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ist versteuerung Hilfskonto

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letzte Antwort am 25.03.2025 08:57:57 von Moonshine
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Buchi46
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Liebe Forumsteilnehmer,

 

wir haben ein Problem, wie vermutlich 1000 andere Kanzleien auch: 

Mandant ist Ist-Versteuernder EÜRechner und liefert jedoch brav wie ein Soll-Versteuerer alle Belege ab, die er im Laufe eines Veranlagungszeitraumes generiert oder erhält, ohne darauf zu achten, ob diesen Belegen auch Zahlungsvorgänge zugrundeliegen oder nicht. Insbesondere bei Ausgangsrechnungen ist das ein Problem. Hinzu kommt, dass Buchhalter manchmal ebenso Ausgangsrechnungen buchen, ohne darauf zu achten, ob sie bezahlt wurden.

 

Jetzt kommt meine Kanzlei auf die Idee, wir buchen alles auf ein Verrechnungskonto, z.B. 9900, also alle Belege, die Bank und die Kasse und verrechnen das via Opos-Funktion.

 

Jedoch für das zu einer Sollversteuerung bei DATEV. Wenn ich einen nicht bezahlten Rechnungsbeleg im Eingang Aufwand an 9900 buche, schlägt sich das sofort auf die UVA-Berechnung nieder.

 

Zudem sind die Hilfskonten so unübersichtlich. Könnte mir jemand einen Tipp aus der Praxis geben, wir man alle Belege Buchen kann und die Ausgangsrechnung so buchen kann, dass sie quasi geparkt sind, und erst dann Umsatzsteuerlich berücksichtigt werden, sobald sie entsprechend vom hilfskonto ausgeziffert werden können?

 

Vielen Dank!

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 2 von 8
162 Mal angesehen

Im Grunde funktioniert das auch beim EÜR-Rechner, wenn man regulär OPOS bucht und IST-Versteuerung einstellt. Selbst in der EAR-Rechnung werden die noch offenen Forderungen rauskorrigiert. Das schaut in der Regel unschön aus, da dann dort das Forderungskonto im Minus auftaucht und keine Trennung nach Umsätzen erfolgt. Aber wenn man zB nur ein Umsatzkonto hat, ist das mE bei den Erlösen vertretbar. Bei den Kosten ist das schon blöder, da es dort halt nur die Position Ware berichtigt - mit allen noch offenen Verbindlichkeiten.

 

Aber - wenn es am Ende des Jahre nicht zu viele Forderungen / Verbindlichkeiten sind, die noch offen sind, kann man die ja rausberichtigen.

 

Vielleicht hilft das ja wenigstens in einigen Fällen.

MfG
T.Kahl
AKW
Fachmann
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Nachricht 3 von 8
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guten Morgen @Buchi46 ,

 

wenn Sie in dne Stammdaten die Ist-versteuerung geschlüsselt haben, dann können Sie ganz normal OPOS buchen. 

Die Umsatzsteuer wird dann auf dem Konto 1766 (SKR 03) Umsatzsteuer nicht fällig geparkt bis die Zahlung der Rechnung kommt. 

 

Die Zahlung der Rechnung muss dann zwingen über Zahlungen buchen gemacht werden, damit die Umsatzsteuer richtig gezogen wird. (Vor allem wichtig bei Mandanten mit verschiedenen Steuersätzen).

 

Zum Abstimmen einfach am Monatsende die offenen Forderungen anschauen, daraus die Umsatzsteuer berechnen und mit dem Konto 1766 abstimmen. Und fertig ist es;)

 

<<Hier>> steht auch noch bissl was wissenswertes 

 

Grüße 

AKW

cro
Experte
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Nachricht 4 von 8
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Auf Opos-Buchführung umstellen. Ist-Versteuerung wird damit komfortabel gehandelt. Muss aber mit der Jahresübernahme vor der ersten Buchung eingerichtet sein.

alma82
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Moin, 

 

warum bucht man das nicht "ganz normal" über OPOS?

Gerade in Zeiten von Unternehmen Online vereinfacht das vieles und (korrekte Einstellungen vorausgesetzt) bildet DATEV auch alles richtig ab von der Gewinnauswirkung, umsatzsteuerlichen Betrachtung etc.

 

Gruß Alma82

cro
Experte
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Nachricht 6 von 8
148 Mal angesehen

WOW! 4x Opos in 2 Minuten.

 

Also mal über Opos nachdenken. 😀

mandyhochgräber
Einsteiger
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Nachricht 7 von 8
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"Jedoch für das zu einer Sollversteuerung bei DATEV. Wenn ich einen nicht bezahlten Rechnungsbeleg im Eingang Aufwand an 9900 buche, schlägt sich das sofort auf die UVA-Berechnung nieder."

 

Jetzt schauen wir nochmal in § 15 UStG wann die Vorsteuer abziehbar ist und stellen fest:

a) wenn Rechnung vorliegt und Leistung erbracht wurde oder

b) wenn Rechnung vorliegt und Zahlung geleistet wurde

 

Wie die Vorredner schon richtig anführen einfach Opos-Buchhaltung nutzen und IST-Versteuerung in den Stammdaten hinterlegen. Datev kann das ohne Handstand über ein Zwischenkonto.

 

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Moonshine
Erfahrener
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Nachricht 8 von 8
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Weiterhin ist eine Umstellung auf OPOS auch zukunftsträchtiger, da demnächst ja auch die Vorsteuer Beträge auf ein Nicht fällig Konto gebucht werden müssen.

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letzte Antwort am 25.03.2025 08:57:57 von Moonshine
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