwaltspostfach einsetzt, kann ziemlich komfortabel mit beA arbeiten. Da muss man die DATEV (und ganz speziell die Fachentwickler, die GANZ VIEL Kundeneinbezug gemacht und umgesetzt haben) über den grünen Klee loben!!!!!!!!!!!
PS: Zur sicheren Kommunikation eine kleine WAHRE aktuelle Prozeßgeschichte.
Mein Prozeßgegner hat sich aus dem Staub gemacht und residiert in Kanada - allerdings scheint er EDV-affin zu sein. Er bestellt zwar keinen Anwalt beim zuständigen Landgericht, aber er und das Landgericht kommunizieren fleißig über ganz normales E-Mail.
-> so geht´s also auch,
legal, illegal, schei....
-> was die beiden da so per Mail produzieren, wird unserer Kanzlei per Post zugestellt!! Gericht kann eben bei beA nur empfangen und ausdrucken!!!!!!!!!!!!!
Welche Grundidee meinen Sie?
Ich möchte die Frage sogar noch etwas weiter fassen, auch wenn damit die Überschrift des Thread gesprengt wird:
Was ist unter sicherer Kommunikation im Kontext von beA, beN oder dem noch kaum bekannten, weil noch weniger genutzten beBPo tatsächlich gemeint? Schutz des Kommunikationsinhaltes oder Schutz davor, mit der falschen Person zu kommunizieren?
Ich habe aus der an unterschiedlichen Stellen geführten Diskussion den Eindruck dass "sicher" auf den Schutz des Inhaltes bezogen ist. Einem Eindruck dem ich zunächst ebenfalls unterlegen bin.
Wer § 130 a Abs. 4 ZPO genauer liest, findet allenfalls in dessen Nr. 4 einen Ansatz dass es auch darauf ankommt, dass der Inhalt unverändert übertragen wird, ansonsten findet sich zum Thema Sicherheit nichts.
Das beA hat die Identität des Absenders und nur diese zu gewährleisten, nicht den Zugriff auf den Inhalt. Auch in §§ 31a f BRAO finde ich keine Regelung, nach der die Kammer das System so einzurichten hat, dass vom Inhalt der übertragenen Nachrichten keine Kenntnis genommen werden kann. Das System muss nur die Identität des Kommunikationspartners gewährleisten.
Der Schutz des Inhaltes in diesem Kontext lässt sich allenfalls aus der allgemeinen berufsrechtlichen Verpflichtung zur Verschwiegenheit herleiten. Dann aber dürfte das System nicht von (Quasi-)Staatlicher Stelle erstellt und betrieben werden.
nach meinem Verständnis bedeutet "sicher" i.S. der genannten gesetzlichen Regelungen "nur" zweierlei:
1) Unverfälschtheit des Inhalts
2) identifizierbarkeit des Absenders/Ausfertigers
alles andere ist ja tatsächlich schon nicht "gesichert" und - wie beim Brief auch - wird´s halt durch Gesetz als "sicher" erklärt.
Bei den beiden o.a. Punkten wird im Übrigen auch "nur" die gesetzliche Vermutung der "Sicherheit" definiert und damit das nicht ganz willkürlich erscheint, die Hürden der Fälschbarkeit technisch erhöht.
Aber "sicher" in jedweder Ausprägung ist weder der Postbrief noch die E-Mail und auch nicht die beA-Nachricht. Bei letzterer wird halt vermutet, dass der Aufwand sie zu fälschen so hoch ist, dass es keiner macht - und wenn, dann wenigsten nachgewiesen werden kann. Diese Vermutung ist die Grundlage der gesetzlichen Regelung.