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individueller Steuerschlüssel

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letzte Antwort am 28.02.2023 11:22:42 von Nida_Niazioglou
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123servus
Beginner
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Nachricht 1 von 17
3077 Mal angesehen

Hallo.
Ich möchte einen individuellen Steuerschlüssel einrichten.Und zwar will ich folgende Aufteilung haben:
80% auf 4240 und 20% auf 1860. Die Vorsteuer soll aber nur auf die 80% Aufwendungen gerechnet werden. Das ist zurzeit leider so nicht möglich, da es keiner Funktion „anteilige Vorsteuer“ gibt.
Hat jemand einen Tipp für mich?

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0815
Fachmann
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Nachricht 2 von 17
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Hallo,

das könnte evtl. gehen, in dem Sie sich einen eigenen Berichtigungsschlüssel anlegen (?). Vielleicht ist das ein Ansatz, mit dem Sie zusammen mit einer LEXinform-Suche weiterkommen.

Oder Sie buchen mit individuellem Steuerschlüssel und buchen auf aufzuteilende Vorsteuer. Am Schluss teilen Sie dann die Vorsteuer in Summe auf.

Vllt. bringen die zwei Ideen Sie schon mal ein Stück weiter. Viele Grüße.

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123servus
Beginner
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Nachricht 3 von 17
1913 Mal angesehen

Nein. Berichtigungsschlüssel funktioniert nicht, glaub ich.  

Wenn ich zum Beispiel 119 € habe, will ich zum Schluss 80 € auf 4240, 15,20 € auf 1576 und den Rest 20 € + 3,80 = 23,80 € auf 1860 stehen haben.

Ich habe keine Ahnung von programmieren und weiß nicht, ob das technisch möglich ist, aber vielleicht ist das eine Anregung an die DATEV, einen individuellen Steuerschlüssel zu entwickeln, der das so berechnet.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 17
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Das bekommen Sie mit DATEV nicht hin.

Ähnliches hatte ich auch schon versucht. Selbst mit einer Faktor2-Schlüsselung hängen Sie irgendwann fest, da die VSt. ja nicht richtig berücksichtigt wird.

Da hilft leider nur: IBM*

In Punkto individuelle Buchungsschlüssel befindet sich DATEV leider noch in einem Amöbenstatus und ist dort nie herausgewachsen. Da war die Simba unglaublich flexibel.

Einzige Lösung wäre, Sie würden mit dem Bankenmodul und Buchungsvorschlägen arbeiten. Dort könnten Sie in einer Lerndatei die Buchungsaufteilung hinterlegen. Damit hätten Sie die volle Flexibilität. Und das wiederum, funktioniert in DATEV absolut genial (Dank dafür an DATEV ).

Gruß A Martens

IBM = Immer besser manuell

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DATEV-Mitarbeiter
Marco_Lachmann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 17
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Hallo 123servus​,

ihr gewünschtes Ergebnis kann man erreichen, indem man eine Faktor-2-Funktion auf ein Konto (z.B. 4241) legt.

Zusatzfunktion: Nur Vorsteuer zulässig

Hauptfunktionstyp: AV - Automatische Vorsteuer

Hauptfunktion: 31 - Vorsteuer Faktor 2

Funktionsergänzung: 1 - Normal-Satz

Faktor 2 - Prozentsatz: 23,80

Faktor 2 - Konto 1: 1860

Faktor 2 - Konto 2: 4241

Mit freundlichen Grüßen

Marco Lachmann

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen
Marco Lachmann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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Thomas_Kahl
Meister
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Hallo Herr Lachmann,

das bringt aber nur etwas, wenn die Vorsteuer immer 19% ist. Gerade im Bereich Gas, Strom, Wasser gibt es aber auch Kosten mit 7% und ohne Vorsteuer...

MfG
T.Kahl
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0815
Fachmann
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Nachricht 7 von 17
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Hallo,

das müsste dann aber gehen, indem Sie für die die verschiedenen Steuersätze weitere Steuerschlüssel anlegen:

244030_pastedImage_0.png

(So wie z.B. extra für die Bewirtungskosten ohne VSt = Trinkgeld.)

Viele Grüße & ein schönes Wochenende.

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123servus
Beginner
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Danke für die Hilfe!

Am besten würde das mit einem Lerndateieintrag funktionieren, aber mein Chef möchte, das ich das anders buche und zwar so:

100%   119,00 € 904240/1200

  20%     23,80 € 1860/904240

Und das funktioniert weder mit der Lerndatei, noch mit einem Schlüssel.

LG Servus

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0815
Fachmann
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Nachricht 9 von 17
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...

Vielleicht können Sie ihn ja zumindest überreden, dass Sie die 1860/Aufwandskonto-Umbuchung nur einmal pro Buchungsperiode machen.

Oder:

1.

247008_pastedImage_5.png

2.

Zum Ende der Buchungsperiode 20% von #1576 => 1860/1576.

Alles andere halte ich für reine ABM ...

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kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Hallo @0815 ,

 

ich habe gerade eben versucht, wie beschrieben und kürzlich im Seminar gehört versucht einen individuellen Steuerschlüssel für die 30% nicht abzugsfähigen Bewirtungskosten anzulegen.

 

Ich kriege alles hin und erhalten dann aber folgende Fehlermeldung....

 

Den Haken für die Nutzung der individuellen Funktion habe ich in den Stammdaten bereits gesetzt und es gibt auch keine  "offenen" Buchungsstapel.

 

Was mache ich falsch?

 

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe 🙂

0815
Fachmann
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Nachricht 11 von 17
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Hallo, 

 

sind Sie vielleicht z.B. aus der Mandantenübersicht des Datev-Arbeitsplatzes in die Stammdaten gegangen? Falls ja, gehen Sie mal direkt aus dem Rechnungswesen in die Stammdaten. Die Stammdaten für das Rechnungswesen sind jahresweise getrennt. 

 

Ansonsten habe ich keine Idee, was Sie falsch gemacht haben könnten. 

 

Die Anleitung, analog zu Ihrem Seminar, finden Sie in  Info-Datenbank, Dok.-Nr. 5301082 . 

 

Viele Grüße.

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 17
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Hallo @kanzleiboennecke,

 

wenn Sie trotz Hakensetzung bei Kontenfunktionen "Individuelle Funktionen nutzen" die Meldung mit #REW05298 erhalten, können wir uns Ihr Anliegen gerne genauer ansehen.
Wenden Sie sich bei Bedarf an den Programmservice Rechnungswesen per Servicekontakt oder telefonisch an +49 911 319 38600 mit Angabe der Kontakt-ID 43746187.


Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Nachricht 13 von 17
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Hallo @0815,

 

jetzt hat es wunderbar geklappt, ich habe gleich zwei individuelle Steuerschlüssel angelegt.

 

Vielen Dank für die Hilfe !

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Matthias Einsiedel

stbdegen
Beginner
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Nachricht 14 von 17
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Hallo Community, Hallo Herr Lachmann,

 

ist diese Lösung vier Jahre später immer noch der einzige Weg, diese alltägliche "Arbeitszimmerproblematik" in Kanzlei-Rechnungswesen zu lösen? Mir wäre ein auf unterschiedliche Konten anwendbarer, individueller Steuerschlüssel ebenfalls lieber.

 

Ein Steuerschlüssel, der dafür sorgt, dass

  • die Vorsteuer nur aus dem reduzierten, nicht privatem Betrag gezogen wird,
  • der Brutto-Privatanteil gegen Grundstücksaufwand gebucht wird und
  • der betriebliche Anteil netto auf dem entsprechenden Raumkostenkonto verbleibt.

Solche Sachverhalte sind ja Alltag, sie kommen immer wieder vor. Nicht nur im Bereich der Raumkosten, auch im Bereich der Kommunikationskosten, bei KFZ-Kosten, Waschmaschinen *lach* und und und...

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Kai-Andreas Degen

 


@Marco_Lachmann  schrieb:

Hallo 123servus​,

 

ihr gewünschtes Ergebnis kann man erreichen, indem man eine Faktor-2-Funktion auf ein Konto (z.B. 4241) legt.

 

Zusatzfunktion: Nur Vorsteuer zulässig

Hauptfunktionstyp: AV - Automatische Vorsteuer

Hauptfunktion: 31 - Vorsteuer Faktor 2

Funktionsergänzung: 1 - Normal-Satz

Faktor 2 - Prozentsatz: 23,80

Faktor 2 - Konto 1: 1860

Faktor 2 - Konto 2: 4241

 

Mit freundlichen Grüßen

Marco Lachmann

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG


 

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DATEV-Mitarbeiter
Antje_Naumann
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @stbdegen,

 

die von meinem Kollegen Marco Lachmann gepostete Lösung ist weiterhin gültig.

 

Sachverhalte, die eine anteilige Umbuchung (wie in Ihrem Beispiel) von einem Aufwandskonto auf ein anderes mit "Umleitung" des anteiligen Steuerbetrages zurück auf das ursprünglich angebuchte Aufwandskonto beinhalten, können nur über ein Konto mit Faktor-2-Funktion abgebildet werden.

 

Steuerschlüssel mit Faktor-2-Funktion ermöglichen lediglich die Umbuchung der Steuer oder des Aufwandes.

Viele Grüße aus Nürnberg
Antje Naumann | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
maxinator
Beginner
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Hallo Herr Lachmann,

 

wie ergibt sich der Faktor 2 Prozentsatz? 

Laut diesem Dokument: https://apps.datev.de/help-center/documents/1004241 (siehe Punkt 3.1.4) müsste der Faktor 2 Prozentsatz = 19 (VoSt-Satz) * 20 % (nicht abziehbarer Anteil) = 3,8 sein?!

 

Für das Beispiel von 123 Servus passen die Werte zwar, aber wenn ich z. B. einen Rechnungsbetrag i.H.v. 45,80 € habe stimmen 23,8 nicht.

 

Beste Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @maxinator,

 

der Faktor 2 ist der nicht abzugsfähige Anteil als Prozentsatz bezogen auf einen Bruttobetrag: 19 % Vorsteuer* 20 % = 3,8

 

Dieser Faktor 2 rechnet aus jedem erfassten Bruttobetrag die nicht abzugsfähige Vorsteuer i.H.v. 20% heraus.


Im ersten Schritt werden aus dem Bruttobetrag 19 % Vorsteuer herausgerechnet:

 

Beispiel:
45,80 EUR *19 / 119 = 7,31 EUR abziehbare Vorsteuer.

 

Im zweiten Schritt wird der Faktor 2 auf den Nettoumsatz angewendet (45,80 EUR - 7,31 EUR = 38,49 EUR)
38,49 EUR * 0,238 = 9,16 EUR brutto

 

Aus diesem Betrag wird bei der Haben-Buchung auf dem Faktor 2 Konto wieder VSt gerechnet:
9,16 EUR * 19 / 119 = 1,46 EUR

 

Dadurch ergibt sich eine abziehbare Vorsteuer von 7,31 EUR - 1,46 EUR = 5,85 EUR
Dies entspricht 80% von 7,31 EUR (7,31 EUR * 0,8 = 5,85 EUR)

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.02.2023 11:22:42 von Nida_Niazioglou
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