Hallo,
ich habe den Export für die steuerliche Außenprüfung wie beschrieben durchgeführt.
Als Ergebnis habe ich nun einen Ordner mit mehreren CSV Dateien. Leider hat keine dieser Dateien Spaltenüberschriften, sodass die Interpretation der Daten erschwert wird.
Gibt es eine Möglichkeit, an die Spaltenüberschriften zu kommen?
Vielen Dank im Voraus!
Guten Morgen,
auch wenn es überheblich klingen wird. Aber Sie sollten sich mit dem Format "GDPDU" mehr beschäftigen.
Die einzelnen CSV-Dateien sind nur Datencontainer.
Die Spaltenbeschreibungen sind in der XML-Datei enthalten.
Das ist seitens der Schnittstelle so gewollt. Das von der Finanzverwaltung genutzte Win-IDEA liest die XML und kann dann aus den zugehörigen und benötigten Datencontainern die richtigen Daten ziehen. Nebenbei stehen in der XML auch weitere Metadaten, welche für IDEA bzw. für die BP ggf. wichtig sind.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Hallo,
das war leider nicht die Antwort auf die ich gehofft hatte.
Ich konnte das Problem nun aber mit einem Python Skript lösen und die Header so in die CSVs anfügen.
Trotzdem danke für Ihre Mühe.
Darf ich fragen, wofür Sie diese GDPDU Daten lesbar machen wollten?
Wir haben gerade einen Kunden, der von DATEV LODAS zu SAP HCM migrieren möchte und dafür die Lohnkonten usw. im Excel/CSV Format benötigt, um diese in welcher Art auch immer (teil)automatisiert in SAP einzuspielen.
Meine Idee war jetzt, aus einer Lohn Archiv DVD GDPDU Daten zu erstellen, die dann als Basis für die Migration in SAP dienen sollen.
Koennen Sie vielleicht das Python Skript hier posten?
Danke im Voraus.
Hallo @OlafBachmann , hallo Community.
Bitte beachten Sie das es bei der Anwendung eines solchen Skriptes zu fachlichen Fehlern kommen kann.
Rechnungswesen-Prüfungsdaten dienen ausschließlich dem Einsatz der steuerlichen Außenprüfung. Deshalb werden sie gemäß den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen in einem besonderen Format ausgegeben.
In den DATEV-Rechnungswesen-Programmen werden die Buchungssätze nach dem Brutto-Prinzip verarbeitet. Das Programm setzt beim Import eine Primanotabuchung mit dem Brutto-Betrag und gegebenenfalls BU-Schlüssel voraus. Buchungssätze werden bei der Verarbeitung auf Basis der im Programm hinterlegten Stammdaten in Einzelbuchungssätze umgewandelt.
Rechnungswesen-Prüfungsdaten enthalten die Einzelbuchungssätze mit der Nettobuchung und der separaten Steuerbuchung. Dadurch ist eine korrekte Verarbeitung der enthaltenen Buchungen in die DATEV-Rechnungswesen-Programme nicht möglich.
Zudem werden für die Verarbeitung die gültigen Stammdaten benötigt. Diese sind in den Rechnungswesen-Prüfungsdaten nicht enthalten.
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1035874
Hallo, die Kopfzeile sind in der xml Datei
Hallo Olaf, du kannst Power Query benutzen, funktion Parser ist der Trick
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Die Anfrage war aus dem Februar 2024 und war recht unklar da in Rewe gepostet und dann LODAS auf SAP gemeint war.
Insoweit finde ich die die Antwort von @Andreas_Thaler im Februar 2026 recht lustig. Eine Übernahmeaktion sollte doch nach 2 Jahren abgeschlossen sein. Wobei ich für Rewe zustimme, für Lohn kann das DLS Format recht hilfreich sein.
@einmalnoch schrieb:Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Die Anfrage war aus dem Februar 2024 und war recht unklar da in Rewe gepostet und dann LODAS auf SAP gemeint war.
Insoweit finde ich die die Antwort von @Andreas_Thaler im Februar 2026 recht lustig.
Naja... da Herr Thaler auf einen Beitrag geantwortet hatte, der zu diesem Zeitpunkt 1 Stunde alt war, finde ich seine Antwort vollkommen ok und nicht lustig.^^
... ich habe es längst aufgegeben, mit eigenen Bordmitteln REWE-Einzelbuchungssätze aus den GDPdU-Daten generieren zu wollen bzw. zu können
Aus meiner Sicht ist der Export der GDPdU-Daten aus einem Buchführungssystem nur eine "Einbahnstraße" und ist (beabsichtigt) nur für deren Auswertung per Spezial-Auswertungssoftware ("IDEA") durch die Finanzverwaltung und allenfalls für Wirtschaftsprüfer vorgesehen.
Der "Rückweg", also der Import der GDPdU-Daten in das jeweilige Ausgangs-Buchführungssystem wäre für den jeweiligen Software-Anbieter technisch zwar möglich, ist aber vermutlich vom Gesetzgeber so nicht gewollt oder gar gesperrt oder mangels Nachfrage und hohem Aufwand wirtschaftlich nicht interessant.
Es soll aber Tool-Entwickler geben, die sich mit der Konvertierung der GDPdU-Daten und deren Import in REWE intensiv beschäftigt haben und dafür eine Lösung anbieten.
... laut meinem Gedächtnis könnte man hier in der Datev-Community entsprechende Angebote finden
"... und wenn sie nicht gestorben sind, ... die Links ..., dann leben sie noch heute ;-)"
ist aber vermutlich vom Gesetzgeber so nicht gewollt oder gar gesperrt
Sie wissen hoffentlich, dass das Geschwurbel ist.
Die eigentlichen Gründe wurden dargelegt.
GDPdU = Nettoverbuchung
DATEV = erwartet Bruttoverbuchung
Ist also eine rein technische/logische Thematik. Es hindert Sie keiner daran aus Nettobuchungen Bruttobuchungen zu erstellen und die Steuerbuchungen zu verwerfen.
Beste Grüße
Christian Ockenfels
... ist aber vermutlich vom Gesetzgeber so nicht gewollt oder gar gesperrt ...
... ob gewollt oder nicht, lasse ich mal dahingestellt ...
... das war meine Vermutung ...
Fakt ist aber, dass kein Anbieter von Buchführungssoftware die Konvertierung bzw. den Import von GDPdU-Daten (für neue Mandate) anbietet.
Warum nicht ?
Die Übernahme von neuen Mandaten ist doch sicher eines der Hauptziele von Buchführungssoftware.
Wenn der Import von GDPdU-Daten so trivial wäre, würde es diese Funktion vermutlich standardmäßig geben
... aber egal ...
... solange ich keinen dringenden Bedarf dafür habe, gehe ich lieber nicht diesen steinigen Weg in den 'Nebel des Grauens'
Fakt ist aber, dass kein Anbieter von Buchführungssoftware die Konvertierung bzw. den Import von GDPdU-Daten (für neue Mandate) anbietet.
Warum auch? Das GDPdU-Format wurde vom Gesetzgeber explizit entwickelt um Datenanalyse zu betreiben. Und dabei ist es aus meiner Sicht auch unabdingbar, die Nettobuchungen zu nutzen, damit die Analysesoftware auf keinen Fall dazu gebracht werden muss, Bruttobuchungen zu berechnen.
Man möchte unbedingt, die Berechnung der verwendeten Software analysieren. Egal ob DATEV, Addison, Sage, SAP u.s.w.
Und da jeder Softwarehersteller gerade bei den Steuerschlüsseln so seine eigene Suppe kocht, musst die FV auf den kleinsten gemeinsamen Nenner kommen.
Wenn wir nun "rückwärts" rechnen wollen, müsste die Import-Software die Steuerschlüssel des Ursystems analysieren und hieraus entscheiden wie der Import dann in der Zielsoftware durchgeführt werden soll. Dies dann entsprechend auch mit einer Umsetzung und/oder Einsteuerung von Steuerschlüsseln der Zielsoftware unter Berücksichtigung des Urkontenrahmens und Zielkontenrahmens.
Das ist eben keine triviale Geschichte.
Bei den Übernahmen von DATEV nach Addison u.s.w. ist dann einfacher die Bruttobuchungen zu nutzen. Dann muss ich bei der Zielanwendung "nur" noch die Steuerschlüssel und Automatikkonten anpassen.
Dabei entfallen dann auch die Differenzen von Fließkommastellen, etc.
(wie das DATEV-RZ noch selber gerechnet hat, gab es da auch schon mal Abweichungen)
Beste Grüße
Christian Ockenfels
... eigentlich meinen wir ja dasselbe, nämlich dass der Export von GDPdU-Daten nur für Prüf- und Analyse-Zwecke gedacht ist und sich nicht zur Weitergabe oder Sicherung oder Archivierung von Buchführungsbeständen eignet, jedenfalls nicht ohne große 'Klimmzüge'.
Bisher ist mir hier in der Community das Thema "GDPdU-Daten" immer nur im Zusammenhang mit der Weitergabe von Buchführungsbeständen an andere Kanzleien oder an andere Software-Produkte begegnet.
Ich selbst hatte hier auch schon einen neuen Thread zu diesem Thema eröffnet (siehe https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/lassen-sich-GDPdU-Daten-Exporte-f%C3%BCr-die-steuerliche-Au%C3%9Fenpr%C3%BCfung/m-p/528990#), da ich zu diesem Zeitpunkt einen konkreten Fall einer Mandatsübernahme aus einem (für mich) 'exotischen' Buchführungssystem hatte ...
... aber es hat sich gezeigt, dass dieser 'fromme Wunsch' nicht so realisierbar war wie erhofft.
... und dieser 'fromme Wunsch' (nach einfachem Re-Import der GDPdU-Daten in "Datev Kanzlei-REWE") scheint ganz allgemein schwer zu erfüllen zu sein.
Daher sollte man besser 'normale' Wege gehen, z.B. über Bestandssicherung, Export von Buchungssätzen und Auswertungen in Standardformaten etc.)