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Abgleich DATEV Anwalt classic pro & DATEV Kanzlei Rechnungswesen

67
letzte Antwort am 11.03.2022 12:01:26 von agmü
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SQ
Einsteiger
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Nachricht 1 von 68
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Hallo Zusammen!

Seit Anfang des Monats arbeite ich i.R. eines neuen Jobs mit DATEV Anwalt classic pro. In DATEV Kanzlei Rechnungswesen sind meine Kenntnisse recht gut.

 

Aktuell werden alle Zahlungsein- oder ausgänge seitens der Mitarbeiterin über DATEV Anwalt classic pro erfasst. Der Steuerberater exportiert dies dann für die USt-Voranmeldung monatlich über "Übergreifende Funktionen" in DATEV Kanzlei Rechnungswesen. Ggf. werden hier dann auch nochmal Umbuchungen von ihm vorgenommen.

 

Frage 1.): Müsste er dann nicht auch wieder (nach getätigten Umbuchungen in Kanzlei Rechnungswesen) die entsprechend aktualisierten Stapel nach DATEV Anwalt classic zurückführen? Sonst sind doch hier ggf. unterschiedliche Salden vorhanden. Auch für 2021... ich habe gesehen das hier für den JA noch eine Menge umgebucht werden muss (falsche Sachkonten oder BU vergessen usw.) und somit auch die Zahlen erheblich verändert werden. Muss dies gar nicht in Anwalt classic pro eingespielt werden? Falls nein, kann mir jmd. erklären warum nicht?

 

Frage 2.): In Zukunft soll ich die Aufgabe übernehmen. Buchung des laufenden Monats, Übertragung für die USt Voranmeldung nach Kanzlei Rechnungswesen, Abstimmung, ggf. Umbuchung, Festschreiben, USt-Voranmeldung... usw.  Ich frage mich dauernd ob ich nicht in Anwalt classic sowas wie ein Kontoblatt finden kann, um zu sehen, was bis dato alles zB auf das Konto 1799 gebucht wurde, ohne den ganzen Monat über den o.g. Weg gesamt nach Kanzlei-Rechnungswesen zu exportieren. Ich finde dort eine Menge Auswertungmöglichkeiten die jedoch hauptsächlich alle Aktenbezogen sind. Ziel dahinter ist, auch im laufenden Monat bereits evtl. Fehler zu bemerken.  

 

Freue mich auf eure Antworten. Lieben Dank vorab

agmü
Experte
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Nachricht 2 von 68
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Hallo SQ,

 

Ich will mal versuchen Ihre Fragen von hinten her zu beantworten:

 

I.   Wir (reine Anwaltskanzlei) nutzen seit Jahren die sog. "Soforterfassung"; ein erster Einstieg finden Sie im Hilfedokument

 

Mit dieser Funktion lässt sich die "gesamte" Buchhaltung in Rechnungswesen durchführen.  Aktenrelevante Buchungen (steuerfreie und steuerpflichtige Auslagen, Honorar, Fremdgeld) können zeitgleich an Anwalt classic übergeben werden. 

 

Zum Monatsende übergeben wir unserem Steuerberater den jeweiligen Buchungsstapel, der diesen bei sich einspielt und dann die weiteren Arbeiten (UStVA, etc.) abwickelt.  Änderungen werden mit einem Buchungsstapel zurückgegeben und bei uns wieder eingespielt.

 

Damit sollten Sie für die Zukunft "Safe" sein, was Diskrepanzen zwischen Buchhaltung beim STB und in der Kanzlei anbelangt; da diese fast nicht mehr auftreten.

 

 

II.  Problematisch ist "nur" die Vergangenheit; wir haben nach der Umstellung fast 3 Jahre benötigt um sämtliche Differenzen zu finden.

 

Daher sollten / müssten die geänderten Buchungen aus Rechnungswesen wieder nach Anwalt classic rückübertragen werden.  Als Einstieg würde ich auch hier das Hilfedokument  An Finanzbuchführung übergebene Zahlungsbuchung im Aktenkonto stornieren als Einstieg verwenden.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
SQ
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Nachricht 3 von 68
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Lieben Dank schonmal. 

Bzgl deiner Anmerkung "aktenrelevante Buchungen können zeitgleich an Anwalt Classic übergeben werden" eine Frage: das geschieht aber nur wenn ich diese aus Kanzlei-RW manuell in Anwalt Classic einspielen oder  geschieht das durch die Soforterfassung im Hintergrund automatisch?

 

DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @SQ ,

 

Herr Müller hat ja die meisten Fragen schon beantwortet.

 

Ein Hinweis zu Frage 2 noch für Ihre Vorab-Prüfung der Buchungen:

 

Sie können sich in DATEV Arbeitsplatz unter Unsere Kanzlei | Aktenkonto | Journal für einen bestimmten Zeitraum erfasste Zahlungen ansehen. Wenn Sie das Kontrollkästchen "Erweiterte Suche" setzten, können Sie in der Spalte Finanzkonto das Konto 1799 eintragen. Es werden dann nur die Zahlungen des Kontos 1799 angezeigt.

 

Arbeitsblatt Journal öffnen und drucken

 

Jorunal_1799.gif

 

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
SQ
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Nachricht 5 von 68
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Ja danke diese Funktion kenne ich jedoch hätte ich es lieber in Kanzlei RW zur Ansicht (bin so ein Gewohnheitsmensch :))

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agmü
Experte
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Nachricht 6 von 68
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Bei der Soforterfassung arbeiten Sie nur noch in Rechnungswesen.  Rechnungswesen wird das "führende System" (so wie es eigentlich sein sollte).

 

Sobald eine aktenrelevante Buchung zu bearbeiten ist, wird an stelle des Gegenkontos die Akte angesteuert und dort "bearbeitet".  Mit Abschluss der Bearbeitung erfolgt die Erfassung der Daten im Aktenkonto (st.fr. Auslagen, Honorar, Fremdgeld) ggf. im Forderungskonto (z.B. verauslagte Gerichtsvollzieherkosten) bzw. im Aufwand (steuerpflichtige Auslagen).  In REWE werden die Daten als Buchung incl. der ggf. für den JA notwendigen statistischen Buchungen, angelegt. 

 

Ein nochmaliges Einspielen in Anwalt classic ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich/ bzw. soweit mir bekannt überhaupt nicht möglich.

 

Detailliertere Informationen finden Sie unter  Überblick Aktenkonto in DATEV Anwalt classic 

 

Kombinieren Sie das ganze noch mit dem elektronischen Abruf der Bankdaten im Zahlungsverkehr verringert sich der Aufwand für die Verarbeitung der laufenden Buchhaltung nochmals erheblich.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 68
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In Rechnungswesen können Sie das Kontoblatt im Menü Auswertungen | Finanzbuchführung | Kontoblatt aufrufen:

 

Kontoblatt ausgeben

 

Dort sind natürlich nur die Buchungen enthalten, die Sie schon an Rechnungswesen übergeben haben.

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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SQ
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Nachricht 8 von 68
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Nach Ihrer hilfreichen Erläuterung habe mir dann heute im Büro auch mal im System unsere Schnittstelleneinstellungen angeschaut und auch direkt dort die 2 Wege der Datenübermittlung richtig durchblickt.

 

Es gibt 2 verschiedene Varianten um eine Schnittstelle zw Anwalt classic und Kanzlei-RW aufzubauen. 

1.) Programmverbindung "Rechnungswesen Import/ Export" (manuell; unsere jetzige Einstellung) und

2.) die von Ihnen genutzte Programmverbindung "Soforterfassung".

 

SQ_0-1642020279767.png

 

 

Für mich klingt die Variante der Soforterfassung genau nach der Verbindung die wir brauchen 🙂 Ich werde das ganze natürlich mit Verantwortlichen absprechen müssen, aber für den Fall der Fälle sie sind damit einverstanden, dann ist es doch bestimmt ungünstig die Einstellung mitten im Monat plötzlich zu ändern, oder? Denke um möglichst wenig Abstimmungsprobleme zu bekommen ist eine Änderung zum Monatswechsel hin wahrscheinlich sinnvoller, oder?

 

 

agmü
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Nachricht 9 von 68
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@SQ  schrieb:

...

Es gibt 2 verschiedene Varianten um eine Schnittstelle zw Anwalt classic und Kanzlei-RW aufzubauen. 

1.) Programmverbindung "Rechnungswesen Import/ Export" (manuell; unsere jetzige Einstellung) und

2.) die von Ihnen genutzte Programmverbindung "Soforterfassung".

 

SQ_0-1642020279767.png

 

 

Für mich klingt die Variante der Soforterfassung genau nach der Verbindung die wir brauchen 🙂 Ich werde das ganze natürlich mit Verantwortlichen absprechen müssen, aber für den Fall der Fälle sie sind damit einverstanden, dann ist es doch bestimmt ungünstig die Einstellung mitten im Monat plötzlich zu ändern, oder? Denke um möglichst wenig Abstimmungsprobleme zu bekommen ist eine Änderung zum Monatswechsel hin wahrscheinlich sinnvoller, oder?

 

 


a) Sie haben richtig erkannt, dass die Programmverbindung auf "Soforterfassung" umgestellt werden muss um die von mir beschriebenen Vorteile nutzen zu können.

b) Wann die Umstellung erfolgt ist eigentlich egal; sie sollten bei einer Umstellung im laufenden Monat nur dafür sorgen, dass die bisherigen in Anwalt classic erfolgen Buchungen an REWE übergeben werden.

 

 

Vergessen hatte ich noch zu erwähnen, dass Rechnungen/Storno-Rechnungen/ Umbuchungen in der Akte, leider weiterhin über die "übergreifenden Funktionen" im Arbeitsplatz an REWE übergeben werden müssen.  An dieser Stelle ist die Soforterfassung leider noch nicht so weit ausgebaut, dass die Forderungen (Rechnungen) automatisch mit Erstellung in REWE bereitgestellt werden. 

 

In diesem Punkt waren meine bisherigen Bemühungen (noch) nicht erfolgreich.   

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
SQ
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Nachricht 10 von 68
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Nun gut aber wenn ich nur für das bisschen die Übergreifenden Funktionen nutzen muss ist das ja schon mal viel wert 🙂 Vielen Dank vorab für ihre Mühe

 

Ich hoffe es wird ab 01.02. umgestellt; falls ja werde ich bestimmt nochmal hilfesuchend mit dem ein od. anderen Problemchen auf Sie zurück kommen 

LG

SQ
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Hallo nochmal 🙂 Habe das Thema der Unstellung nun angesprochen. Meine Kollegin / Vertretung ist die bisherige Variante gewohnt und macht sich sorgen das sie damit nicht klar käme. Habe schon versucht eine Demon im Netz zu finden wie es aussieht wenn man die Soforterfassung nutzt (zB als Video o.Ä.). Falls sie einen Tipp haben wäre ich sehr dankbar 🙂

 

Bzgl ihres letzten HInweises: "Vergessen hatte ich noch zu erwähnen, dass Rechnungen/Storno-Rechnungen/ Umbuchungen in der Akte, leider weiterhin über die "übergreifenden Funktionen" im Arbeitsplatz an REWE übergeben werden müssen.  An dieser Stelle ist die Soforterfassung leider noch nicht so weit ausgebaut, dass die Forderungen (Rechnungen) automatisch mit Erstellung in REWE bereitgestellt werden." noch eine kurze Frage um sicherzugehen das ich es richtig verstanden habe:

 

in Anwalt classic getätigte Umbuchungen usw. müssen weiterhin manuell in Kanzlei-RW exportiert werden. Dies geht nicht automatisch. Die Option der Zahlungserfassung jedoch, die ich über die Soforterfassung in Kanzlei-RW auslöse, wird aber praktischerweise dann automatisch übertragen. richtig?

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agmü
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Hallo SQ,

 

zur Soforterfassung habe ich - leider - kein Video gefunden.  Allerdings ist die Funktionsweise im Hilfedokument  1003444  sehr gut beschrieben und bebildert.

Nach dem Start in Rechnungswesen landet der Anwender für alle - auch nur mittelbar (steuerpflichtige Aufwände) - aktenbezogenen Buchungen in der aus dem Aktenkonto bekannten Erfassungsmaske.  Die Einführung bei uns hat seinerzeit für die Mitarbeiter, die alle weder ReFa sind/waren noch über eine buchhaltungsrelevante Ausbildung verfügten - keine zwei Tage Umgewöhnung gekostet. Seither läuft das ganze weitgehend fehlerfrei.   

 

 

Ihre Frage zu den Auswirkungen von in Rechnungswesen durchgeführten Umbuchungen kann ich ehrlicherwiese nicht beantworten. 

Ich schildere kurz unser Vorgehen:

 

ist die unrichtige Buchung "nur" innerhalb der Akte falsch verbucht und fällt dies im laufenden Monat noch auf, d.h. solange der Buchungsstapel noch offen ist und keine Daten ans Finanzamt/ den Steuerberater übertragen wurden, öffnen wir die Buchung in Rechnungswesen und verbuchen den Zahlungseingang/-ausgang neu. 

Gleiches gilt wenn tatsächlich die falsche Akte betroffen ist.  

Soll jedoch - nach Rücksprache mit dem Mandanten - der Zahlungseingang in Akte 1 mit dem Honorar aus Akte 2 "verrechnet" werden - erfolgt die Umbuchung auch im laufenden Monat in der Akte; schon allein um den Vorgang transparent und nachvollziehbar zu halten.  Dann muss die Umbuchung wieder nach REWE übertragen werden.  Mir ist bisher kein besseres Vorgehen eingefallen um solche Vorgänge transparent darzustellen und zu dokumentieren.

 

Bei allen anderen Umbuchungssachverhalten ist für mich als Anwender, der sich Buchhaltung ausschließlich durch Trial and Error angeeignet hat, die Verwendung der Umbuchungsmaske im Aktenkonto eingängiger als die Überlegungen zu Konto und Gegenkonto in ReWe, was für Sie sicherlich ganz anders aussieht. Allerding ist dies auch der Grund, warum ich Ihre letzte Frage - leider - nicht beantworten kann.


Andreas G. Müller
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DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
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Zu Ihrer letzten Frage: JA, wenn Sie in DATEV Rechnungswesen über die Soforterfassung entsprechend Dok. 1003444 aktenrelevante Zahlungen erfassen, werden diese automatisch in DATEV Rechnungswesen sofort auf die Akte in DATEV Anwalt classic zugeordnet.

 

Ausnahme von der sofortigen Verarbeitung in DATEV Anwalt classic

 

  • Umbuchungen müssen Sie weiterhin in DATEV Anwalt classic erfassen und anschließend an DATEV Rechnungswesen übergeben.
  • Rechnungen, stornierte Rechnungen, offene Posten: Wenn Sie
    • Sollversteuerer sind oder
    • wenn Sie Ist-Versteuerer sind und Personenkonten einsetzen,

müssen Sie neben Umbuchungen auch Rechnungen, stornierte Rechnungen bzw. daraus entstandene offene Posten manuell an DATEV Rechnungswesen übergeben.

 

 

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
SQ
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Ich habe gestern die Soforterfassung das erste Mal genutzt und war ein wenig irritiert weil einige Betextungen nicht mit übernommen wurden. Hatten sie das Problem auch schon Mal?

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agmü
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Können Sie das Phänomen etwas präziser beschreiben. 

 

Ich kenne das Phänomen durchaus, allerdings sitzt in diesen Fällen der Fehler vor dem Bildschirm.  Dies will ich bei Ihnen nicht unterstellen.

Andreas G. Müller
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SQ
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Gerne. 

Als Buchungstext geben wir immer ein ob es sich um eine Zahlung der Partei etc handelt. Dann drücke ich immer nochmal Tab zum übernehmen. Mit speichern und neu löse ich diese Buchung aus. 

 

Habe dies gestern mit ein paar Buchungen gemacht und mir dann das Resultat in Anwalt Classic angesehen. Bei manchen Buchungen wurde mein eingegebener Text übernommen und bei manchen einfach nicht.

agmü
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Diese "Standardtexte" sind bei uns in der Erfassungsmaske des Aktenkontos hinterlegt. 

 

Sie lassen sich im DATEV Arbeitsplatz entweder unter "Organisation\DATEV Anwalt Einstellungen\Kanzlei-/Stammdaten\Vorschlagslisten bearbeiten" dort unter "Zahlung erfassen" pflegen, oder unmittelbar rechts vom Feld "Bezeichnung" das Bleistift-Icon bei der jeweiligen Erfassung. 

 

Nach meiner Beobachtung werden die hinterlegten Bezeichnungen sauber übernommen.  Allerdings führt dies auch dazu, dass dass kleine Tippfehler dazu führen, dass im Zweifel kein Eintrag erfolgt.  Mit der Folge, dass auch in REWE "nichts" ankommt.

Andreas G. Müller
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SQ
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Lieben Dank

 

Darf ich fragen wie sie Honorarbetreffende Umbuchungen erfassen?

 

zB wurden 25 € versehentlich in Honorar anstatt ins Fremdgeld gebucht....

Über die normale Funktion Umbuchungen erfassen geht das jawohl nicht oder?

agmü
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Hallo SQ,

 

mit der Umbuchenfunktion lässt sich versehentlich auf Honorar gebuchtes Fremdgeld umbuchen.  Habe ich gerade nochmals getestet.

 

Was nicht unmittelbar funktioniert ist das Umbuchen von st.fr. Auslagen auf Honorar.  Hier muss er "Umweg" über das Fremdgeld gewählt werden, d.h. von st.fr. Auslagen auf Fremdgeld und von Fremdgeld auf Honorar.  Warum wissen wohl nur die Programmiergötter.

Andreas G. Müller
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SQ
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Bei mir geht es nicht. Ich mach morgen früh am PC Mal Bildschirmfotos

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agmü
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kommt eine bestimmte Fehlermeldung?

 

ich musste auf dem zweiten Reiter explizit das Fremdgeld anwählen, ansonsten wäre von Honorar auf Honorar umgebucht worden.

Andreas G. Müller
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SQ
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Ich befürchte ich mache etwas falsch... Finde auch leider keine richtige Anleitung zum Umbuchungen von Honorar ins Fremdgeld ;(

 

Fehlermeldung nein, weil ich ja gar nicht bestätige weil ich nicht die richtige Auswahl treffen kann.

 

Können sie mir evtl die einzelnen Schritte beschreiben?

Das wäre super lieb

agmü
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@SQ  schrieb:

...

Können sie mir evtl die einzelnen Schritte beschreiben?

Das wäre super lieb


Gerne.

Erfassungsmaske Teil I
UBU01.jpg
Erfassungsmake Teil II
UBU02.jpg

 

Ergebnis
UBERB.png

 

Es funktioniert allerdings "nur" wenn die Honorarrechnung noch nicht vollständig ausgeglichen ist.  In allen anderen Fällen muss der falsche ZE storniert werden.

Andreas G. Müller
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SQ
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Lieben Dank schonmal. Bei Umbuchungen im selbigen Monat klappt es auch nun prima...

Nun habe ich jedoch folgenden Fall, wo ich wieder wie vor einer Wand stehe 😞 (also die Umbuchungen in Anwalt classic und ich werden einfach nicht warm miteinander ^^):

 

56,54 € wurden am 24.01.22 versehentlich ins Honorar anstatt ins Fremdgeld gebucht (siehe Bild 1; markierte Zeile) Der Januar wurde bereits an Rechnungswesen übergeben und auch schon festgeschrieben sowie die USt-VA übermittelt.

 

Bild 1)

SQ_0-1644348378988.png

 

Ich öffne die Umbuchungen erfassen Maske und bekomme zunächst folgendes Bild nachdem ich Betrag & Aktennr. eingegeben habe:

 

Bild 2) Umbuchung erfassen - Ausgehendes Konto: 

SQ_3-1644349838608.png

 

Frage 1: Muss ich hier bereit schon auf Ausgleich verwerfen klicken? Denn die dortige vorgeschlagene Aufteilung zu steuerfreien Leistungen ist ja auch nicht richtig... obwohl es aber ja wenigstens nicht mehr im Honorar steht. Jedoch dachte ich immer, das Ausgehendes Konto Fenster zeigt mir den aktuellen IST-Buchungsstand an und ich muss dann im nächsten Schritt im Eingehenden Konto die gewünschte Änderung erfassen. Sehe ich das falsch?

 

 

Bild 3) Umbuchung erfassen - Eingehendes Konto: 

SQ_4-1644349912097.png

 Beim eingehenden Konto konnte ich die betreffenden 56,54 über die Schaltfläche Fremdgeld dem gewünschten Fremdgeld zuordnen... ich finde hier in dem Fenster sieht es ja so aus als könnte das Ergebnis richtig werden....

 

Jedoch zeigt sich nach Speicherung wie bereits im Ausgehenden Konto in Bild 2) vermutet....:

 

Bild 4) Ergebnis nach getätigter Umbuchung:

SQ_5-1644350079257.png

 

Frage 2: Was mache ich wo falsch?! 🙂

 

Ich danke wieder vorab für Ihre Hilfe & Ihre Mühe!!!!

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agmü
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@SQ  schrieb:

...

 

Frage 1: Muss ich hier bereit schon auf Ausgleich verwerfen klicken? ...

 


Um tatsächlich "sauber" zu sein, können den vorgeschlagenen Ausgleich "verwerfen" und nachfolgend im Feld "ausgleichen" den Betrag erfassen, oder unmittelbar in das Feld "ausgleichen" am Ende der OPOS-Übersicht klicken.  Normalerweise müsste dann der Betrag automatisch nach dort übertragen werden, ansonsten manuell erfassen.  

 


@SQ  schrieb:

....

Frage 2: Was mache ich wo falsch?! 🙂

Es handelt sich um einen "Folgefehler". Das Programm hat alles "richtig" gemacht. Nur die Erfassung war noch nicht ganz optimal.

 

 

Es gibt, wie in der hier besprochenen Situation, Sachverhalte, bei denen die Zusammenfassung am Ende der Maske keine eindeutige Auskunft gibt. Ich nutze diese nur noch als "ersten Hinweis, wie das Ergebnis aussehen könnte.  Entscheidend für mich ist, wie es sich letztlich im Aktenkonto darstellt. 

 

Andreas G. Müller
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Gut dann werde ich es morgen nochmal versuchen 😉

 

Ja das habe ich heute auch gemerkt das die Umbuchungsmaske oder auch die Zahlungen erfassen Maske nicht optimal logisch angezeigt wird.

 

Das Aktenkonto in der Schnellinfo oder die Aktendetails sind da deutlich einfacher zu durchblicken.

 

Ich finde kurioserweise auch Umbuchungen zw 2 Akten irgendwie viel einfacher. Liegt bestimmt an der geteilten Ansicht in dem Moment

 

agmü
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nur noch als kurze Info zur Historie: 

Der Umbuchungsdialog stammt im Kern noch aus Phantasy (Win32-Zeiten) und wurde bisher nicht wirklich modernisiert.  Bleibt zu hoffen, dass dieser Dino auch noch on premise näher an die Neuzeit rückt und nicht bis nach dem Umzug in die Cloud damit gewartet werden muss.

Andreas G. Müller
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SQ
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Dann hoffe ich mal mit 😄 Ich bin wirklich ziemlich DATEV affin muss ich ohne arrogant wirken zu wollen sagen, aber Finanzbuchhalterin mittels Anwalt classic zu sein ist weiß Gott sehr gewöhnungsbedürftig finde ich. 

 

Nun habe ich bzgl. der Umbuchungen nämlich auch schon wieder die nächste Frage:

Umbuchungen die zu tätigen sind (zB Fremdgeld muss ins Honorar oder anders rum) stammen ursprünglich aus Bewegungen aus 2021. Somit möchte der Steuerberater natürlich auch das diese mit 2021er Datum umgebucht werden. 

 

Umbuchungen in Anwalt classic kann ich datumtechnisch ja unterteilen in "Belegdatum" und "Erfassungsdatum". Wenn ich das beide Daten bspweise auf den 31.12.21 setze bekomme ich die Fehlermeldung das sich das Datum nicht im aktuellen Wirtschaftsjahr befindet. Wenn ich bei Erfassungsdatum 2021 hinterlege und bei Belegdatum 2022 kann die Umbuchung zwar ausgelöst werden; jedoch fälschlicherweise im Jahr 2022. 

 

Haben Sie hier eine Idee? Ich hab auch schon versucht die Umbuchungen in Kanzlei-Rechnungswesen zu buchen und nach Anwalt classic zu exportieren, aber das ist ein Hin & Her was mehr Verwirrung schafft als alles andere, da die Stapel die ich in Anwalt classic einspiele alle festgeschrieben sein müssen. Was für die Probeansicht der Akten nach import der fremden Buchungen nicht wirklich praktisch ist.

agmü
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@SQ  schrieb:

...

Nun habe ich bzgl. der Umbuchungen nämlich auch schon wieder die nächste Frage:

Umbuchungen die zu tätigen sind (zB Fremdgeld muss ins Honorar oder anders rum) stammen ursprünglich aus Bewegungen aus 2021. Somit möchte der Steuerberater natürlich auch das diese mit 2021er Datum umgebucht werden. 

 

Umbuchungen in Anwalt classic kann ich datumtechnisch ja unterteilen in "Belegdatum" und "Erfassungsdatum". Wenn ich das beide Daten bspweise auf den 31.12.21 setze bekomme ich die Fehlermeldung das sich das Datum nicht im aktuellen Wirtschaftsjahr befindet. Wenn ich bei Erfassungsdatum 2021 hinterlege und bei Belegdatum 2022 kann die Umbuchung zwar ausgelöst werden; jedoch fälschlicherweise im Jahr 2022. 

 

Haben Sie hier eine Idee? ...


Ja habe ich; nur: ob die Umsetzung tatsächlich rechtskonform ist will ich ausdrücklich offen lassen.  Wenn sich also (steuer-)rechtliche Probleme aus der Umsetzung ergeben:  ich war's nicht😎.  Gerade umsatzsteuerrechtlich kann es da ein böses Erwachen geben; insbesondere wenn die UStVA 12/21 schon draußen ist.

Die Umbuchung mit Beleg- und Erfassungsdatum aus dem Vorjahr geht.  Der Hinweis auf das nicht aktuelle Wirtschaftsjahr kann in diesen Fällen ignoriert werden. 

Die Umbuchung wird im Aktenkonto mit dem 31.12.2021 angelegt; die Daten für Rewe werden so auch richtig bereitgestellt; Sie müssen "nur" in der Maske "Übergabe an die FiBu" unten den Hacken "nur laufendes Wirtschaftsjahr" entfernen.  Beim Einspielen in Rewe wird der Buchungsstapel auch nur für das Vorjahr angeboten (auch hier gibt es einen Workaround, der aber mit einer ordnungsgemäßen Buchhaltung nichts mehr zu tun hat).

Umbuchungen im Aktenkonto tragen generell nicht zur Übersichtlichkeit bei.  Daher ist es fast egal wo Sie die Umbuchungen vornehmen.  Auch führen Umbuchungen innerhalb der Akte zu einer falschen Darstellung im Schreiben "Abrechnung gegenüber Mandant" (im Schriftgut von Anwalt classic unter dem Kürzel BC06 zu finden).

 


@SQ  schrieb:

Dann hoffe ich mal mit 😄 Ich bin wirklich ziemlich DATEV affin muss ich ohne arrogant wirken zu wollen sagen, aber Finanzbuchhalterin mittels Anwalt classic zu sein ist weiß Gott sehr gewöhnungsbedürftig finde ich. 


Auch wenn ich Ihre Einschätzung grundsätzlich nachvollziehen kann - muss ich dieser These als "nur" Anwalt leider widersprechen:  die Einfachheit der Buchungsmaske mit den beiden Buttons "Eingang" und "Ausgang" war für uns bei Einführung der Software eines der wichtigeren Kriterien.  Keiner von uns Anwälten und Mitarbeitern ist gelernter Finanzbuchhalter.  T-Konten waren und sind mir und allen anderen ein echter Graus.

Andreas G. Müller
wir leben in spannenden Zeiten
SQ
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Nachricht 30 von 68
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Keine Sorge... alle Verantwortung liegt natürlich bei mir 😄

Okay... das bedeutet: die Fehlermeldung das dass eingegebene Datum nicht dem aktuellen Wirtschaftsjahr entspricht kann ich einfach mit okay wegklicken und die Umbuchung tatsächlich dann so speichern? Ich werde es morgen früh direkt versuchen. hatte irgendwie im kopf das ich dann auch entsprechend nicht speichern kann; aber ich lasse mich SEHR GERNE eines besseren belehren 🙂

 


@agmü  schrieb:
Auch wenn ich Ihre Einschätzung grundsätzlich nachvollziehen kann - muss ich dieser These als "nur" Anwalt leider widersprechen:  die Einfachheit der Buchungsmaske mit den beiden Buttons "Eingang" und "Ausgang" war für uns bei Einführung der Software eines der wichtigeren Kriterien.  Keiner von uns Anwälten und Mitarbeitern ist gelernter Finanzbuchhalter.  T-Konten waren und sind mir und allen anderen ein echter Graus.

Na das kann ich zu 100% nachvollziehen. Nicht-Buchhalter mit Soll und Haben und Konto und Gegenkonto in der Standard DATEV Buchungsmaske zu ärgern ist hier völlig fehl am Platz. Ich meinte eher die Umbuchungsgeschichte. Die ist mir einfach leider noch sehr spanisch... und auch die Darstellung bei der Zahlungserfassung zB über die Aufteilung in Auslagen, Fremdgeld & Honorar blicke ich einfach noch nicht ganz bzw. finde die Darstellung nicht optimal & einfach nachzuvollziehen. Ich schaue dann später nach getätigter Buchung lieber im Journal oder unter Aktensalden, oder -details der Schnellinfo nach. Ansonsten hätte ich hier bestimmt schon einige Fehler gemacht.  

67
letzte Antwort am 11.03.2022 12:01:26 von agmü
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