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gemeinnütziger Verein: Belege nach Kontoauszug buchen oder nach Rechnungen

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letzte Antwort gestern 16:03:01 von Amadeus11
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Wagrann
Einsteiger
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Hallo. 

Wir haben Eingangsrechnungen von für Platzarbeiten. Wir machen keine offenen Posten. Bei einer Rechnung haben wir Skonto gezogen. Auf dem Kontoauszug steht jetzt der Betrag mit Skontoabzug. Welchen gebe ich dann in die Buchhaltung ein. Den ausgewiesenen Rechnungsbetrag oder die Zahlung, welche auf dem Kontoauszug steht?

cro
Experte
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Die Zahlung. Alles Weitere sollten Sie grundsätzlich mit Ihrem steuerlichen Berater klären.

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Norddeutsch_Gunns
Einsteiger
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Schauen Sie doch mal für die Grundlagen in IDW RS HFA 14.

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RAHagena
Meister
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@Norddeutsch_Gunns  schrieb:

Schauen Sie doch mal für die Grundlagen in IDW RS HFA 14.


Wenn man schon solche Antworten gibt, sollten sie auch stimmen... woher wissen sie denn, dass der Verein von Nr. 24 überhaupt betroffen ist?? 

Damit sind die "Grundlagen" vermutlich im vorliegenden Fall nicht anwendbar, abgesehen davon dass die Aussage für die Empfängerin wohl unwesentlich viel hilfreicher als "google das selbst" ist. 

 

 

Inhaltlich: Es kommt drauf an und ist letztendlich egal. Entweder man bucht erst den Gesamtbetrag ein und zieht dann das Skonto ab oder man bucht gleich den verminderten Betrag. Am Ergebnis ändert sich nichts, Auswirkungen kann das überhaupt nur haben, wenn Rechnung und Zahlung nicht im selben Monat sind, für relevante Auswirkungen müssen Rechnung und Zahlung nicht im selben Jahr sein. 

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Amadeus11
Einsteiger
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Betreue Vereine im großen Stil. Wenn keine Personenkonten angebucht werden, immer den um den Skonto verminderten Betrag verwenden wie er auch von der Bank abgeht.

Hat noch niemals jemand Anstoß daran genommen.

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letzte Antwort gestern 16:03:01 von Amadeus11
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