Hallo zusammen,
vielleicht hat dieses Problem schon jemand gehabt.
Bearbeite gerade die Juli-Buchhaltung und in der Kasse ist ein Übernachtungsbeleg eines Arbeitnehmers enthalten. Der hat bei Bezahlung der Rechnung nicht darauf geachtet, dass der Ausweis von 7 % USt nicht korrekt ist.
Jetzt taucht die Frage auf: auf welches Konto im SKR04 soll/muss/kann die zu hoch ausgewiesene Vorsteuer gebucht werden? Eine Rechnungskorrektur erfolgt nicht.
Ich wäre um jede Hilfe sehr dankbar.
Viel Spaß noch beim Schwitzen im Büro - und das nicht nur wegen der Hitze !
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
für den Juli gibt es eine Übergangsregelung, das für die Rechnungen mit Leistungsdatum bis 31.07.2020 die Rechnung noch mit den alten Umsatzsteuersätzen erstellt werden können.
Bitte schauen Sie da mal genauer rein. Wenn das bei Ihnen zutrifft dann können Sie die Rechnung ganz normal verbuchen.
Welches Konto? Übernachtungsaufwand AN ... Vorsteuerschlüssel ... m.E. "5" somit 506660
Vielen Dank !
Das war uns nicht bewusst, dass es eine Sonderregelung gibt. Allerdings hat man auch das Gefühl, man müsste den ganzen Tag nur irgendwelche Informationen oder Fachliteratur lesen, um alles mitzubekommen und umzusetzen. Evtl. wurde dies auch schon mal gelesen, aber zu dem Zeitpunkt war es nicht aktuell und dann gerät es wieder in Vergessenheit.
Korrekt. Im BMF-Schreiben:
Seite 22, Nr. 3.12 Zu hoher Umsatzsteuerausweis in der Unternehmerkette (Link funzte nicht).
Interessant, ist auch die andere Seite:
Leistender Unternehmer nutzt Nichtbeanstandungsregelung im Juli; Umsatz bisher auf Automatikkonto verbucht
Wie im Juli 2020 buchen?
-> Nutzung Leistungsdatum für 19%-Ausweis falsch, da Leistungszeitpunkt nach 30.06.
-> Nutzung Steuerschlüssel nicht möglich, da Automatikkonto
-> verbleibt meines Erachtens nur Buchung über 4410 und 40er-Umbuchung 4410 an 4400, damit Erlöse weiterhin auf dem gleichen Konto